Mobilität

Präambel

Der fzs sieht in der Erhöhung der Mobilität von StudentInnen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung des Bologna Prozesses. Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für einen internationalisierten Europäischen Hochschulraum und daher unbedingt notwendiger Bestandteil einer nachhaltigen Europäischen Hochschulreform. Mobiliät kann und soll zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes mobiler StudentInnen und deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen, zu einem verstärkten wissenschaftlichen Austausch führen, durch transkulturelles Lernen Kompetenzen vermitteln und daher letztendlich auch zur Qualifikation mobiler StudentInnen beitragen. Bezogen auf die Hochschullandschaft bewirkt eine hohe Mobilität von StudentInnen, DozentInnen, Forschenden und Hochschulpersonal positive Impulse für Studium, Lehre und Forschung durch den Austausch von wissenschaftlichen und didaktischen Methoden, wissenschaftlichen Erkenntnissen, durch die Vermittlung umfangreicher Kompetenzen und Qualifikationen, sowie dem Austausch von ”best practice“. Mobilität trägt darüber hinaus zu einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bei. Mobilität fördert die Erfahrungsmöglichkeiten kultureller und wissenschaftlicher Pluralität und führt aus Sicht des fzs zu einem Abbau von Rassismus und Xenophobie innerhalb der Gesellschaft.

Aus Sicht des fzs ist die momentane Zahl mobiler StudentInnen zu gering.1 Daraus ergibt sich die Forderung nach einem massiven Ausbau von Mobilität. Den Abbau rechtlicher, sprachlicher, sozialer und finanzieller Barrieren sowie zwischenstaatlicher Grenzen, erachtet der fzs hinsichtlich einer Mobilitätsförderung als zwingend erforderlich. Gerade soziale und finanzielle Hürden stellen einen schwerwiegenden Hinderungsgrund dar. Der fzs betrachtet Mobilität als Recht, das allen StudentInnen unabhängig von sozialer Klasse, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit etc. zukommen muss.

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Begriffsdefinitionen

Als Mobilität soll eine Form der Internationalität bezeichnet werden, die mit „physischen“ grenzüberschreitenden Ortswechseln verbunden ist (vgl. BMBF 2005: 4). Mobilität verläuft in der Regel in zwei Richtungen. Jedes Land ist dabei zugleich Entsende- und Empfangsland von mobilen StudentInnen. Unterschieden werden soll zwischen Auslands- und AusländerInnenstudium. Unter dem Begriff Auslandsstudium (Outgoing-Mobilität) sollen Auslandsaufenthalte von StudentInnen aus Deutschland verstanden werden. Mit dem Begriff AusländerInnenstudium (Incoming-Mobilität) sollen Aufenthalte mobiler StudentInnen in Deutschland beschrieben werden. Mobile StudentInnen sind also immer gleichzeitig outgoing- und incoming-mobil. Mobilität muss jedoch noch differenzierter betrachtet werden. Daher sollen zusätzliche Unterscheidungen nach Dauer des Aufenthalts und angestrebten Studienzielen sowie Unterscheidungen nach Organisation des Aufenthalts getroffen werden. Betrachtet man Mobilität hinsichtlich der Dauer eines Aufenthalts und damit verbundenen Studienzielen, muss zwischen horizontaler und vertikaler Mobilität unterschieden werden.

Unter horizontaler Mobilität soll ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt verstanden werden, bei dem nur einzelne Studienleistungen erworben werden und kein vollständiger Abschluss. Durch den Begriff vertikale Mobilität soll ein längerfristiger Aufenthalt beschrieben werden, bei dem ein kompletter Abschluss erworben wird. Da mobile StudentInnen unterschiedliche Möglichkeiten haben, ihren Auslandsaufenthalt zu organisieren, wird des weiteren zwischen ProgrammstudentInnen und Free Mover unterschieden.

Als ProgrammstudentInnen sollen jene mobilen StudentInnen bezeichnet werden, die ihren Studienaufenthalt im Ausland über ein Mobiltätsprogramm, zum Beispiel Erasmus Mundus, verbringen. ProgrammstudentInnen sind in der Regel horizontal mobil. Als Free Mover sollen mobile StudentInnen bezeichnet werden, die ihren Auslandsaufenthalt ohne Einbindung in ein Mobilitätsprogramm verbringen. Vertikal mobile StudentInnen, die ein komplettes grundständiges Studium im Ausland verbringen, sind meist Free Mover. Der Begriff mobileR StudentIn soll sich sowohl auf die Organisation des Aufenthalts als ProgrammstudentIn als auch als Free Mover beziehen.

