Abschaffung des HRG rückt näher

Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen. Zum 1. Oktober 2008 soll das bundesweite Regelwerk im Hochschulbereich auslaufen und den Länderregierung die volle Kompetenz über die Hochschulen belassen.

Die Abschaffung des Gesetzes ist eine Folge der Föderalismusreform, in der die Kompetenzen über Hochschulgesetzgebung vollständig in die Hände der Länder übergegangen war. Allerdings ist sie keinesfalls eine notwendige Folge der Reformen. Das Gesetz hätte problemlos bestehen bleiben können, die Länder hätten allerdings im Gegensatz zu früher die Möglichkeit gehabt, von den Bestimmungen in einigen Punkten abzuweichen.

Hier setzt auch die Kritik des fzs an. Nach dessen Ansicht sind vergleichbare Regelungen im Hochschulbereich unabdingbar für das angestrebte Ziel, Studiengänge und -abschlüsse europaweit vergleichbarer zu machen. Durch fehlende Regelungen in der BRD sei das aber nicht einmal dort gewährleistet. Der fzs hat die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu Zulassung und Abschluss als Orientierung für die Länder festzulegen.(www.fzs.de/personen/regina_weber[rw])