Der Wissenschaftsrat plädiert genau wie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)1 oder die Kultusministerkonferenz (KMK)[2] dafür, das Auswahlrecht der Hochschulen bei der Hochschulzulassung zu stärken. Damit verfolgt er zwei Ziele: Zum einen soll der Hochschulzugang als Instrument für Wettbewerb zwischen den Hochschulen und zur Profilbildung verwendet werden. Zum anderen soll durch die Auswahl der für den Studiengang ”passenden“ StudentInnen ein ”erfolgreiches“ Studium gesichert werden. Der fzs sieht den Mangel allerdings nicht als ein Instrument an, mit dem diese Ziele erreicht werden könnten. Außerdem stellt er auch die Ziele an sich in Frage.
Anstelle einer Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen müsste aus Sicht des fzs das Recht der Studieninteressierten auf einen Studienplatz und eine qualitativ hochwertige Bildung gestärkt werden. Dazu ist in einem ersten Schritt eine Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten und die an der zu erwartenden Nachfrage orientierte Ressourcenausstattung der Hochschulen erforderlich3. Die schleppende Erhöhung der Kapazitäten muss endlich dem steigenden Bedarf an AkademikerInnen Rechnung tragen. Außerdem müssen Studieninteressierte zu einer selbständigen Studienentscheidung, sowie einem selbstbestimmten Studienverlauf qualifiziert werden. Voraussetzung ist dazu unter anderem die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen und die Ausweitung und Absicherung von demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ausweitung statt Einschränkung von Bildungsmöglichkeiten
Im Wintersemester 2003/04 gab es für zwei StudienbewerberInnen durchschnittlich nur einen Studienplatz. Wer trotz dieses Mangels an Studienplätzen zum Studium zugelassen wird, spürt den Mangel an Ressourcen an vielen Stellen. Die Hochschulen sind chronisch unterfinanziert und können die an sie gestellten Anforderungen nicht oder nur mangelhaft erfüllen: Die Fächervielfalt wird mehr und mehr eingeschränkt, die Ausstattung der Hochschulen ist häufig ungenügend, zahlreiche Lehrveranstaltungen sind überfüllt oder können nur nach einer gewissen Wartezeit besucht werden, das Betreuungsverhältnis ist unzureichend. Das lässt sich auch an Zahlen verdeutlichen: So ist im aktuellen Bildungsbericht des Statistischen Bundesamtes nachzulesen, dass die Ausgaben für den Hochschulbereich seit 1980 bereinigt durch die Änderungen des Bruttoinlandsprodukts real um 15% gesunken sind. Der fzs fordert vor diesem Hintergrund eine höhere Priorisierung von Bildung in den Länder- und im Bundeshaushalt. Der im OECD-Vergleich unterdurchschnittliche Anteil des Bruttoinlandprodukts für den Bereich Bildung ist nicht weiter hinnehmbar. Der fzs hält es für falsch, dass bei der Diskussion um den Hochschulzugang der ”Sachzwang“ häufig als gegeben hingenommen und anstelle einer Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten eine stärkere Begrenzung bei der Zulassung gefordert wird, was eine Gegenposition zu den Bemühungen und Erfolgen in der Hochschulöffnung seit den sechziger Jahren darstellt. Der fzs weist darauf hin, dass man mit dem Erhalt einer Hochschulzugangsberechtigung das Recht auf einen Studienplatz erwirbt. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht im NC-Urteil von 1972 bestätigt. Hier wurde klar gestellt, dass das Recht auf Bildung höher gewichtet werden muss, als bestehende ”Sachzwänge“. Eine höhere Priorisierung von Bildung bedeutet für den fzs allerdings nicht, dass StudentInnen sich damit gegenüber anderen sozialen Gruppen ausspielen lassen sollen. Der fzs lehnt sowohl einen Verteilungskampf innerhalb des Bildungssystems als auch einen Verteilungskampf zwischen Bildungsbereich und anderen gesellschaftlichen Bereichen ab. Die gemeinsame Forderung ist ein „gestaltender Staat“. Keine weiteren Hürden beim Hochschulzugang
