AStA kritisiert „Landeskinder-Regelung“

Ab dem kommenden Frühjahr sollen Studierende, die ihren Erstwohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben, 500 Euro Studiengebühren in RLP zahlen. Der AStA der Uni Mainz sieht einen Nachteil vor allem für hessische Studierende aus der Nähe von Mainz, da schon zum Zeitpunkt der Einschreibung ein Wohnsitz in RLP vorliegen müsste. Da sich viele Studierende außerdem an mehreren Hochschulen bewerben würden, sei der Umzug häufig von der Zusage der Uni abhängig. Zudem sei die Wohnsituation in Mainz derzeit sehr angespannt, so dass ein kurzfristiger Zuzug quasi unmöglich sei.

Der Gesetzentwurf regele außerdem nicht, wie das Geld, das durch das Mehr an Erstwohnsitzen durch das Land eingenommen werde, den Hochschulen zukäme.

Des Weiteren fordert der Mainzer AStA die Streichung der Regelung, dass bereits eingeschriebene Studierende, die in anderen Bundesländern wohnen, ab 2009 zur Kasse gebeten werden sollen – dies verletze den Vertrauensschutz, da sie bei Aufnahme des Studium nichts davon wussten. Außerdem sollen neben Bafög-EmpfängerInnen und Studierenden aus Entwicklungsländern auch alle ausländischen Studierenden von der Gebührenregelung ausgeschlossen werden. Zudem solle verbindlich festgelegt werden, dass zehn Prozent der gebührenzahlenden Studierenden wegen besonderer Leistungen von den Gebühren befreit werden. (pj)