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Die Verfasste Student*innenschaft und ihr politisches Mandat aus juristischer Perspektive

16. März 2021 @ 18:00 20:00

Als die Studierendenvertretungen in den 50er Jahren in der Bundesrepublik alljährliche Fackelmärsche für die „Wiedervereinigung“ durchführten, war die Frage nach der Zulässigkeit einer politischen Betätigung der Studierendenschaften kein Thema. Das änderte sich erst im Zuge der Studentenbewegung der 68er. Jetzt wurde das juristische Problem eines „Politischen Mandats“ der Studierendenschaften entdeckt, in Bayern und Baden-Württemberg die verfasste Studierendenschaft gleich ganz abgeschafft – in Bayern ist sie es noch immer.
Die Grenzen der zulässigen politischen Betätigung von Studierendenschaften war danach immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, mal klagten Studierende gegen die Studierendenschaft, mal ging die Hochschulleitung gegen Studierendenschaften vor. Gestritten wurde dann beispielsweise über die Frage, ob die Einrichtung eines Referats für Antifaschismus zulässig sei, in welchem Umfang Medien der Studierendenschaft für politische Diskussionen der Studierenden geöffnet werden würfen oder ob die Einführung eines Semestertickets als erster Schritt zu einer autofreien Innenstadt beworben werden darf.

Alles was man dazu wissen muss, erfahrt Ihr in dem Vortrag von Wilhelm Achelpöhler, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht diese Verfahren seit vielen Jahren für zahlreiche Studierendenschaften begleitet hat.
Sofern es im Vorfeld spezielle Frage gibt, könnt Ihr diese an carlotta.kuehnemann[at]fzs.de senden. Auf die Fragen kann dann im Laufe der Veranstaltung eingegangen werden.

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