Von Seiten der Hochschule wird der Zugang durch die Einführung von Auswahltests und Auswahlgesprächen4 begrenzt. Davon sind vor allem Studieninteressierte aus bildungsfernen Schichten betroffen. Die sozial ungerechte Selektionswirkung von Auswahltests und Auswahlgesprächen wird vom Wissenschaftsrat zwar prinzipiell erkannt. Dies findet jedoch keinen Niederschlag in seinen Vorschlägen und der politischen Praxis. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) forderte beispielsweise aufbauend auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, dass bei möglichen Auswahlgesprächen auch „Leistungsstärke bei Schlüsselqualifikationen (Kontaktfreudigkeit, Organisationstalent etc.)“ eine Rolle spielen sollen, die nicht objektivierbar sind und keine Normenklarheit bei einer solchen Grundrechtseinschränkung erkennen lassen. Ganz klar handelt es sich hier um Kenntnisse aus dem Bereich des sozialen und kulturellen Kapitals. Auswahlgespräche haben in der Praxis zur gesteigerten Elitenreproduktion und zur Anwendung sachfremder Auswahlkriterien, wie beispielsweise dem zu erwartenden Spendenpotential und einer „Alumnikinderbevorzugung“ geführt. „Mangelnde Studierfähigkeit“ als Ausschlusskriterium
Die Zulassungsbeschränkung durch Auswahlverfahren an den Hochschulen, wird auf Seiten der Schulen bei der Debatte um die „Studierfähigkeit“ widergespiegelt. Der „Wert“ der Hochschulzugangsberechtigung wird angezweifelt. Die Verantwortung für die Mängel im Bildungswesen werden so auf die StudienbewerberInnen übergewälzt. Es ist auch aus Sicht des fzs unbestritten, dass für ein Studium bestimmte Qualifikationen notwendig sind. Es ist auch unbestritten, dass SchülerInnen in Deutschland in internationalen Vergleichen im Durchschnitt schlecht abschneiden. Eine qualitativ hochwertige Schulbildung ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Dies darf jedoch nicht zum Ausschluss und zu sozialer Selektion missbraucht werden. Die Leistungen, die im Abitur zu erbringen sind, stellen nie nur rein fachliche Anforderungen dar. Es handelt sich stets auch um „Leistungen“, die ein bestimmtes soziales und kulturelles Kapital voraussetzen, indem sie sich an Bildungsinhalten orientieren, die vom bisherigen Bildungsbürgertum definiert werden. Die Diskussion um die „Studierfähigkeit“ von Studieninteressierten wird also zu großen Teilen als Instrument benutzt, um eine tatsächliche soziale Öffnung des Bildungssystems, die auch eine Neuorientierung der Inhalte voraussetzt, zu verhindern. Zudem darf auch das Abitur und seine Aussagefähigkeit für Studienerfolge nicht überbewertet werden.[5] Forderung nach einem sozial integrativeren Bildungssystem
Der fzs beschränkt sich in seiner Forderung nicht nur auf einen offenen Hochschulzugang. Um bildungsferne Schichten eine Chance auf ein Hochschulstudium zu geben, ist eine grundlegende Reform des dreigliedrigen Schulsystems notwendig. In Studien wie der IGLU-Studie, der PISA-Studie oder der regelmäßigen OECD-Studie wird deutlich belegt, dass Bildungschancen mit wegen dem dreigliedrigen Schulsystems überwiegend aufgrund sozialer Herkunft verteilt werden. Der fzs begrüßt vor diesem Hintergrund die Überlegungen aus Schleswig-Holstein, die ein sozial integrativeres Schulsystem zum Ziel haben. Kurzfristig muss auch der zweite Bildungsweg gestärkt werden. Die landesspezifisch unterschiedlichen Regelungen sollten transparenter und damit einfacher einforderbar sein – und natürlich deutlich