Positionspapier zur Personalvertretung studentischer Beschäftigter

Studentischen Beschäftigten an den Hochschulen kommt eine Doppelrolle zu: Sie sind sowohl StudentInnen als auch ArbeitnehmerInnen. Daraus entstehen unterschiedliche Interessen. Beide Facetten müssen innerhalb der Hochschule strukturell unabhängig voneinander vertreten werden. Nur die verschiedenen Herangehensweisen an eine solche Problematik von StudentInnen- und Personalvertretung ermöglichen es gemeinsam, die Schnittmenge dieser Interessen im notwendigen Maße zu repräsentieren.

Eine Betreuung ausschließlich durch die StudentInnenvertretung ist nicht als Wunschmodell anzusehen. Im Hessischen Personalvertrungsgesetz sind beispielsweise StudentInnen von der Personalvertretung an der eigenen Hochschule mit der Begründung, sie seien ausreichend durch den AStA vertreten, ausgeschlossen. Dieses Argument ist nicht nachvollziehbar. In Baden-Württemberg und Bayern wäre dies ohne Verfasste StudentInnenschaft auch gar nicht möglich.

Generell fordert der fzs, studentischen Beschäftigten wie allen anderen Beschäftigen die Möglichkeit der Partizipation durch einen Personalrat zu ermöglichen. Dazu muss ihnen ohne Einschränkungen aktives und passives Wahlrecht eingeräumt werden.

Eine personalrechtliche Vertretung ist umso wichtiger, solange studentische Beschäftigte noch unter keinen Tarifvertrag fallen. Bereits viele arbeitsrechtliche Bestimmungen wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden von den Hochschulen als Arbeitgeberinnen oftmals ignoriert.

Mit der doppelten Vertretung durch die StudentInnenvertretung auf der einen und den Personalrat auf der anderen Seite ließe sich vor allem gegen eine Hauptursache der Prekarität der Arbeitsverhältnisse effiktiv vorgehen: Für viele studentische Beschäftigte – vor allem in Bereichen von Forschung und Lehre – stellen ProfessorInnen praktisch sowohl ArbeitgeberInnen als auch PrüferInnen dar. Daraus ergibt sich eine gewisse Ausbeutbarkeit.

Der fzs wird sich mit allem Nachdruck für eine Verwirklichung der hier genannten Ziele gegenüber den Landesregierungen und den Gewerkschaften einsetzen.

Beschlossen auf der 28. MV in Köln, August 2005