Strukturelle Benachteiligung der Fachhochschulen und ihrer AbsolventInnen

  • Studentische Hilfskräfte an den unterschiedlichen Hochschultypen bzw. den unterschiedlichen Studiengängen innerhalb einer Gesamthochschule werden (für die gleiche Arbeit) höchst unterschiedlich bezahlt.
  • Die Eingangsbesoldung im öffentlichen Dienst ist für FH-AbsolventInnen immer noch wesentlich niedriger als für Uni-AbsolventInnen.
  • Fachhochschulen sind aufgrund fehlender Promotionsmöglichkeiten nicht in der Lage, ihren „Nachwuchs“ selber heranzubilden.
  • FH-AbsolventInnen sind, trotz einiger legislativen Ansätze, nach wie vor gezwungen, an einer Universität unter z.T. diskriminierenden Umständen, in rechtlichen Grauzonen und willkürlicher Anerkennung ihrer bisherigen Studienleistungen eine Promotion zu absolvieren. Daher sind die ProfessorInnen an FHen fast ausschließlich UniversitätsabgängerInnen, was den praxisorientierten Charakter und den Auftrag der Fachhochschulen teilweise konterkariert.
  • Die Lehrenden an den Fachhochschulen können maximal bis C3 (statt C4 an den Unis) „befördert“ werden und haben ein wesentlich höheres Lehrdeputat (18 Std. zu 8 Std. an den Unis), was die Anwerbung fähiger Leute gegen die Konkurrenz der Wirtschaft wesentlich schwieriger macht als an den Universitäten.

Der diskriminierende Zusatz (FH) an der Berufsbezeichnung , z.B. Dipl. Ing. (FH).

7 Fachsemester (6 in Bayern und Baden-Württemberg) bei gleichem Stoffvolumen zu den entsprechenden Universitätsstudiengängen mit 8 Semestern (z.T. ausgeglichen durch 8 Wochen weniger „Semesterferien“ im Jahr, von wegen Geld verdienen und Urlaub auch Müll), d.h. u.a. weniger BAföG-Förderung sowie europaweite Anerkennung der FH-Diplome nur durch 1 oder 2 Praxissemester unter z.T. katastrophalen Bedingungen.

Antrag an die Mitgliederversammlung des fzs:

Ein Ziel des Verbandes ist die Aufhebung von strukturell diskriminierenden Unterschieden zwischen den Hochschultypen durch Aufwertung der Fachhochschulen und der entsprechenden Studiengänge an Gesamthochschulen sowie eine generelle Durchlässigkeit unter den Hochschultypen. Dies soll unter Berücksichtigung der finanziellen Anforderungen durch den Verband alleine oder zusammen mit anderen Organisationen durch die Öffentlichkeitsarbeit und durch eventuelle juristische Schritte (oder Unterstützungen) geschehen.

Beschlossen von der 1. MV in Wiesbaden, Mai 1994