Auf dieses Ziel soll gemeinsam mit den Gewerkschaften hingearbeitet werden. Der fzs vertritt in der Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten (Tarifini) und gegenüber den Landesregierungen diese Position.
Zur Begründung
Studentische Beschäftigte üben ein reguläres und qualifiziertes Arbeitsverhältnis aus. Die Mehrzahl von ihnen ist auf diesen Verdienst angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Gleichbehandlung mit anderen ArbeitnehmerInnen sollte selbstverständlich sein. Dazu gehören Mindestlaufzeiten und -umfang von Verträgen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ein ausreichender Kündigungsschutz und eine geregelte Bezahlung für Wochenend- und Nachtarbeit.
Verstärkend kommt hinzu, dass mit der Einbindung in den Tarifvertrag auch endlich eine Anhebung des Stundenlohns bei gleichzeitiger Koppelung an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst verbunden wäre. Viele StudentInnen könnten es sich durch die damit verbundene Planungssicherheit und ausreichende Entlohnung überhaupt erst „leisten“, sich einen Job an der Hochschule zu suchen.
Weiterhin bestehen außerhalb von Berlin keine Tarifverträge für studentische Beschäftigte. Es existiert lediglich eine Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL, Vereinigung der Länder als ArbeitgeberInnen) für eine Obergrenze des Verdienstes. Bisherige Versuche, einen solchen Tarifvertrag abzuschließen, scheiterten im letzten Moment am Widerstand der Landesregierungen.
Gerade im vergangenen Jahr mussten studentische Beschäftigte noch eine weitere willkürliche Kürzung von Stundenlöhnen und Weihnachtsgeld hinnehmen.
Neuverhandlungen über die Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst wurden gerade erfolgreich mit Bund und Kommunen abgeschlossen. Wenn es gelingen sollte, die Länder mit an den Verhandlungstisch zu bekommen, bedeutet dies eine einmalige Chance, tarifliche Leistungen auch als studentischeR BeschäftigteR zu erhalten. Daher ist es unerlässlich, dass der fzs eine klare Position findet. Da der BAT vollkommen neu gefasst wurde, existiert eine Klausel, welche bisher studentische Beschäftigte explizit ausgeschlossen hat, nicht mehr.
Die Forderung nach einer Eingruppierung in den BAT hat für den fzs oberste Priorität, da es vor allem darum gehen muss, gesicherte Verhältnisse herzustellen. Gerade StudentInnen brauchen in der speziellen Situation, dass oftmals ArbeitgeberIn und PrüferIn die gleiche Person ist, besonderen Schutz ihres Arbeitsverhältnisses. Auch werden in der momentanen Situation arbeitsrechtliche Mindeststandarts (z.B. bei Urlaubsregelungen) meistens nicht berücksichtigt.
Mit der Gültigkeit eines Tarifvertrages lassen sich weitergehende Forderungen wie eine den Tätigkeiten angemessene Entlohnung oder die Berücksichtigung in den Personalvertretungsgesetzen besser transportieren und durchsetzen.
Beschlossen auf der 27. MV in Essen, März 2005