Brandenburgisches Ministerium erkennt Studentinnen passives Wahlrecht ab

Berlin (fzs). Im Mai 2010 ist an der EUV in Frankfurt/Oder eine Studentin zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt worden. Nachdem die Wahl formal korrekt stattgefunden und die Studentin auch schon ihr Mandat wahrgenommen hatte, reagiert nun das brandenburgische Wissenschaftsministerium darauf und teilte in einem Rundschreiben mit, dass Studentinnen für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen Hochschulen wurde aufgetragen entsprechende Regelungen aus ihren Grund- und Wahlordnungen zu streichen. An den Universitäten in Potsdam und Cottbus gab es jedoch bereits studentische Gleichstellungsbeauftragte. Das soll hiermit in Zukunft verhindert werden. Einer weiteren ambitionierten Studentin wurde an der Universität Potsdam daraufhin nun bereits im Vorfeld von der Kandidatur abgeraten.

An keiner Stelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist geregelt, wer für das Amt wählbar ist, lediglich, dass diese Person weiblich sein muss, ist festgehalten. Aus einer Nebenbestimmung, in der die Freistellung für das Amt geregelt ist, leitet das Ministerium ab, dass Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und dass demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. „Auf diese Weise das passive Wahlreht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer Ansicht nach unzulässig“, so Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands.

Die Freistellungsklausel sollte vielmehr so interpretiert werden, dass studentische Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Arbeit, also dem Studium teilweise freigestellt werden. „Ebenso, wie das Gesetz eine Freistellung anderer Hochschulmitarbeiterinnen von ihren sonstigen Aufgaben vorsieht, sollte eine studentische Gleichstellungsbeauftragte den Zeitaufwand innerhalb ihres Studienganges anerkannt bekommen.“ so Florian Keller, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstands.

Es ist für das Ministerium nicht vorstellbar, wie eine Studentin den hohen Zeitaufwand des Amtes bewältigen könne. Der Arbeitsaufwand dürfte allerdings vergleichbar sein mit dem im Allgemeinen Studierendenausschuss. „Den Studentinnen wird somit aberkannt, dass sie sich aktiv und eigenständig in die Gestaltung der Hochschulen einbringen können und wollen.“ so Juliane Knörr.

Der fzs kritisiert diese Gesetzesauslegung und fordert Ministerium und Hochschulleitungen dazu auf, von dieser Handhabung Abstand zu nehmen. „Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, weshalb eine Studentin nicht in der Lage sein sollte, die Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen. Vielmehr wird bei diesem Fall deutlich, dass studentisches Engagement gering geschätzt wird oder gar nicht erwünscht zu sein scheint.“, erklärt Florian Keller abschließend.