ausgeweitet werden. Die Überlegungen zur Chancengleichheit im Bildungssystem dürfen sich aber nicht an strukturellen Überlegungen erschöpfen. Vielmehr ist die Nichtaufnahme eines Studiums trotz bestehender Hochschulzugangsberechtigung oder der Studienabbruch in der Einkommenssituation der Familie zu sehen. Die Abkehr von der elternabhängigen Bildungsfinanzierung und die Gewährung der finanziellen Mündigkeit der StudentInnen wären deshalb ein wichtiger Fortschritt im deutschen Bildungssystem[6]. Den Forderungen nach einer noch höheren Beteiligung privater Haushalte an der Hochschulbildung, die derzeit vor allem durch die Lebenshaltungskosten bei 49%[7] der Aufwendungen liegt, ist eine klare Absage zu erteilen. „Optimierung“ der Mangelverwaltung
Die geforderte deutliche Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten ist nicht von heute auf morgen zu erreichen ist. Der fzs sieht die Notwendigkeit während des Ausbaus eine Mangelverwaltung zu etablieren. Bisher wird diese Aufgabe von der ZVS übernommen. Allerdings werden über die ZVS mittlerweile nur noch 12% der StudienanfängerInnen zugeteilt. Zu Recht wird der massive Aufwand, der dafür betrieben wird, von verschiedener Seite kritisiert. Der fzs begrüßt daher Vorschläge, die ZVS um die Funktion einer Beratungsstelle zu erweitern, bei der sich Studieninteressierte über Studienmöglichkeiten informieren können. Eine Auflösung der Zuweisungsfunktion der ZVS halten wir dagegen für unsinnig. Ganz abgesehen davon, dass wir eine Auswahl durch die Hochschulen auch vom Ansatz her für falsch halten, verfügen sie auch gar nicht über die nötigen Ressourcen, um diese Auswahlverfahren überhaupt durchführen zu können. Das wird z.B. daran deutlich, dass die bereits heute theoretisch bestehenden Möglichkeiten zur Selbstauswahl in den wenigsten Fällen voll ausgeschöpft werden. Zudem sind die Hochschulen auch zu Entscheidungen über Grundrechtseinschränkungen nicht berufen, sollte dies aufgrund der Prioritätensetzung des Landesgesetzgebers nötig sein, so muss dieser sich auch der Konsequenzen annehmen. Das sich aus dem Sozialstaatsprinzip und dem Recht auf freie Ausbildungs- und Berufswahl ergebende Teilhaberecht muss stärker als bisher Hauptaugenmerk der Debatte und der Entscheidungen werden. Notwendige Kriterien bei der Vergabe sind aus Sicht des fzs Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit. Die Abiturnote sollte nicht überbewertet werden. Statt dessen sollte die Härtefallkomponente und Sozialkomponenten, auch im Hinblick auf die Wirkung von Wartezeiten gestärkt werden. Die Kapazitätsverordnung mit der die Anzahl der aufzunehmenden StudentInnen geregelt wird, sollte die Studierbarkeit der Studiengänge weiter gewährleisten. Dies ist zur Zeit nicht überall der Fall. Das Verfahren könnte durch stärkere Mitgestaltung aller Mitgliedergruppen der Hochschule, insbesondere auch der StudentInnen bei der Berechnung der Kapazität verbessert werden. Eine Einschränkung des Grundrechtes auf freie Ausbildungsplatzwahl ist nur als Notmaßnahme und Übergangsweise zulässig. An diesem Grundsatz, muss sich die Bildungspolitik auch weiterhin orientieren. Stärkung und Qualifizierung von Studieninteressierten
Der Wissenschaftsrat versucht in seinen Empfehlungen deutlich zu machen, dass er die Rolle der StudentInnen stärken will, indem er die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium schafft. Mit der Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen geschieht allerdings das Gegenteil. Eine Auswahl der ”passenden StudentInnen“ bedeutet, dass StudentInnen in eine passive Rolle versetzt werden. Das System Hochschule und die Wissenschaft werden als geschlossen und unveränderbar präsentiert, vor allem wenn ein Fächerkanon als Voraussetzung angesehen wird. Eine wirkliche Integration und Mitgestaltung wird nicht angeboten. Wer nicht dazu passt, darf nicht studieren beziehungsweise nicht einmal – im Sinne einer reinen Reproduktion von Wissen – konsumieren. Um seinen angeblichen Anspruch der „Stärkung der StudentInnen“ zu untermauern, werden vom Wissenschaftsrat eine Reihe von begleitender Maßnahmen empfohlen. Dazu gehört die Ausweitung von Beratungen, die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen und die Einführung einer Orientierungsphase zu Studienbeginn. Ausweitung von Beratungsangeboten und Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen
Der fzs unterstützt die Forderung nach einer Verbesserung der Beratungsangebote. Angesichts der aktuellen Situation, in dem die Beratung weitgehend dem Zufall überlassen bleibt oder gar nicht vorhanden ist, ist dies sogar längst überfällig. Alle an den Beratungen beteiligten Institutionen sollten sich dabei abstimmen und zusammenarbeiten. Künftige StudentInnen haben in alle Regel nicht die Möglichkeit, unvoreingenommene Informationen zu den Hochschulen und Studiengängen zu erhalten. Der fzs warnt jedoch dafür, die verstärkte Beratung als Lenkungsinstrument zu missbrauchen. Die Freiheit der Berufswahl als Grundrecht muss unter allen Umständen gewahrt bleiben.[8] Eine auf Berufswahllenkung oder eine Auswahl als Folge von Unterausstattung kann nach Auffassung des fzs nicht angemessen sein. Die Forderung nach einer Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen wird beim Wissenschaftsrat vor allem damit begründet, dass die Wahl für ein Studium häufig aufgrund von fachfremden Kriterien wie beispielsweise der Nähe der Hochschule zum Heimatort gefällt wird. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein wesentlicher Grund dafür in der mangelnden Studienfinanzierung gesehen werden muss. Für den fzs ist diese Beschreibung richtig, geht aber nicht weit genug. Um eine freie Entscheidung möglich zu machen, müssen die sozialen Rahmenbedingungen des Studiums insgesamt gesichert sein. Eine bedarfsdeckende elternunabhängige Studienfinanzierung im Sinne einer sozialen Grundsicherung ist dazu ein wichtiger Schritt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Länder sich nicht weiter aus ihrer Verantwortung für die Finanzierung der Studentenwerke zurückziehen. Zur Bereitstellung einer preisgünstigen Wohnraumversorgung, eines ausreichenden Essensangebots und von Beratungs- und Betreuungsangebote sind die Leistungen der Studentenwerke in der aktuellen Situation unverzichtbar. Ihr Beitrag zum kulturellen Leben und zur Überbrückung von Notlagen bei den StudentInnen ist unbestritten, notwendig und sollten weiter ausgebaut werden.[9] Gerade für StudienanfängerInnen oder ausländische StudentInnen kann durch die Leistungen der Studentenwerke eine Integration in die Hochschule erleichtert und eine wichtige Hilfestellung beim Hochschulzugang werden. Einführung einer Orientierungsphase und garantierte Mitbestimmungsrechte
Der fzs unterstützt die Forderung nach der Einführung einer zweisemestrigen Orientierungsphase zu Studienbeginn. Es ist aus Sicht des fzs aber wichtig, unter welchen Prämissen diese Orientierungsphase statt findet. Ziel sollte nicht sein, durch die Orientierungsphase eine weitere Hürde im Studienverlauf zu etablieren, indem beispielsweise die „schlechten“ StudentInnen bei Ablauf der Orientierungsphase aussortiert werden. Statt dessen muss gewährleistet werden, dass StudentInnen durch die Orientierungsphase gestärkt werden und sich darauf aufbauend kritisch und aktiv