Nordrhein-Westfalen

Ist-Stand

In NRW werden derzeit im Rahmen eines Studienkontenmodells nach Ablauf der 1,5-fachen Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro erhoben.

Planung

Am 16. März hat der Landtag NRW beschlossen, den Weg für allgemeine Studiengebühren frei zu machen. Ab dem WS 06/07 sollen die Hochschulen von allen Erstsemestern und ab dem SoSe 2007 von allen Studierenden allgemeine Gebühren erheben können. Ob und in welcher Höhe die Hochschulen – bei einer Obergrenze von 500 Euro – Studiengebühren erheben, bleibt ihnen überlassen.

Perspektive

Die Entscheidung liegt nun bei den Hochschulsenaten. Dort haben die ProfessorInnen die Mehrheit. Die überwältigende Mehrheit an den Hochschulen sind die Studierenden. Es kommt darauf an, dass deren Nein zu Studiengebühren in den kommenden Monaten deutlich wird und sich die ProfessorInnen dem Willen der Mehrheit der Menschen an den Hochschulen beugen. Daneben werden fzs, ABS und das LAT-NRW sowie ggf. die Oppositionsparteien im Landtag auf Grundlage von mehreren Rechtsgutachten gegen das Gesetz klagen.