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Sprachliche Barrieren abbauen

Sprachkenntnisse stellen sowohl eine wichtige Voraussetzung, als auch eine Hürde für mobile StudentInnen dar. Des weiteren erfordert der gesamte Internationalisierungsprozess der Hochschulen einen Abbau von Sprachbarrieren. Spracherwerb und -kenntnisse sind nicht nur hinsichtlich einer Mobilitätsförderung wichtig, sondern sind ein Schlüssel zur Internationalisierung. Der fzs betrachtet ein breites Sprachkursangebot als Grundlage einer internationalen Hochschule. Entsprechende Sprachkursangebote an der Hochschule im Entsendeland müssen den StudentInnen im Vorfeld eines Auslandsaufenthalts die Möglichkeit eröffnen, entsprechende Kenntnisse zu erwerben. Ebenso muss auch die empfangende Hochschule entsprechende Kurse anbieten, damit StudentInnen während des Aufenthalts dort studienbegleitend Sprachkenntnisse erwerben bzw. vertiefen können. Diese Kurse müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts zur Verfügung stehen. Der fzs möchte vor allem die Wichtigkeit des studienbegleitenden Sprachangebots im Ziel- bzw. Empfangsland unterstreichen. Die Zweitsprachenerwerbsforschung gibt einem Spracherwerb im Ziel- bzw. Empfangsland den Vorrang und hält diesen für weitaus nachhaltiger. Die Möglichkeit zum Erwerb umfangreicher Sprachkenntnisse – egal ob als Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt oder aus anderweitigem Interesse – darf nicht von sozialen oder finanziellen Gründen abhängen. Daher fordert der fzs, dass Sprachkurse grundsätzlich gebührenfrei durch die Hochschulen angeboten werden müssen. Ebenso muss es StudentInnen ermöglicht werden, spezielle Sprachtests (z.B. TOEFL oder TestDaF) ohne die Entrichtung von Gebühren ablegen zu können. Weiterhin ist eine Integration landeskundlicher Informationen in Sprachkurse zur Vorbereitung von mobilen StudentInnen auf einen Auslandsaufenthalt sinnvoll.

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Fokussierung auf virtuelle Mobilität vermeiden

Internationalisierung kann jedoch nicht allein durch physische transnationale Mobilität erreicht werden. Um eine globale Wissensgesellschaft mitzugestalten ist ebenso virtuelle Mobilität bzw. „Internationalisation at Home“2 erforderlich. Virtuelle Mobilität beinhaltet vor allem die Internationalisierung der Curricula durch Implememtierung anderer Wissenskonzepte. Exemplarisch sei hier das e-Learning genannt. Allerdings erfordert virtuelle Mobilität Fremdsprachenkonzept im einheimischen Forschungs-, Lehr- und Lernprozess. Dies unterstreicht die Forderung des fzs nach einem massiven Ausbau des Sprachkursangebots an den Hochschulen.

Grundsätzlich lehnt der fzs virtuelle Mobilität als gleichwertigen Ersatz für physische Mobilität ab. Während eines Auslandsaufenthaltes gewonnene akademische und persönliche Erfahrungen sind durch virtuelle Mobilität nicht ersetzbar. Somit existiert nach Überzeugung des fzs keine ”e-mobility“ im üblichen Sinne von Mobilität, die insbesondere die Mobilität von StudentInnen und nicht die Mobilität von Programmen meint. Dennoch ist bei der Umsetzung verschiedener Programme e-Learning als Alternative für StudentInnen, welchen (physische) Mobilität aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, zu berücksichtigen. Dabei dürfen die Hinderungsgründe an (physischer) Mobilität jedoch keinesfalls finanzieller oder sozialer Natur sein.

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Mobilitätszwang vermeiden

Die Ausgestaltung der Curricula von Bachelor- und Masterstudiengängen zeigt, dass Hochschulen in Deutschland zunehmend häufiger Auslandsaufenthalte in die entsprechenden fächerspezifischen Bestimmungen implementieren. Aus Sicht des fzs können in Curricula integrierte und damit verpflichtende Auslandszeiten Studieninteressierte abschrecken. Das Interesse der Studierenden an einem Auslandsaufenthalt muss vorhanden sein. In Deutschland gibt es eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an StudentInnen, die kein Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben. Der 17. Sozialerhebung zufolge, liegt das Potential „mobilitätsresistenter“ StudentInnen bei 15%. (vgl. BMBF 2005: 68). Dies muss bei der Gestaltung von Studiengängen berücksichtigt werden. Aus Sicht des fzs darf Mobilität nicht erzwungen werden. Mobilität muss immer auf der Freiwilligkeit des Individuums basieren. Demnach fordert der fzs, von Mobilitätszwängen abzusehen und stattdessen Curricula flexibler zu gestalten, sodass StudentInnen die Möglichkeit haben, einen Auslandsaufenthalt einzuplanen.

