Die Hochschulgesetze der Länder regeln die Rahmenbedingungen für die Arbeit der (Verfassten) Studierendenschaften. Diese Regelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Durch die Hochschulgesetze in Bayern und Baden-Württemberg sind die Studierendenvertretungen als Verfasste Körperschaften mit eigenen Rechten und eigener Finanzhoheit abgeschafft, in Hessen ist derzeit das körperschaftliche Recht der Finanzhoheit eingeschränkt worden.
Wir haben die gesetzlichen Bestimmmungen der einzelnen Landesgesetze, soweit sie die Studierendenschaften betreffen zusammen gestellt.