fzs solidarisiert sich mit den AutobahnprotestlerInnen

Berlin/Hessen Im vergangenen Sommer machte unter anderem die Studierenden in Hessen ihrem Unmut gegen die Einführung von Studiengebühren Luft, indem sie nicht nur Kreuzungen zum Beispiel in Frankfurt oder Darmstadt, sondern auch Autobahnen blockierten,

Am gestrigen Dienstag wurde gegen einen der Angeklagten, einen 23jährigen Lehramtsstudenten, das Urteil gesprochen: 1800 € Geldstrafe. „Dieses Urteil zeigt einmal mehr als deutlich, dass ziviler Ungehorsam bestraft wird“, so Konstantin Bender, Mitglied des Vorstandes des fzs. „Freie Meinungsäußerung scheint in einem demokratischen Land, wie es die Bundesrepublik ist, nicht gewollt zu sein. Daraus schließt sich die Frage an, ob eine Demokratie in der keineR mehr sagen darf, dass sie keine mehr ist, noch eine wirkliche Demokratie ist.“

Mit der, nach Ansicht des freien zusammenschluss von studentInnenschaften, überzogenen Geldstrafe wurde an einem der vielen Hundert Studierenden ein Exempel statuiert, welches Studierende von ihren friedlichen Protesten gegen Ungerechtigkeit und soziale Selektion abhalten soll.

Mit der Höhe der Geldstrafe ist der angehende Lehramtsstudent knapp an einer Vorstrafe vorbeigeschrammt und das vor dem Hintergrund, dass er – wie die zusammen mit ihm angeklagten Studierenden – die Protestierenden zu einem friedlichen Abzug von der Autobahn aufgefordert bewogen hat.

„Wir lassen uns unser im Grundgesetz verankertes Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nehmen“, so Elke Michauk, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs. „Die Proteste werden auch in den kommenden Semestern ungehalten weitergehen. Politisches Maulkörbe wie sie die Justiz durch hohe Geldstrafen verhängt, sind vollkommen unangemessen.“

Für Rückfragen wenden Sie sich an Konstantin Bender 0178 23 24 494 oder Elke Michauk 01577 253 22 30