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Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern

Als besonders gravierendes Problem für mobile StudentInnen erweisen sich Bestimmungen über die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Restriktive und höchst bürokratische Bestimmungen des Aufenthaltsrechts bzw. AusländerInnenrechts stellen mobile StudentInnen vor erhebliche organisatorische Probleme und setzen mobile StudentInnen oftmals einem erheblichen psychologischen Leistungsdruck aus. Letzteres wird zu einem erheblichen Teil durch Behörden vor Ort verursacht, indem Ermessensspielräume von Regelungen im negativen Sinne ausgereizt werden. Auch wesentlich schärfere Zugangsregelungen der Hochschulen für mobile StudentInnen im Vergleich zu inländischen StudentInnen verhindern Mobilität. Sämtliche zuvor genannten Probleme betreffen dabei insbesondere mobile StudentInnen aus Nicht-EU-Staaten sowie Free Mover.

Der fzs fordert eine Gleichbehandlung mobiler StudentInnen mit inländischen StudentInnen hinsichtlich sämtlicher administrativer Angelegenheiten. Der fzs fordert grundsätzlich, dass sich für StudentInnen kein Zwang zur Erwerbstätigkeit zwecks Studienfinanzierung ergeben darf. Ebenso grundsätzlich ist es jedoch abzulehnen, dass sich die Rechtslage in Bezug auf Erwerbstätigkeit zwischen inländischen und mobilen StudentInnen unterscheidet. Auch hier ist die Benachteiligung von StudentInnen aus Nicht-EU-Ländern besonders massiv. Der fzs ist der Überzeugung, dass sowohl für mobile als auch für inländische StudentInnen die gleichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gelten müssen.

Insbesondere die Regierungen, jedoch auch die EU und einzelne Behörden vor Ort, fordert der fzs auf, im Bereich des Aufenthalts- und Arbeitsrechts die vorhandenen Hürden und Benachteiligungen für mobile StudentInnen, DozentInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und administratives Personal zu beseitigen. Daneben hält der fzs eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den AusländerInnenbehörden und den Hochschulen im Sinne der mobilen StudentInnen für sinnvoll. Dies kann z.B. regelmäßige Treffen zwischen der Behörde und entsprechenden Abteilungen der Hochschule, eine mehrsprachige Öffentlichmachung der Vorschriften und Regelungen der örtlichen AusländerInnenbehörde im Internet sowie in Papierform und gemeinsame Informationsveranstaltungen für StudentInnen bedeuten. Vielfach sind MitarbeiterInnen der kommunalen Behörden über Abläufe an den Hochschulen nicht oder nur unzureichend informiert, was sich zum Nachteil mobiler StudentInnen auswirkt.

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Soziale Barrieren beseitigen

Sowohl nationale als auch europäische Erhebungen zeigen, dass die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts (hier: Outgoing-Mobilität) erheblich von der sozialen Herkunft der StudentInnen abhängt. In der 17. Sozialerhebung beispielsweise wird dazu festgehalten: „von der unteren zur oberen Herkunftsgruppe steigt die Quote derer, die sich studienbezogen im Ausland aufgehalten haben, auf das Doppelte“ (BMBF 2005: 63).

