Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Darmstadt hat im Auftrag der Landes ASten Konferenz beim Hessischen Staatsgerichtshof Anzeige gegen die CDU-geführte Hessische Landesregierung erstattet. In der Begründung wird der Landesregierung mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren ein geplanter Verfassungsbruch vorgeworfen.
Zudem hat der AStA alle hessischen Polizeipräsidenten und den Generalstaatsanwalt aufgefordert, bei der Beurteilung studentischer Demonstrationen und Aktionen gegen Studiengebühren, stets die eindeutige Verfassungslage zu beachten.
Die Hessische Verfassung kennt ein weitreichendes Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung und sie enthält auch eine Regelung, nach der jeder, der „von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält“, die Pflicht hat, den Staatsgerichtshof anzurufen.“ auf diesen in Art. 147 verankerten Satz beruft sich der AStA bei seiner Anzeige. (pj)
Quelle und kompletter Artikel: www.uebergebuehr.de