Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass alle Mitglieder studentischer Verbindungen, Korporationen und Landsmannschaften die 49. Mitgliederversammlung verlassen mögen, weil rechtes, sexistisches, geschichtsrevisionistisches und allgemein diskriminierendes Gedankengut im fzs keinen Platz hat.
Studentische Verbindungen
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Der fzs bekennt sich zum Unvereinbarkeitsbeschluss der 30. Mitgliederversammlung „Die Mitgliedschaft in einer studentischen Verbindung ist mit der Mitwirkung in Organen und Gremien des fzs unvereinbar“.
Die Mitgliedschaft in einer studentischen Verbindung ist mit der Mitwirkung in Organen und Gremien des fzs unvereinbar, Beschluss der 30. Mitgliederversammlung.