Die Kopplung des Zugangs zu Mobilität an finanzielle und soziale Bedingungen betrachtet der fzs als besonders prekäres Problem und die Beseitigung dieser Barrieren muss höchste Priorität genießen. Die staatlichen Studienfinanzierungssysteme sind oft insbesondere im Kontext mobiler StudentInnen völlig unzureichend. Staatliche Darlehen und Zuschüsse müssen von mobilen StudentInnen während eines Auslandsaufenthalts in voller Höhe weiter bezogen werden können. Ebenso muss die Studienfinanzierung unabhängig davon, ob sich die/der StudentIn nur für ein Semester oder aber zur Erlangung eines kompletten Abschlusses im Ausland aufhält, sichergestellt sein. Generell sollten zudem mittelfristig alle Darlehenssysteme in Zuschusssysteme umgewandelt werden, da die Angst vor Verschuldung gerade StudentInnen aus „bildungsfernen“ Elternhäusern vom Studium generell und insbesondere davor, mobil zu sein, abschreckt. Da die Lebenshaltungskosten – selbst innerhalb der Europäischen Union – sowohl zwischen Staaten als auch Regionen teilweise massiv differieren, müssen für entsprechende Fälle hinreichende spezielle Zuschüsse für mobile StudentInnen gewährt werden; dies muss insbesondere im Rahmen der Mobilität zwischen Ost und West sowie Süd und Nord stark berücksichtigt werden. Das Fehlen ausreichender finanzieller Ausgleiche für stark unterschiedliche Lebenshaltungskosten verhindert derzeit insbesondere die Mobilität aus osteuropäischen Ländern in EU-Staaten. Auch kann nicht – wie derzeit beim BAföG – uneingeschränkt vorausgesetzt werden, dass Lebenshaltungskosten innerhalb der EU völlig homogen sind. Neben unterschiedlichen Lebenshaltungskosten müssen auch andere Mobilitätskosten, d.h. durch die Mobilität von StudentInnen entstehenden Mehrkosten, z.B. Fahrtkosten etc., hinreichende Berücksichtigung in Studienfinanzierungssystemen finden.

Der fzs betrachtet Bildung als ein öffentliches Gut und lehnt daher die Erhebung von Studiengebühren generell ab. Wo Studiengebühren jedoch bereits eingeführt sind, erweisen sich diese als weiteres Mobilitätshindernis insbesondere für sozial schwächer gestellte Studierende. Bei Mobilität in ein Land oder an eine Hochschule, welche(s) Studiengebühren erhebt, müssen diese ebenfalls durch spezielle Zuschüsse im Studienfinanzierungssystem des entsendenden Landes gedeckt werden oder für mobile StudentInnen erlassen werden. Insbesondere erweisen sich höhere Gebühren für mobile StudentInnen im Gegensatz zu Gebühren für inländische StudentInnen als besonderes Mobilitätshemmnis.

An sämtlichen Aufwendungen, die zur Ermöglichung einer hohen und für alle zugänglichen Mobilität entstehen, müssen alle Länder gleichberechtigt und ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten nach angemessen beteiligt werden. Alle Staaten und dabei insbesondere jene, die einen hohen Anteil mobiler StudentInnen immer wieder gerne als ”Wettbewerbsvorteil“ hervorheben, fordert der fzs auf, gemeinsam gerechte Lösungen zum Aufbringen der erforderlichen finanziellen Mittel für eine sozial gerechte und allen zugängliche Mobilität zu finden. Dies könnte im Rahmen des Bologna-Prozesses beispielsweise durch einen europäischen Mobilitätsfonds, in den alle Länder ihrer Leistungsfähigkeit nach angemessen einzahlen und welcher entstehende Mehrkosten auffängt, geleistet werden. So würden die Regierungen der im ”Prague communiqué“ vereinbarten Berücksichtigung der sozialen Dimension von Mobilität näher kommen.

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Anforderungen an einen Mobilitätsfond

Um Mobilität sozial gerecht zu gestalten und die massiven sozialen und finanziellen Hürden abzubauen, regt der fzs eine verstärkte Diskussion über mögliche Konzeptionen eines Mobilitätsfonds an. Soziale und finanzielle Hürden dürfen nicht zu einer sozialen Exklusion von StudentInnen führen. Der fzs hebt an dieser Stelle noch einmal hervor, dass er Mobilität als Recht begreift, das allen StudentInnen gleichermaßen zukommen muss. Bei der Diskussion über die Ausgestaltung und die Anforderungen an einen Mobilitätsfond gibt es keinen „Königsweg“. Es sind vielfältige Konzeptionen eines Fonds sind denkbar. Anforderungen an einen Mobilitätsfond müssen nach Anforderungen auf Makro- und auf Mikroebene unterschieden werden.

In Bezug auf die Makro-Ebene eines Mobiltätsfonds stellt der fzs fest, dass ein Europäischer Mobilitätsfond nicht auf EU-Mitgliedsstaaten limitiert sein darf. Ein Mobilitätsfond ist integraler Bestandteil eines Europäischen Hochschulraumes und umfasst damit alle am Bologna Prozess beteiligten Länder. In einen solchen Fond müssten dann entsprechend alle Bologna-Staaten einzahlen. Länder, die mehr mobile StudentInnen entsenden als empfangen, müssten Geld in den Fond einzahlen. Länder, die mehr mobile StudentInnen empfangen als entsenden, sollten Geld aus dem Fond erhalten. Es müsste besondere Regelungen für Länder mit niedrigerem BIP geben.

