Informationsfreiheit

Er lehnt insbesondere Logikpatente, d.h. die Patente auf reine abstrakte Gedankenkonstrukte unabhängig ihrer Implementierung, ebenso wie die Patentierbarkeit anderer Informationen und die Beschränkung des Zugangs zu Wissen ab.

Die mit der open-access-Initiative 2001 angestoßene Diskussion über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen wird begrüßt. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften unterstützt ausdrücklich auch die 2003 von den führenden deutschen Forschungsinstitutionen verabschiedete Berliner Erklärung und fordert deren konsequente Umsetzung.

Die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung müssen auch wieder öffentlich zugänglich gemacht werden und dürfen nicht den Verwertungsinteressen von Archiven und Verlagen überlassen werden.

Im Bereich des Urheberrechts spricht sich der fzs für Ausnahmetatbestände für die wissenschaftliche Nutzung aus. Der Gebrauch von Texten und Informationen zur wissenschaftlichen Forschung darf nicht durch das Urheberrecht behindert werden.

Der studentische Dachverband wird sich in diesem Sinne für eine freie Informationspolitik in der Wissenschaft, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, das Recht auf Privatkopien z.B. aus Bibliotheken und für barrierefreie Veröffentlichungsformen einsetzen.

Der fzs verpflichtet sich, seine öffentlichen Publikationen stets auch in einer kosten- und barrierefreien Fassung zur Verfügung zu stellen. Er fordert die Studierendenvertretungen auf, sich ebenfalls für diese Ziele einzusetzen.

Beschlossen auf der 28. MV in Köln, August 20