Leitantrag Hochschulreform

Wissenschaftlichkeit statt Wettbewerb: Wissenschaft muss sich am gesellschaftlichem Nutzen orientieren!

Den aktuellen Hochschulreformen liegt der Ansatz zugrunde, den gesamten Hochschulbereich unter wettbewerblichen Aspekten umzugestalten. Die staatliche Ebene zieht sich dabei mehr und mehr aus ihrer Verantwortung für die Hochschulen zurück. Statt einer staatlichen Aufsicht, die die Wissenschaftlichkeit und Unabhängigkeit von Forschung und Lehre garantieren (und finanzieren!) soll, werden Hochschulen in die „Freiheit” entlassen und müssen sich gegenseitig, Wirtschaftsunternehmen gleichgestellt, in einem Wettbewerb gegeneinander behaupten. Die so genannte Hochschulautonomie, die auf struktureller und finanzieller Ebene umgesetzt wird, dient dabei als Instrument, um einen Differenzierungsprozess zwischen Hochschulen zu forcieren, bei dem es gezwungenermaßen zu wenigen Gewinnern und vielen Verlierern kommen muss. Indem sich der Staat verstärkt auch aus seiner Fachaufsicht zurückzieht, soll die neuartige „Management-Hochschule”, bestehend aus Aufsichtsrat und Vorstand, die Hochschule nach marktwirtschaftlichen Kriterien leiten und im Wettbewerb zu den anderen Hochschulen stärken. Diese Hochschule beurteilt die zentralen Fragen nicht anhand wissenschaftlicher Kriterien: Die Aufhebung und Einrichtung von Studiengängen beziehungsweise die Einrichtung und Besetzung wissenschaftlicher Stellen erfolgt anhand des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens für die Hochschule.

Die Verwettbewerblichung setzt sich bei Lehrenden und Studierenden fort. Mit der Einführung des neuen Dienstrechtes und der damit verbundenenen leistungsorientierten Besoldung von ProfessorInnen werden auch Lehrende gezwungen, sich KollegInnen gegenüber zu behaupten. Sie müssen ihre Forschung nach der marktwirtschaftlichen Verwertbarkeit der Ergebnisse statt nach gesellschaftlichem und wissenschaftlichem Nutzen ausrichten, um ihre existentielle Grundlage und berufliche Zukunft zu sichern. Studierende werden in dem sich abzeichnenden Leitbild nicht mehr als Lernende wahrgenommen, sondern zu „KundInnen” erklärt. Die Hochschulen suchen sich in Auswahlverfahren die „besten Köpfe” aus, um so im Wettbewerb mit anderen Hochschulen das eigene Profil zu stärken. Gleichzeitig sollen Studiengebühren das Studium zu einer Investition in das eigene Humankapital umdeuten. Studium bedeutet nicht mehr länger wissenschaftliche Neugierde oder gesamtgesellschaftlicher Nutzen, sondern ist erforderlich, um später eine möglichst hohe Verwertbarkeit der eigenen Person zu erzielen.

Die zentralen Begrifflichkeiten und Mechanismen entstammen einem marktwirtschaftlichen Kontext, der für Bildung und Wissenschaft inadäquat ist; die Hochschulreformen sollen Hochschulen analog zu privaten Wirtschaftsunternehmen umgestalten. Diese Hochschulreformen und ihre Instrumente sind wissenschaftsfern. Wenn Hochschulen sämtliche Aktivitäten unter den Aspekten von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit betrachten müssen, gerät Wissenschaftlichkeit in den Hintergrund. Gefördert werden ohnehin starke und prestigeträchtige, also prestigeträchtige Fachbereiche, die Drittmittel und finanziell verwertbare Forschungsergebnisse ermöglichen; kleinere Bereiche werden verdrängt. Kritische und innovative Wissenschaft, die etwa gesellschaftspolitische Fragen in den Vordergrund stellt und deren Hauptanliegen nicht die wirtschaftliche Ergebnisverwertung ist, ist in einem derartigen Hochschulsystem nicht mehr möglich.