Eine wichtige Frage, die hinsichtlich der Diskussion über die Konstruktion eines Mobilitätsfonds aufkommt, ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen horizontaler und vertikaler Mobilität. Ein Mobilitätsfond sollte nicht auf eine der beiden Formen beschränkt sein. Jedoch sollte überlegt werden, einen besonderen Ansatz bezüglich Free Moving zu wählen. Es müsste zudem überlegt werden, inwieweit es sinnvoll wäre, bereits existierende horizontale Mobilitätsprogramme in einen Mobilitätsfond zu integrieren.

Die Mikro-Ebene eines Mobilitätsfonds betrachtend, darf dieser nicht auf der Vergabe von Darlehen bzw. Krediten an StudentInnen basieren. Diese Instrumente müssen als weitere finanzielle Mobilitätshürden verstanden werden und sind daher für einen Mobilitätsfond nicht geeignet. Dagegen muss sich ein Mobilitätsfond primär auf die Vergabe von Zuschüssen konzentrieren. Diese Zuschüsse müssen verwendet werden, um entstehende Mobilitätskosten auszugleichen. Dies schließt unter anderem die Unterschiede hinsichtlich Studien- und Lebenshaltungskosten, Unterschiede in der Höhe Studiengebühren sowie Kosten durch Sprachkurse ein.

Die Zuschüsse durch einen Mobilitätsfond müssen eltern-unabhängig sein. Mobile StudentInnen müssen aus ihrer Abhängigkeit von Eltern und anderen gelöst werden. Des weiteren begreift der fzs StudentInnen als unabhängige mündige Erwachsene. Es ist allerdings unklar, welches Budget ein möglicher Mobillitätsfond umfassen würde. Wenn man von einem möglicherweise limitierten Budget ausgeht, würde eine einkommensabhängige Vergabe von Mobilitätszuschüssen an sozial benachteiligte StudentInnen weit mehr Sinn ergeben. Eine Vergabe von Zuschüssen nach Qualifikation bzw. Eignung lehnt der fzs ab. Alle StudentInnen haben das Recht auf Mobilität. Zuschüsse dürfen sich daher nicht an der Qualität von individuellen Studienleistungen orientieren.

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Spezielle Bedürfnisse besonders berücksichtigen

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung von Mobilität und der Entwicklung von Mobilitätsprogrammen müssen StudentInnen mit speziellen Bedürfnissen, z.B. behinderte und chronisch kranke StudentInnen oder StudentInnen mit Kind(ern), besonders berücksichtigt werden. Für StudentInnen mit Kind(ern) müssen vor allem besonders geeignete Wohnmöglichkeiten in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen sowie Möglichkeiten zur Kinderbetreuung vorhanden sein. Für behinderte und chronisch kranke StudentInnen müssen Bedingungen geschaffen werden, die ihnen ermöglichen, ihr Studium ohne Hindernisse zu absolvieren und mobil zu sein. Dazu gehört die Bereitstellung von zuverlässigen Informationen über Studien- und Lebensbedingungen an der Hochschule und am Hochschulstandort unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse. Daneben muss auch medizinische oder psychologische Betreuung sowie eine eventuell notwendige Assistenz während eines Auslandsaufenthalts sichergestellt sein und eventuell auftretenden Mehrkosten mit speziellen Förderungsprogrammen begegnet werden. Hochschulen, StudentInnenschaften, StudentInnenwerke, Regierungen und Krankenversicherungen, sind aufgefordert, hierzu nötige Maßnahmen zu treffen.

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Mobile StudentInnen akademisch und sozial integrieren

Der vollständigen akademischen und sozialen Integration mobiler StudentInnen müssen sowohl die Hochschulen als auch die StudentInnenwerke und StudentInnenschaften bzw. vergleichbare Einrichtungen große Aufmerksamkeit widmen. Dabei darf Integration jedoch nicht als erzwungene kulturelle und soziale Anpassung mobiler StudentInnen verstanden werden, d.h. kulturelle und soziale Unterschiede und Besonderheiten müssen vollen Respekt genießen.

Die vollständige Integration mobiler StudentInnen in das Hochschulumfeld erfordert eine angemessene Beteiligung mobiler StudentInnen sowohl an der studentischen als auch an der akademischen Selbstverwaltung. Insbesondere in Entscheidungen, welche die besonderen Interessen mobiler StudentInnen betreffen, müssen diese vollständig und gleichberechtigt eingebunden sein. Dabei sind die StudentInnenschaften aufgefordert, diese Ziele zu fördern und die besonderen Interessen mobiler StudentInnen bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die Arbeit von Autonomen AusländerInnenreferaten oder vergleichbaren institutionalisierten Interessenvertretungen sollte dazu durch die StudentInnenschaften ermöglicht und unterstützt werden.

