Am Montag und Dienstag traf sich die Hochschulrektorenkonferenz im bayerischen Nürnberg zu ihrer 14. Mitgliederversammlung und behandelte unter anderem ein Papier zur Lehrer*innenbildung.
„Wir bedauern, dass die HRK die Bedeutung der Lehrer*innenbildung nur an ihren Konsequenzen für die Qualität der zukünftigen Studienanfänger*innen festmacht. Hierbei hätte sie auch gleich ihre Bemühungen auf die gymnasiale Lehrer*innenbildung eindampfen können. Der gesellschaftliche Auftrag der Schule wird nicht deutlich, muss aber ein wesentlicher Antrieb der Bildungspolitik sein.
Wir fordern in unserem frisch beschlossenen Positionspapier zur Lehramtsausbildung stattdessen, den Erziehungsauftrag der Schulen deutlich zu stärken. Schulen sind keine reinen Bildungseinrichtungen, sondern müssen auch ihrer sozialen Verantwortung zur ganzheitlichen Unterstützung von Schüler*innen gerecht werden,” erklärt Katharina Mahrt, Vorstandsmitglied des fzs.
Der Fokus der HRK auf Fachwissenschaft, Erziehungswissenschaften und ein wenig Persönlichkeitsbildung der zukünftigen Lehrer*innen zeigt erneut, welch geringer Stellenwert den Fachdidaktiken und der Praxis zugestanden wird.
„Wie die Persönlichkeitsbildung erfolgen soll, hat die HRK offen gelassen. Aus unserer Sicht tragen hierzu u.a. ein Studium Generale und Auslandsaufenhalte bei. Die Fachdidaktiken müssen als eigenes Forschungsgebiet und die Anteile im Studium an Fachdidaktiken sowie an Praktika, welche durch eine professionelle pädagogische Begleitung qualitativ gesichert werden, deutlich gestärkt werden. Hierfür und zugunsten eines besseres Betreuungsverhältnis benötigen die Hochschulen vor allem zusätzliche Stellen,” so Katharina Mahrt weiter.
Die Vorschläge der HRK hinsichtlich Einbettung des Themas „Inklusion“ in die Lehrer*innenbildung und Studienqualität bleiben offen. An dieser Stelle hätte nicht nur das Modewort „Inklusion“ fallen sollen. Diese ist teilweise schon Gesetzeslage – eine Forderung danach ist also nur die Forderung nach einem in einigen Bundesländern bereits beschlossenen Gesetz.
Der fzs hält hier die Fragestellung für dringlicher, welche Institutionen an der Hochschule und welche Personen hier die Lehre leisten sollen und wie eine dementsprechende Weiterqualifizierung sichergestellt wird, die inhaltlich und finanziell nicht von den Hochschulen geleistet werden kann.
Katharina Mahrt abschließend: „Den Wunsch nach Sicherstellung von Studienqualität möge die HRK an die eigenen Mitglieder richten: Beginnend bei der Verbesserung der Prüfungs- und Studienorganisation bis hin zu einer vernünftigen Organisation der Praktika, die ebenfalls eine Begleitung und Reflexion der Tätigkeit sicherstellt.
Auf den Gebieten, auf denen die Hochschulen nicht alleine agieren können, hätte die HRK Forderungen an Länder und Bund stellen sollen – u.a. nach einer einheitlicheren Struktur der lehrer*innenbildenden Studiengänge und die Umsetzung der bereits vereinbarten gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse. Derartiges vermissen wir hier gänzlich.”
Ausführliche Positionierung des fzs zur Lehramtsausbildung: www.fzs.de/aktuelles/positionen/305750.html