Der fzs verurteilt das gegen das demokratische Grundrecht, friedlich zu demonstrieren, gerichtete Vorgehen der österreichischen Justiz, um ein Exempel gegenüber den antifaschistisch engagierten Studenten Josef S. zu statuieren.
Allein auf Basis der Zeugenaussage eines sich widersprechenden Polizeibeamten wurde Josef S. als sogenannter ”Rädelsführer” der sogenannten Krawallmacher bei der diesjährigen Kundgebung gegen den Akademikerball verurteilt.
Der Akademikerball ist eines der größten Vernetzungstreffen der europäischen Rechtsextremen.
Angesichts des zunehmenden Erfolgs rechtsextremer Parteien und Gruppen (vgl. die Ergebnisse der Wahlen zum europäischen Parlament 2014) ist es umso wichtiger, sich dagegen zu engagieren.
Mit der Verurteilung von Josef S. wird dagegen selbst friedlicher Protest gegen den aufstrebenden Neofaschismus unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert. Offensichtlich sollen die Teilnehmer*innen der Demonstration gegen den Akademikerball eingeschüchtert werden.
Der fzs begrüßt daher ausdrücklich, dass Josef S. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird und erklärt sich hiermit mit ihm solidarisch:
- Für Versammlungsfreiheit
- Gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements
Daher solidarisiert sich der fzs mit Josef S. und wünscht ihm alles Gute für sein Revisionsverfahren. Darüber hinaus ruft der fzs zur Solidarität mit Josef S. in Demonstrationen zum Wiener Akademikerball am 30.01.2015 auf.