Der fzs lehnt eine Hochschulreform, die auf Wettbewerbsorientierung und Konkurrenzdenken setzt, ab. Aus Sicht des fzs müssen Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung agieren und die Freiheit und Unabhängigkeit von Wissenschaft gewährleisten. Hierzu ist eine staatliche Ausfinanzierung unabdingbar, damit Hochschulen und Wissenschaft nicht in ökonomische Verteilungskämpfe forciert werden. Zugleich muss die staatliche Fachaufsicht beibehalten werden, um Wissenschaft und Forschung nicht einseitig von den Interessen Dritter abhängig zu machen. Die Freiheit von Wissenschaft an Hochschulen macht transparente und demokratische Entscheidungsprozesse statt einseitig orientierter Beschlüsse durch willkürlich besetzte Leitungsgremien erforderlich.

Für den fzs ist klar: Wissenschaft und Hochschulen dürfen nicht als Selbstzweck betrieben werden. Wissenschaft, gerade an Hochschulen, muss in gesellschaftlicher Verantwortung stehen. Diese gesellschaftliche Verantwortung bedingt die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Gestaltungswillen freier Wissenschaft. Wissenschaft muss die Verbesserung gesellschaftlicher Zusammenhänge zum Wohle aller, die Überwindung sozialer Ungleichheiten und eine nachhaltige Zukunftsgestaltung ermöglichen. Dieses Verständnis von Wissenschaft setzt nicht auf betriebswirtschaftliches Wettbewerbsdenken, sondern auf volkswirtschaftlichen Nutzen.

Autonomie nicht mit Autokratie verwechseln – Demokratische Hochschulen für eine demokratische Gesellschaft

Das Wort „Hochschulautonomie“ ist zum Begriff für die gegenwärtige hochschulpolitische Debatte geworden. Dabei ist ein emanzipatorischer Begriff von Hochschulautonomie gegenüber konservativen Vorbildern und technokratischen Visionen abzugrenzen. Autonomie – also Selbstbestimmung der Wissenschaft im Rahmen der rechtsstaatlicher Normen – ist vom Anbeginn des Neuaufbaus des westdeutschen Hochschulsystems eine Absage an staatliche Einflussnahme auf Themen von Wissenschaft und Forschung. Sie bedeutete jedoch mitnichten eine Ermächtigung der Forscher über ethische Grenzen hinwegzugehen, sondern verpflichtet die Institutionen der Wissenschaft zu demokratischer Selbstkontrolle. Demokratische Selbstkontrolle braucht Institutionen, in denen über die Hochschule „als organisiertem Wissenschaftsprozess“ Verständigung erzielt werden kann. Diese Konzeption des fzs steht dem konservativen Bild der WissenschaftlerInnen, die in „Einsamkeit und Freiheit“ und ohne gesellschaftliche Rückkopplung Forschung betreiben und nach zweifelhaften Kriterien akademische Selbstrekrutierung durchführen, notwendigerweise kritisch gegenüber. Gleichzeitig stehen wir einem technokratische Begriff von Hochschulautonomie kritische gegenüber: Wir lehnen es ab, die Kompetenz der adminstrativen Gestaltung der Hochschulen in die Hände von Hochschulleitungen neuen Typs zu legen, wie sie in den jetzt vorgelegten oder schon verabschiedeten Hochschulgesetzen der Länder regelmäßig vorgesehen sind. Ebenso ist das Zurückdrängen staatlicher Hochschulen, der öffentliche Aufsicht und des parlamentaristischen Einflusses auf das Hochschulwesen durch die Privatisierung, Auslagerung und Ausgründung von Hochschuleinrichtungen oder Überführung der Rechtsform abzulehnen und statt dessen eine Begrenzung dieser Einrichtungen und ihrer Rolle im Bildungssystem anzustreben.

Entscheidend für das Verständnis der Forderung nach hochschulpolitischer Demokratisierung ist der Umstand, dass die meisten Universitäten in der BRD den Nationalsozialismus in weitgehender Kontinuität wiedererrichtet wurden. Vorschläge, über eine Bildungsreform Vorrausetzungen für eine weitreichende Demokratisierung der Gesellschaft zu schaffen, wurden nicht oder nur vereinzelt aufgegriffen. Die alten Strukturen der Ordinarienuniversität mit einer ungeheuren Konzentration von Macht und Privilegien bei den LehrstuhlinhaberInnen blieben so intakt. Die in den sechziger Jahren unter dem Schlagwort „deutsche Bildungskatastrophe“ (Georg Picht) einsetzende Debatte um die Steigerung des Anteils akademisch ausgebildeter Arbeitskräfte führte zum Ausbau und zur Neugründung von Hochschulen in Westdeutschland. Gleichzeitig wurde die Frage aufgeworfen, in wie weit die überkommenden, gewohnheitsrechtlich gewachsen Strukturen den Anforderungen der Hochschulexpansion genüge tun könnten. Mit dem Erlass neuer Hochschulgesetze der Länder wurden auch eine stärkere Repräsentanz von StudentInnen und AssistentInnen in akademischen Gremien, die sogenannte Gruppenhochschule, ausprobiert. Die durch das Grundgesetz abgesicherte Wissenschaftsfreiheit sollte das Selbstbestimmungsrecht der wissenschaftlichen Hochschulen absichern.

