BAföG-Teilreform zum Sommersemester 2024 umsetzen!

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., der Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland ist erfreut über die 150 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss für eine Reform des BAföG bereitstellt, aber appelliert:

  • dass bereits zum Sommersemester 2024 die nun finanziell möglichen Reformen umgesetzt werden sollen,
  • dass die BAföG-Bedarfssätze jetzt mindestens auf das Existenzminimum, also den Bürgergeldregelsatz, angehoben werden müssen, und das Ziel der Überwindung der studentischen Armut nicht aus den Augen verloren werden darf,
  • dass das BAföG als Vollzuschuss ausgezahlt werden muss, um Studieninteressierten aus einkommensschwächeren Familien die berechtigte Befürchtung vor einem Schuldenberg zu nehmen sowie
  • mindestens die offenen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages (Verlängerung der Förderhöchstdauer um mindestens 2 Semester, Erleichterung des Studienfachwechsels, Einrichtung einer Studienstarthilfe und der Teilzeitförderung) umgesetzt werden.

Die Appelle des fzs und vieler weiterer Studierendenverbände haben Gehör gefunden: Es ist ein wichtiges Signal, dass der Haushaltsausschuss einen großen Fehler des FDP-geführten Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) korrigiert und Mittel für eine Teil-Reform bereitstellt. Nun ist das BMBF am Zug, diese Mittel zeitnah in ein BAföG-Änderungsgesetz zu gießen – die Studierenden sind auf eine umfangreiche Reform angewiesen! Mehr als 1/3 der Studierenden verfügen über weniger als 800€ im Monat – die Lage der Studierenden ist dramatisch, wir brauchen jetzt eine umfangreiche Reaktion. Mit 150 Millionen Euro wird studentische Armut nicht überwunden werden können, für eine echte BAföG-Strukturreform brauchen wir mittelfristig deutlich mehr!

Niklas Röpke, fzs-Vorstandsmitglied

Mit einer Erhöhung der Bedarfssätze kann das BMBF einer kommenden Klatsche des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. Der fzs und die GEW unterstützen eine laufende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze auseinandersetzt. Aktuell liegen die Sätze unter dem Unterhaltsbedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle und verletzen damit das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, da sind sich Expert*innen, wie der Anwalt Joachim Schaller, einig. Deshalb ist es wichtig, dass die Mittel für das BAföG nicht nur einmalig 2024 angepasst werden, sondern für 2025 ein weiteres Mal deutlich angehoben werden, um die Finanzierung der anstehenden Reformen zu sichern.

In Zeiten verschiedener wirtschaftlicher Krisen dramatisierte sich auch die soziale Lage der Studierenden in Deutschland weiterhin. 76% der Studierenden, die alleine oder in einer WG wohnen waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2021 armutsgefährdet. Diese Zahl wird sich in den letzten zwei Jahren in Anbetracht der Inflation erhöht haben. Zeitgleich brachen andere Formen der Studienfinanzierung als realistische Option weg: der KfW-Kredit hat sich mit einem Zinssatz von 9,01% zu einer Schuldenfalle entwickelt. Was es jetzt braucht, ist eine massive Investition ins BAföG und einen mutigen Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit.