Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde im März 2017 nach langer Zeit novelliert. Eine große Errungenschaft stellt dabei der Einbezug von Schülerinnen* und Studentinnen* im Gesetz dar. Bisher konnten diese Gruppen nur auf Antrag einige Regelungen des MuSchG nutzen. Ab Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2018) gelten alle Regelungen automatisch für Studentinnen* und Schülerinnen*, mit der Option freiwilligen Verzichts (Widerruf). Die Verantwortlichkeiten für Gewährleistung der Schutzmaßnahmen und -fristen wird also – auch auf starken Einsatz des fzs als studentische Interessenvertretung auf Bundesebene – von den Betroffenen auf die Ausbildungsstätten verlagert, aus einer „Option-In“ wurde „Option-Out“.
Viele Regelungen müssen zusätzlich noch auf Hochschulebene und ggf. auf Landesrechtlicherebene verankert oder ausformuliert werden. Damit die lokalen Student*innenschaften auf eine zügige und vollständige Implementierung achten können haben wir diese Handreichung für euch erstellt, die die wichtigsten auf Hochschebene und ggf. Landesebene zu regelnden Punkte behandelt. Wir hoffen, damit den Auseinandersetzung vor Ort zu unterstützen, so dass möglichst viele gute Regelungen für die Studentinnen* umgesetzt werden können.
Solltet ihr Nachfragen oder Unterstützung brauchen wendet euch gerne an den Ausschuss Sozialpolitik () oder den Vorstand ().