Im Beschluß gegen den ASTA der Uni Münster wurde jetzt ein Interview mit dem Widerstandskämpfer und ehemaligen K7-Häftling Enül Carlebach mokiert. In diesem Interview wurde ihm die Möglichkeit geboten, über seine Erfahrungen mit dem Nazismus zu berichten. Er beschrieb u.a. den antifaschistischen Widerstand durch das internationale Lagerkomitee (ILK) in Buchenwald und stellte die Kontinuität der Justiz und des Großkapitals der IG Farben und von Siemens vor, während und nach dem 3. Reich dar.
Das Gericht argumentierte, dieses Interview sei keine Wahrnehmung der fachlichen Belange nach dem Universitätsgesetz NRW, sondern zu untersagende „Allgemeinpolitik“.
Es wurde das Interview eindeutig zensiert, nicht, weil eine Auseinandersetzung mit dem Nazismus stattfand, sondern, weil diese Auseinandersetzung von einem Kommunisten geführt wurde. Carlebach stellte den Nazismus nicht als einen Betriebsunfall, sondern in seiner personellen Kontinuität auch nach 1945 dar.
Dieser Beschluß hat aber auch noch eine weitere Dimension: Auch die in den Siebzigern erkämpfte teildemokratische Hochschule wird durch diesen Beschluß in Frage gestellt. Laut OVG sei der Wahrnehmung der fachlichen Belange genüge getan, wenn die Studierendenvertretungen Eingaben an die ProfessorInnen schreiben. Eine selbständige inhaltlich-wertende Auseinandersetzung stehe diesen nicht zu. Dies stellt Hochschulen in den Kontext einer Wissensfabrik, in denen ein unkritisches “ Humankapital“ herangezogen werden soll. So werden die demokratischen Strukturen der Studierendenschaften in Frage gestellt. Wenn alles politische – auch hochschulpolitische und fachpolitische – gerichtlich entpolitisiert werde, werden diese Strukturen in Frage gestellt…
In diesem Sinne unterstützt der fzs den ASTA der Uni Münster.
Beschlossen auf der 7. MV in Münster, Mai 1997