Der fzs sieht in unzureichenden demokratischen Strukturen in erheblichem Maße die Studien-. Lehr- und Forschungsfreiheit und institutionelle Wissenschaftsfreiheit in ihrem gesellschaftlichen Kontext gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht schließlich hat in seinem Hochschulurteil die Wissenschaftsfreiheit eng mit dem Standesrecht der HochschullehrerInnen, deren individuellen Wissenschaftfreiheit verknüpft: Der Einfluss anderer Mitgliedsgruppen wurde zugunsten einer Mehrheit der ProfessorInnen beschränkt; gleichzeitig wurden Vorrechte festgeschrieben, die diese von anderen akademischen Beschäftigten unterscheiden sollte. Diese Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit auf ein bloßes individuelles Abwehrrecht, welches des weiteren strukturell ein sehr kleinen Gruppe vorgesehen ist, lehnt der fzs ab und verweist auf das beim Urteil des Bundesverfassungsgericht 1973 abgegebene abweichende Votum zweier Mitglieder des zuständigen Senates. Der fzs fordert weiterhin eine paritätische Zusammensetzung der Hochschulgremien.

Die unisono in den Begründungen für die Landeshochschulgesetze hervorgehoben Forderung nach einer Stärkung der Leitungsstrukturen lehnt der fzs ab; diese „neuen Leitungsstrukturen“ werden noch weniger als die alten durch ein Mindestmaß an demokratischer Kontrolle begleitet.

In einigen Hochschulgesetzen wurden Hochschulräte vorgesehen, in anderen stehen sie unmittelbar vor der Einführung. In diese Gremien, die in der Regel aus überwiegend externen Mitgliedern bestehen, sieht der fzs eine Bedrohung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der Hochschulen. In dem Maße, in dem wie in anderen Ländern bereits üblich, externe VertreterInnen, insbesondere von Wirtschaftsunternehmen oder Wirtschaftsverbänden, dieser Gremien dominieren, sieht der fzs eine Bedrohung der gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung der Hochschulen und die Tendenz einer Vereinnahmung durch die Wirtschaft.

Diese Hochschulräte sind in der vorherrschenden Konzeption am Vorbild von Aufsichtsräten wirtschaftlicher Kapitalgesellschaften orientiert, während die Hochschulleitungen der für das „operative Geschäft“ zuständigen Unternehmensvorstände nachgebildet werden sollen. Hochschulräte, die tatsächlich über Vorschläge zur Wahl oder die Wahl selbst Einfluss auf die Bestellung der Hochschulleitung nehmen oder maßgebliche Entscheidungen über Personal und Budget zustimmen sollen, lehnt der fzs entschlossen ab. Der fzs ist jedoch offen für die Bildung gesellschaftlich ausgewogen besetzter Kuratorien und Beiräte, die aber keine hochschulimmanenten Entscheidungen betreffen sollen. In solchen Gremien sollen nach Konzeption des fzs nicht überwiegend Vertreter aus Wirtschaftsunternehmen und Wirtschaftsverbänden, sondern auch aus Gewerkschaften, anderen sozialen Gruppen und Bürgerinitiativen vertreten sein, die Kompetenzen sollen auf Beratung der Gremien der Hochschule beschränkt sein. Versuche, dass Verhältnis von Hochschule und Kultusbürokratie durch eine Vermittlungsinstanz neu zu regeln, wie sie im Modell des Kuratoriums der Freien Universität Berlin erprobt worden ist, bewertet der fzs als prüfenswerte Vorschläge für eine stärkere Autonomie der Hochschulen im Sinne emanzipatorische Bildungspolitik, die aber als Gegenpol eine demokratische Hochschulverfassung mit klaren Kompetenzen für die Gremien der Hochschule bedürfen.

In der Vorstellung das Hochschulleitungen nicht mehr durch die Hochschulen selbst ausgewählt werden und zunehmend mit hochschulexternen Mitgliedern besetzt werden, sieht der fzs eine Reihe von Problemen. Mit Perspektive auf sich verschärfende Verteilungskämpfe innerhalb der Hochschule aufgrund von weiterhin unzureichenden Finanzmitteln und weiterer Stärkung der Budgetzuständigkeit auf die Hochschulleitungen, fordert der fzs eine Stärkung von Beteiligungsrechten der Hochschulgremien auf zentralen wie auf dezentralen Ebenen. Der fzs sieht diejenigen Interessen in den Hochschulen, die bisher über eine schlechte Repräsentanz innerhalb der Hochschule verfügten, weitergehend an den Rand gedrängt. Zu diesen Interessen gehören vor allem diejenigen wissenschaftlichen Disziplinen, die weder über stark anwendungsorientierte Forschungsbereiche verfügen noch kurzfristig besonders stark nachgefragte Qualifikationsprofile ausbilden. Der fzs ist davon überzeugt, dass Hochschulen nicht zur „verlängerten Werkbank“ der Wirtschaft werden sollen.

Eine Professionalisierung der Hochschulverwaltung im Sinne effektiver Strukturen, der Moderation von Studienreformprozessen im Sinne einer tatsächlichen Verbesserung der Studiensituation oder einer Weiterqualifizierung gewählter Gremienmitglieder begrüßt der fzs.

Hochschulen im Zustand der Unterfinanzierung – Bildung muss eine öffentliche Angelegenheit bleiben

In den vergangenen Jahrzehnten ist ein immer stärkerer Rückzug des Staats aus dem Bildungssystem zu erkennen. Die Steuerung der Hochschulen verläuft verstärkt über Zielvereinbarungen zwischen Ministerien und Hochschulen. Hierbei sollen Autonomie und Wettbewerb anstelle von staatlicher Regulierung und Detailsteuerung der Lenkung der Hochschulen dienen. Universitäten erhalten zu diesem Zweck eine größere Finanz- und Organisationsautonomie, was zum Beispiel durch die Umstellung auf Globalhaushalte zum Ausdruck kommt.

Unverkennbar bleibt das Schlüsselproblem der Hochschulen die unzureichende Finanzausstattung. Dieser Zustand besteht seit Jahrzehnten, ist politisch herbaigeführt worden und dient der Implementierung von Wettbewerb. Internationale Vergleichsstudien – am plakativsten die OECD Untersuchung „Education at a Glance“ haben immer wieder festgestellt, dass die Bildungsausgaben hierzulande im Vergleich der Industriestaaten besonders niedrig sind. Dazu kommt, dass in den vergangenen Jahrzehnten die institutionelle Finanzierung der Hochschulen durch die Länder stagnierte und es hingegen lediglich durch eine Steigerung der sogenannten Drittmittelforschung teilweise gelungen ist, diesen Umstand auszugleichen. Dabei ist festzustellen, dass der Großteil der Drittmittelforschung aus öffentlichen Haushalten direkt oder indirekt finanziert wird. Die frei verfügbaren Mittel (also alles, was nicht Personal, Bauaufwendungen, Großgeräte, Bibliotheken etc, abdeckt) der Hochschulen – vor der Einführung allgemeiner Studiengebühren – sind gegenüber den Drittmitteln deutlich ins Hintertreffen geraten. Der fzs fordert seit Langem eine Steigerung der Bildungsausgaben und ein Umsteuern der Art der Hochschulfinanzierung. Eine Steuerung der leistungs- und erfolgsorientierten Mittelvergabe über Zielvereinbarungen lehnt der fzs, sofern diese eine Einflussnahme auf das Grundbudget der Hochschulen haben, als verhängnisvoll ab. Durch das Verfahren kann es schnell zu einer finanziellen Abwärtsspirale kommen. Die Hochschulen haben durch eine deratiges Modell lediglich einen Anreiz, fast ausschließlich solche Ziele zu formulieren, die sie auch wirklich erreichen können und werden dadurch faktisch zum Tiefstapeln gezwungen.

Mit der Entlassung der Hochschulen in die „unternehmerische Freiheit“ sind zahlreichen Pflichten verbunden, die die Hochschulen von den Ländern übernehmen müssen. Hochschulen müssen stärker steuerliche und mit ihrem Personal verbundene Lasten tragen; sie werden dafür von den Bundesländern in keiner Weise ausreichend ausgestattet. Der Staat propagiert Freiheit, was die Hochschulen jedoch tatsächlich erwartet ist ein neues Abhängigkeitsverhältnis, neue Finanzmittel auch aus der einseitigen Orientierung an wirtschaftsorientierter Forschung zu erschließen. Der fzs fordert den Staat dazu auf, seine Bildungsverantwortung Ernstzunehmen und die Hochschulen gegen kurzfristige Interessen der Wirtschaft abzusichern. Der Staat muss durch eine bedarfsorientierte Finanzierung sicherstellen, dass den Hochschulen die Freiheit in Lehre und Forschung erhalten bleibt. Er ist als Ermöglicher zu sehen, der den Hochschulen die Freiheit gibt sich durch paritätisch besetzte Gremien selbst zu verwalten, so dass an den Hochschulen zu optimalen Entscheidungsfindungsprozessen und wahrer Effektivität kommen kann. Das Wort „Freiheit“ ist folglich in der Hochschullandschaft neu zu definieren. Für das Heranwachsen einer demokratischen Gesellschaft mit Menschen voll Verantwortungsbewusstsein für ihr handeln, für eine Gesellschaft mit selbstständig denkenden Individuen in einem demokratischen System, müssen Hochschulen frei sein vor den Interessen der Wirtschaft um ihrer emanzipatorischen Bildungsaufgabe gerecht zu werden.

Der fzs fordert die rechtliche Gleichstellung aller Hochschultypen

Eine zentrale Forderung der gegenwärtigen wissenschaftlichen Debatte ist die stärkere Differenzierung des Hochschulsystems. Ein kleiner Teil der Hochschulen soll die Mehrzahl der Forschungsmittel aus öffentlicher und privater Hand erhalten und perspektivisch auch den wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden. Ein anderer Teil mit geringerer Ausstattung eine größere Kapazität an Studienplätzen geringer Qualität bereitstellen – quasi eine Spreizung zwischen Eliteuniversitäten und Ausbildungsfabriken. Die Tendenz, dass Fachhochschulen einerseits weiter gefördert werden sollen, andererseits in Bezug auf die neuen gestuften Studienangebote in einigen Bundesländern weitergehend benachteiligt werden, tritt der fzs entschlossen entgegen. Insbesondere im Hinblick aif Durchlässigkeit im Hochschulsystem müssen Fachhochschulen, Berufsakademien und Universitäten und andere Hochschultypen gleichgestellt werden. Der gleichberechtigte Zugang auf bildungsrelevante Ressourcen und die gleiche Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen müssen hochschulrechtlich abgesichert werden, um zum einen keinerlei Hochschulen erster und zweiter Klasse zu schaffen und zum andern die Hochschulen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit nicht abhängig vom jeweiligen Status ihres Typs zu machen. Die Verteilung von Forschungsgeldern darf ebensowenig von der Bezeichnung Universität oder Fachhochschule abhängen, wie die Bezahlung von Lehrenden und angestellten, insbesondere studentischen Hilfskräften. Gerade im Zuge der Modularisierung von Studiengängen muß durch Hochschulgesetze sichergestellt werden, dass keine Benachteiligungen dadurch entstehen können, an welchem Hochschultyp studiert wurde. Echte Durchlässigkeit kann nur durch eine Gleichberechtigung von Studienabschlüssen unabhängig vom Hochschultyp erreicht werden. Ebenso müssen die gleichen tariflichen Bedingungen für alle AkademikerInnen unabhängig vom Hochschultyp geschaffen werden. Ein kritischer Wissenschaftsanspruch ist aus Perspektive des fzs Grundlage aller Studiengänge und aller Forschung. Daher kann der Hochschultyp beim einordnen von akademischen Qualitätsansprüchen nicht als maßgeblich betrachtet werden. Die Qualifikation, die mit nach Hochschultyp unterschiedlichen akademischen Abschlüssen erworben wird, kann nach wissenschaftlichen Maßgaben nicht zu einer Auf- oder Abwertung eines bestimmten Hochschultyps führen, sondern nur zu deren gleichberechtigter Unterscheidung.

Beschlossen auf der 31. Mitgliederversammlung des fzs 23.-25. Februar 2007 in Marburg