14,50 Euro mindestens – ohne Ausnahme!

Die Mehrheit der Studierenden ist finanziell auf einen Nebenjob angewiesen – selbst 2021, als pandemiebedingt Tausende ihren Job verloren hatten, arbeiteten etwa zwei Drittel der Studierenden. Trotzdem, studentische Nebenjobs sind nur sehr selten tarifgebunden. Das liegt zum einen an der Tarifsperre an Hochschulen, weshalb studentische Hilfskräfte oft unter schlechten Arbeitsbedingungen und extrem niedrigen Löhnen leiden. Aber auch klassische Studierendentätigkeiten außerhalb der Hochschule, wie etwa die Arbeit als Kellner*in, sind überwiegend prekäre Minijobs. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war deshalb 2015 für uns ein wichtiger Schritt, aber mit 8,50 Euro pro Stunde viel zu niedrig angesetzt. Schon damals wären 12 Euro richtig gewesen, was aber erst 2022 umgesetzt wurde. Seitdem hat die Inflation einen Großteil dieser Erhöhung wieder eingeholt. Deshalb fordern wir als fzs:

Der Mindestlohn muss zum 1. Januar 2024 auf 14,50 Euro erhöht werden!

Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass die Ausnahmeregelung für studienbedingte Praktika aufgehoben wird. Praxisphasen bedeuten fast immer, dass Studierende in dieser Zeit ihre Nebenjobs aufgeben müssen, weil die Zeitplanung hier weniger flexibel ist. Wenn diese Phasen nicht bezahlt werden, bedroht uns das existenziell! Auch die willkürliche Ausnahme von Minderjährigenvom Mindestlohn muss aufgehoben werden. 17-jährige Studierende müssen die gleiche Gelegenheit haben, sich ein eigenständiges Leben zu finanzieren wie ihre älteren Kommiliton*innen.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wird der Vorstand damit beauftragt, gemeinsam mit Bündnispartner*innen die Rolle des Mindestlohns für Studierende genauer zu untersuchen und die Ergebnisse in einer Publikation zusammenzufassen. Diese Ergebnisse sollen auch unsere Stellungnahme gegenüber der Mindestlohnkommission empirisch untermauern, die voraussichtlich 2025 das nächste Mal angefordert wird.

Beschlossen auf der 72. MV im August 2023 in Hamburg