Zur Integration mobiler StudentInnen nicht nur in das akademische, sondern auch in das soziale und kulturelle Umfeld der Hochschule sollten die Hochschulen, die StudentInnenschaften und andere studentische Organisationen geeignete Projekte und Maßnahmen durchführen und unterstützen. Besonders in der Studienanfangsphase muss eine ausreichende Betreuung mobiler StudentInnen sichergestellt werden; dies beinhaltet neben einer Betreuung z.B. durch TutorInnen auch die Bereitstellung von umfangreichen und qualitativ hochwertigen Informationen über das akademische, kulturelle und soziale Leben in adäquater Weise, d.h. ggf. in mehreren Sprachen. Im Rahmen solcher Maßnahmen müssen free mover besonders berücksichtigt werden, da diese meist keine mit ProgrammstudentInnen vergleichbare Betreuung genießen.

Die Bereitstellung von Wohnraum für mobile StudentInnen, welcher der Nachfrage entspricht und die finanziellen Möglichkeiten von StudentInnen berücksichtigt, ist eine elementare Voraussetzung zur Ermöglichung von Mobilität. Aufgrund der häufig schlechten finanziellen Lage mobiler StudentInnen stellen Wohnheime der StudentInnenwerke ein wichtiges Instrument zur Förderung von Mobilität dar. Wohnheime sind für mobile StudentInnen häufig die einzige Möglichkeit, da der private Wohnungsmarkt aufgrund der finanziellen Lage faktisch nicht zugänglich ist. Sowohl Bund und Länder als auch die StudentInnenwerke sind daher aufgefordert, den Bau neuer und den Erhalt vorhandener Wohnheime sicherzustellen bzw. zu forcieren. Zwar ist eine Garantie von vorhandenem Wohnraum durch spezielle Programme nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch müssen für free mover gleichberechtigte Möglichkeiten im Zugang zu adäquatem Wohnraum bestehen. In Wohnheimen ist die Gefahr einer Ghettoisierung besonders hoch, welcher sowohl von den Studentenwerken als auch von den – sofern vorhanden – Wohnheimsselbstverwaltungen entgegengewirkt werden muss.

Die Ghettoisierung mobiler StudentInnen läuft Bemühungen zur Integration dieser in das Hochschulumfeld zuwider. über das Wohnheimangebot hinausgehend ist die Unterstützung von mobilen StudentInnen bei der Suche nach angemessenem Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt, z.B. durch die Einrichtung von Wohnungsbörsen, durch die StudentInnenschaften, die Studentenwerke oder durch andere Organisationen zu befürworten. Darüberhinaus sind mobile StudentInnen bei der Wohnungssuche häufig rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt, da leider häufig VermieterInnen bewusst Wohnungen nicht an AusländerInnen vergeben.

Nicht zuletzt sind alle beteiligten AkteurInnen aufgefordert, vollen Respekt gegenüber kulturellen und sozialen Unterschieden zu zeigen und darüber hinaus sowohl in der Hochschule wie auch im gesamten Umfeld einen Raum frei von Rassismus und Xenophobie zu schaffen. Hochschulen, StudentInnenschaften, StudentInnenwerke, andere studentische Organisation sowie auch einzelne Hochschulangehörige müssen jeglichen Ansätzen von Rassismus und Xenophobie entschieden entgegentreten und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz fördern.

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Ausgewogene Mobilität versus Brain Drain

Auch für die gesamte Gesellschaft – sowohl auf entsendender als auch auf empfangender Seite – kann eine hohe Mobilität positive Entwicklungen erzielen. Mobilität darf aber nicht gleichzeitig brain drain bedeuten. Der höchst unverantwortlichen Anwerbepolitik vieler westlicher Staaten, welche auf einem ”Wettbewerb um die besten Köpfe“ basiert und darauf ausgerichtet ist, möglichst die bestqualifiziertesten mobilen StudentInnen nach Absolvierung des Studiums bzw. möglichst lange im eigenen Land zu halten, muss entgegengewirkt werden. Mobilität bewußt als Instrument im ”Wettbewerb um die besten Köpfe“ mißzuverstehen, so wie es angesichts von Aktivitäten, die auf Marketing für den und Profilierung des ”Forschungsstandorts Deutschland“ abzielen, der Trend zu sein scheint, lehnt der fzs entschieden ab.

Insbesondere missbilligt der fzs Bestrebungen, einen einseitigen Strom ”erstklassiger“ WissenschaftlerInnen oder ausschließlich den ”Austausch“ aufstrebender HoffnungsträgerInnen für Politik und Wirtschaft zu fördern. Mittelzuweisungsmodelle für Hochschulen, die überdurchschnittliche Anteile internationaler StudentInnen belohnen, greifen ebenso zu kurz und sind gleich anderen finanziellen Anreizsystemen für/der Hochschulen, wie die Erhebung von Studiengebühren, abzulehnen. Die Erhöhung von Mobilität und die Schaffung gleicher Zugangsvoraussetzungen für alle StudentInnen zu Mobilität kann nicht ohne den Abbau sozialer, wirtschaftlicher und damit auch wissenschaftlicher und akademischer Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten erreicht werden. Jedoch darf der Gefahr von brain drain keinesfalls mit einer restriktiven Abschottungspolitik begegnet werden. Dies widerspricht dem Gedanken der Öffnung der Gesellschaft und des Abbaus staatlicher Grenzen. Der fzs sieht gerade in Bestrebungen hinsichtlich einer Herstellung ausgewogener Mobilität einen Weg, der vielfältige Chancen eröffnet. Bei ausgewogener Mobilität geht es um die Herstellung eines gleichberechtigten Austausches zwischen beteiligten Ländern und Hochschulen. Diese ausgewogene Mobilität darf jedoch nicht auf EU-Länder und deren Hochschulen beschränkt sein. Die Herstellung ausgewogener Mobilität muss ein zentrales Ziel aller bestehenden Mobilitäts- und Austauschprogramme sein. Gerade hinsichtlich „untypischer“ Zielländer ist eine verstärkte Mobilitätsförderung notwendig. Ebenso ist hinsichtlich ausgewogener Mobilität der Abbau von Sprachbarrieren besonders wichtig.

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Anerkennung und Transparenz verbessern

Eine vollständige Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und -abschlüssen ist eine elementare Voraussetzung zur Ermöglichung und Förderung von Mobilität. An dieser Stelle sieht der fzs massiven Verbesserungsbedarf. Gerade Free Mover sind von der schlechten Anerkennung besonders betroffen. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und -abschlüssen ist die umgehende Umsetzung der ”Lisbon Convention of Recognition“. Der fzs fordert die Bundesregierung das HRG und die Landesregierungen auf die Landeshochschulgesetze entsprechend zu ändern. Ebenso fordert der fzs die Hochschulen dazu auf, die Lissabon Konvention konsequent umzusetzen.

Um die Anerkennung und ”Lesbarkeit“ von Studienabschlüssen zu verbessern, ist eine flächendeckende Einführung des ”Diploma Supplement“[2], welches objektive Informationen über das jeweilige Hochschulsystem, die Einordnung der Hochschule in dieses sowie den inhaltlichen Aufbau des Studiums vermitteln soll, unabdingbar. Vor allem im Bereich der vertikalen Mobilität lässt dies merkbare Verbesserungen erwarten. Durch die Einführung des ”Diploma Supplement“ wird zudem die Transparenz von Studienabschlüssen, insbesondere für Institutionen und ArbeitgeberInnen, die mit bestimmten Abschlüssen nicht vertraut sind, erhöht. Dadurch kann es AbsolventInnen erleichtert werden, mobil zu werden und auch außerhalb des Landes, in dem der Abschluss erlangt wurde, eine akademische oder berufliche Beschäftigung aufzunehmen.

Darüber hinaus kann die Einführung eines ECTS-basierten Leistungspunktesystems die Anerkennung einzelner im Ausland erbrachter Studienleistungen bzw. Module ermöglichen, was insbesondere im Rahmen horizontaler Mobilität von hoher Bedeutung ist. Ein ECTS-basiertes Leistungspunktesystem darf nicht mit Einschnitten in eine flexible und selbstbestimmte Studiengestaltung einhergehen. Solche Einschnitte sind als weitere Mobilitätshürde zu bewerten. Die Implementierung von ECTS muss zu mehr Flexibilität führen.

