Bremer Landeskinder-Regelung rechtswidrig

Das Gericht hat drei Eilanträgen von Studierenden stattgegeben, die im niedersächsischen Umland wohnen aber in Bremen studieren. Grundsätzlich habe die Kammer keine Bedenken gegen Studiengebühren, allerdings verstoße die Frage, ob der oder die Betreffende im Land Bremen wohne oder nicht, gegen den im bundesdeutschen Grundgesetz festgelegten Gleichheitsgrundsatz. (pj)