Hessisches Hochschulgesetz novelliert

Wiesbaden/Berlin – Der hessische Landtag hat am 27. September die vierte Novelle des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Damit steht den hessischen Hochschulen eine weitreichende Autonomie nach dem Vorbild des Optionsmodelles der TU Darmstadt offen: Künftig können die Hochschulen in weiten Teilen selbst über ihre Organisationsstruktur entscheiden. Mit der Novelle wurde auch die Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. Die neue Stiftungsuniversität kann damit in personeller, finanzieller und struktureller Hinsicht weitreichende eigene Entscheidungen treffen. Unter anderem ist vorgesehen, dass der Status der Frankfurter Studierendenschaft nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern durch die Stiftungsuniversität selbst definiert wird.

Der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts begrüßte das Gesetz, das „Maßstäbe für die Hochschulreform in Deutschland“ setze. Die Studierendenschaften des Landes erneuerten hingegen ihre fundierte Kritik am Hochschulgesetz. Die LandesAStenKonferenz (LAK) Hessen kritisierte, dass das Gesetz zu einer „massiven Hierarchisierung von Entscheidungsstrukturen und der Etablierung eines klaren Top Down Modells zugunsten des Präsidiums“ führe.

Entsetzt zeigte sich die LAK durch die kurzfristige Aufnahme eines „Disziplinierungsparagraphen“, der dem/der HochschulpräsidentIn ein Ordnungsrecht gegen Studierende zugesteht, wenn diese „die Ordnung der Hochschule und ihrer Veranstaltungen“ stören. Nathalie Mayer vom AStA der Uni Gießen, erklärte dazu: „Die Einführung dieses Paragraphen ist nicht anders interpretierbar, als das er eine konkrete Einschüchterungsfunktion übernimmt, um Möglichkeiten politischer Meinungsartikulation für Studierende zu diffamieren und zu riskioreich zu gestalten.“