Der fzs fordert ein ECTS-System, das individuellen Biografien Lebenssituationen gerecht wird und eine selbstbestimmte Gestaltung des Studiums zulässt. Hierbei ist besonders eine sinnvolle und durchdachte Implementierung, welche sich tatsächlich an der Arbeitsbelastung (Workload) orientiert zwingend erforderlich. Generell bedingt Anerkennung ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Ländern, Hochschulen und Behörden. Zudem müssen sowohl Hochschulen als auch Regierungen und Behörden umfangreiche und zuverlässige Informationen über ihr jeweiliges Bildungssystem und ihre jeweiligen Programme und Abschlüsse bereithalten und diese sowohl anderen mit der Anerkennung betrauten Institutionen als auch potentiellen mobilen StudentInnen kostenfrei zur Verfügung stellen. Zwar besteht durch das Internet eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, den Zugang zu solchen Informationen zu ermöglichen, dieser muss dennoch auch auf traditionellem Weg zu gleichen Bedingungen möglich sein. Neben der Erleichterung der Anerkennung hilft dies potentiell mobilen StudentInnen bei ihrer Planung und Entscheidungsfindung und bewahrt darüber hinaus vor falschen Erwartungen an Institutionen oder Programme durch Informationsdefizite.

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Abschlusssysteme sinnvoll nutzen

Die Einführung zweistufiger Abschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses kann zu einer Förderung vertikaler Mobilität beitragen. So ist es denkbar, dass StudentInnen nach der Absolvierung der ersten Stufe ohne große Anerkennungsschwierigkeiten für das Studium zur Absolvierung der zweiten Stufe ins Ausland wechseln können. Jedoch reicht die alleinige Umetikettierung von Studiengängen in ”Bachelor“ und ”Master“ nicht aus; andere Namen allein schaffen keine Vergleichbarkeit oder höhere Transparenz. Vielmehr dürfen Instrumente wie das Diploma Supplement oder das ECTS (s.o.) bei der Einführung zweistufiger Abschlüsse nicht außer Acht gelassen werden, sondern müssen mit gleicher Priorität sinnvoll implementiert werden. Die Förderung horizontaler Mobilität darf zudem nicht weniger prioritär behandelt werden. Dabei müssen bestehende Mobilitätsprogramme, wie z.B. ERASMUS, weiter ausgebaut sowie neue geschaffen werden. Ebenso darf die Einführung zweistufiger Abschlüsse die Möglichkeiten horizontaler Mobilität nicht einschränken, diese muss in beiden Stufen gleichermaßen flexibel möglich sein.

Des Weiteren können Joint Degrees [4] ein wirksames Instrument zur Förderung der Mobilität von StudentInnen wie auch von DozentInnen darstellen. Solche Programme bieten große Chancen für einen umfangreichen Austausch von wissenschaftlichen Inhalten, Erkenntnissen der Forschung und didaktischen Methoden, wobei Voraussetzung dafür eine gemeinsame und gleichberechtigte Erarbeitung solcher Programme durch zwei (oder mehr) Hochschulen ist. Ebenso sollten sich Joint-Degree-Programme nicht nur auf den europäischen Raum beschränken.

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Fazit

Eine hohe Mobilität von StudentInnen ist aus akademischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Perspektive wertvoll und von allen beteiligten AkteurInnen und Institutionen anzustreben. Diese hohe Mobilität muss allen StudentInnen in gleichem Maße zugänglich sein. Insbesondere in diesem Punkt sieht der fzs noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die meist völlig unzureichenden Studienfinanzierungssysteme müssen dringend ausgebaut werden und insbesondere StudentInnen aus Ländern mit niedrigerem BIP muss eine höhere Partizipation an Mobilität ermöglicht werden. Dazu ist eine gerechte Verteilung der vorhandenen Kosten auf alle Länder je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ebenso unerlässlich, wie eine Abkehr von hegemonialen Interessen. Hierzu fordert der fzs alle Akteure auf, stärkeres Augenmerk auf ausgewogene Mobilität zu richten.

Jedoch gestalten sich auch im akademischen Bereich die Vorraussetzungen für Mobilität keinesfalls optimal. Der Lösung von Anerkennungsproblemen muss hohe Priorität zukommen, um den akademischen Wert eines Aufenthaltes auch tatsächlich zu realisieren. Nicht zuletzt müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bezogen auf das Aufenthalts- und Arbeitsrecht, derart gestaltet werden, dass sie nicht weiter in gleichem Maße wie bisher eine hohe Mobilität verhindern und mobile StudentInnen gegenüber inländischen StudentInnen massiv benachteiligen.

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Literaturverzeichnis

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hg.): Internationalisierung des Studiums, ausländische Studierende in Deutschland, deutsche Studierende im Ausland. Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) durchgeführt durch HIS, Hochschul-Informations-System. Bonn/Berlin 2005
  • ESIB – The National Unions of Students in Europe (ESIB) (Hg.): Mobility handbook, Draft 09/2005

Beschlossen auf der 31. vertagten Mitgliederversammlung vom 17.-19. März 2007 in Berlin.

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