Aufruf zur aktiven Unterstützung Ausländischer StudentInnenvertretungen auf lokaler – und Bundesebene sowie zur verstärkten Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS)

In vielen Fällen beschränkt sich das Angebot der StudentInnenvertretungen im Bereich AusländerInnenstudium / Internationales auf die Organisation von sozialen Aktivitäten. Notwendige Unterstützungsmaßnahmen für ausländische StudentInnen werden häufig einem anderen Themengebiet zusätzlich angegliedert (z.B. AusländerInnenrechtsberatung über das Sozialreferat). Eine umfassende und bewusst geführte Diskussion über das Wie und Warum von Integration findet nicht statt. Ausländische StudentInnen sind in den studentischen Gremien kaum direkt repräsentiert. Da Integration als zweiseitiger Prozess gesehen werden muss, ist eine stärkere Beteiligung vor allem auch von ausländischen StudentInnen für eine erfolgreiche Internationalisierung unverzichtbar.

Aufgrund der Inhomogenität der Gruppe haben Quotenregelungen für ausländische StudentInnen bei der Besetzung der studentischen Gremien nur wenig Aussicht auf Erfolg. Eine autonome AusländerInnenvertretung kann ausländischen StudentInnen dagegen den notwendigen Raum bieten, um ihre Interessen zu diskutieren und zu artikulieren. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist allerdings die enge Verzahnung mit der gesamtstudentischen Vertretung. Zum Thema wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll und insbesondere welche Möglichkeiten es gibt, mit Konflikten umzugehen, muss auf allen Ebenen ein Diskussionsprozess angestoßen werden.

Eine Ausländische StudentInnenvertretung kann insbesondere zur Vernetzung von ausländischen StudentInnen und damit zur Mobilisierung und Erhöhung der Partizipation beitragen. Durch die Ausländische StudentInnenvertretung ist außerdem eine ExpertInnenperspektive gewährleistet. Man kennt die Probleme und kann Lösungsansätze erarbeiten. Eine ausländische StudentInnenvertretung sollte immer eine multinationale Vertretung sein. Insbesondere sollte versucht werden, bestehende Initiativen einzelner Gruppen ausländischer StudentInnen zu vernetzen. Eine Vertretung auf lokaler Ebene allein, reicht aber nicht aus. Viele Entscheidungen, die ausländische StudentInnen betreffen, werden auf Bundesebene getroffen. Beispiele sind AusländerInnenrecht, Visabestimmungen, Zugangsmöglichkeiten zu Hochschulen etc. Eine Vertretung ausländischer StudentInnen auf Bundesebene ist notwendig, um in diesen Bereichen mit zu gestalten und außerdem den Aufbau lokaler Vertretungen zu fördern und diese zu unterstützen. Des Weiteren sorgt sie für eine Vernetzung und führt damit zu Information und Erfahrungsaustausch. Gleichzeitig ist sie auch von politischer Bedeutung, denn eine starke Vertretung von ausländischen StudentInnen auf Bundesebene wird als relevante Interessengruppe akzeptiert werden und kann so maßgeblichen Einfluss auf bundespolitische Entscheidungen in den genannten Bereichen nehmen.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) ruft deshalb lokale StudentInnenvertretungen dazu auf, die Arbeit von ausländischen StudentInnenvertretungen an ihrer Hochschule zu unterstützen bzw. den Aufbau einer solchen Vertretung zu fördern. Außerdem sollte auf einen Beitritt zum Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS) hingewirkt werden. Der fzs wird die Arbeit des BAS unterstützen. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen fzs und BAS intensiviert und institutionalisiert werden. Sowohl im Ausschuss Internationale Hochschulpolitik als auch im Ausschuss Sozialpolitik und den anderen Ausschüssen des fzs sollten Aktive des BAS mitarbeiten und ihre Perspektive bei der Arbeit mit einbringen. Weiteres Ziel ist, häufiger als bisher gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Auch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in den relevanten Themengebieten sowie gemeinsame Positionierungen sind anzustreben. Der BAS ist grundsätzlich zu allen wichtigen Veranstaltungen des fzs wie z.B. der Mitgliederversammlung eingeladen und auch von Seiten des fzs soll nach Möglichkeit an Veranstaltungen des BAS teilgenommen werden.

Beschlossen auf der 24. MV in Kassel, November 2003