in die Hochschule einbringen können. Individuelle Lebensentwürfe müssen ermöglicht und unterschiedliche Bedürfnisse (unter anderem durch verschiedene Bildungshintergründe) berücksichtigt werden. Aus Sicht des fzs ist es notwendig, dass diese Unterschiedlichkeit nicht als Mangel, sondern als Chance verstanden wird. Die heutige Wissenschaft geht von westlich tradierten Rollenmustern aus. Ohne eine Öffnung der Hochschulen werden patriarchal-hierarchische sowie eurozentristische Denkweisen nicht aufgebrochen sondern weiter reproduziert. Eine Reform des Hochschulzugangs kann damit auch ein wesentlicher Initiator einer Studienreform sein. Voraussetzung ist eine Ausweitung und Absicherung studentischer Mitbestimmungsrechte. Auch die Orientierungsphase sollte zu großen Teilen von und für StudentInnen gestaltet werden. Nur durch die unmittelbare Kenntnis vor Ort, Gespräche und Erfahrungen mit StudentInnen und Lehrenden ist ein qualifizierte Entscheidung für einen Studiengang möglich. In dieser O-Phase sollte deshalb ein Hochschul- wie auch Fachrichtungswechsel möglich sein. Die O- Phase versteht sich als obligatorischer und auch finanzierter Teil des Studiums. Sie stellt keine Verlängerung des Studiums dar, weil die in ihr vermittelten Fähigkeiten dem Studium selbst dienen. Der fzs wird sich mit der Frage der Gestaltung der O-Phase weiter auseinander setzen und konkrete Vorschläge dazu entwickeln. Die Orientierungsphase könnte auch einen wesentlichen Beitrag leisten, die StudienabrecherInnenquote zu senken. Eine ganze Reihe von Studien[10] haben gezeigt, dass vor allem Fragen der unzureichenden Vorbereitung aber auch der ungesicherten Finanzierung des Studiums (ca. 40% der AbbrecherInnen), Studiengebühren oder die bekannten Schwächen des Hochschulsystems zu einer sehr hohen Abbruchquote führen. Insofern der Wechsel/Abbruch nicht auf eine Änderung des Lebensentwurfes zurückzuführen ist, muss es das Bestreben einer verantwortlichen Bildungspolitik sein, den Anteil der StudentInnen in diesem Bereich zu senken.
[1] vergl. unter anderen: Leitfaden Auswahlverfahren Hochschulen 02/2004, nachfrageorientierte Steuerung des Hochschulzugangs 11/2001, Rechtsgutachten dazu 10/2001 [2]vergl. z.B. Eckpunkte für die Neuordnung der Hochschulzulassung (6.März 2003) [3] Dies ist analog zu der Entscheidungsformel des BverfG 33,103 Rnd. 70 [4] Nicht ganz unwesentlich ist in diesem Zusammenhang die steuernde Funktion, die sich im Motivationsnachweis für ein bestimmtes Fach äußert. Oft werden dann genaue Kenntnisse des etablierten Faches vorausgesetzt, was Kinder, die durch ihre Herkunft mit der Studientradition des Faches vertraut sind, bevorzugt. Daneben wird man mit einer variablen Handhabung der „Eignung“ und Begabung berufslenkend eingreifen, da in Mangelzeiten für ein bestimmtes Fach, schon eine geringer Motivation/Eignung ausreichend sein wird. Siehe auch BverfG 33,103 Rdn. 94 [5] Auch das BverfG hat im genannten NC Urteil festgestellt, dass die alleinige Heranziehung des Abiturs keine adäquate Lösung bei Zulassungsfragen darstellt. (Rdn. 99) [6] Siehe dazu auch die Studienabbruchstudie von HIS und die HIS Publikation 1/2004 (Studienberechtigte ein halbe Jahr nach Erwerb Hochschulzugangsberechtigung) [7] FiBS-Studie „Bildunsausgaben in Dtl.“, FiBS-Forum Nr. 20, Jan. 2004 [8] Vergl. unter anderem BverfG 33,103 Rdn, 70; sowie Art. 12 (1) GG [9] Möglichkeiten wären z.B. Darlehen, Freitische, Kultur- und Sportveranstaltungen, kostengünstige Räumlichkeiten und Serviceleistungen für StudentInnen und Einrichtungen der VS [10] Vergl, z.B. HIS 5/2002, ZEW/HIS 2004 (BMBF)
Beschlossen auf der 25. MV in Passau, Mai 2004