fzs spricht sich gegen Mitsprache der Kirche bei Berufungen aus

Insgesamt gibt es in Deutschland 28 nicht-theologische Lehrstühle an staatlichen Hochschulen, bei denen der katholischen Kirche Mitsprache bei der Besetzung eingeräumt wird. Bayern hat solche Lehrstühle an den Universitäten Augsburg, Bamberg, Erlangen-Nürnberg, München, Passau, Regensburg und Würzburg. Diese sind an das bayerische Konkordat gebunden. Das Konkordat ist ein Vertrag zwischen der Kirche und dem Freistaat Bayern, welcher seit 1924 besteht und der unter Anderem den Heiligen Stuhl berechtigt, Einsprüche gegen Neuberufungen von Professoren zu erheben. Dabei handelt es sich um insgesamt 23 Lehrstühle in Fächern wie beispielsweise Philosophie, Pädagogik oder Politikwissenschaft.

Auch außerhalb Bayerns gibt es je zwei solcher Konkordatslehrstühle in Freiburg und Mainz.

Der fzs betrachtet es als überkommenes Relikt, dass der Kirche in einer säkularen Gesellschaft noch immer derart erheblicher Einfluss auf die Besetzung von Professorenposten zugestanden wird. „Bewerberinnen und Bewerber, die etwa geschieden sind, in sogenannter „wilder Ehe“ leben, nicht heterosexuell sind, oder auch nur der falschen Religion bzw. Konfession angehören, haben keine realistische Chance, bei ihrer Bewerbung berücksichtigt zu werden. Dies stellt unzweifelhaft eine inakzeptable Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft dar.“ Solche Personen werden klar benachteiligt, was gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt.

Maßstab jeder Berufung auf einen Lehrstuhl darf allein die fachliche Eignung und Qualifikation sein.

Hinzu kommt, dass es durchaus fragwürdig ist, wenn Generationen von Lehramtsstudierenden, die z.B. später Ethik unterrichten sollen, derart massiv von Lehrenden einer einzigen weltanschaulichen Ausrichtung – der römisch-katholischen – geprägt werden.

Beschluss der 36. Mitgliederversammlung in Bielefeld.