AktiHF des CHE fördert ein Auseinanderdriften der Hochschullandschaft

Vorbemerkungen

AktiHF, die Aktivierende Hochschulfinanzierung, ist ein Modell der Hochschulfinanzierung, das seine Hauptaufgabe in der Aktivierung von Wettbewerbsmechanismen und daraus folgenden Anreizen für Bund, Land und den einzelnen Hochschulen sieht. Urheber ist das CHE, das Centrum für Hochschulentwicklung. Das CHE ist eine Einrichtung der Bertelsmannstiftung und ist Vorreiter einer neoliberalen Hochschulreform. Das vom CHE vorgelegte Modell ist aus Sicht des fzs weder geeignet die Finanzierung der Hochschulen auf breiter Basis noch die Lehr- und Studienbedingungen für die Mehrheit der Studierenden zu verbessern. Im Gegenteil treibt dieses Modell ein Auseinanderdriften der Hochschullandschaft voran, was eine finanzielle Besserstellung weniger und die Schlechterstellung vieler Hochschulen beinhaltet.

Richtige analytische Ansätze – falsche Schlüsse

Das CHE erkennt in seiner Analyse der Hochschulfinanzierungssituation in der Bundesrepublik Deutschland durchaus wesentliche Problemfelder, die auch vom fzs in der Vergangenheit öfter als solche identifiziert worden sind. Hierzu gehört, dass Deutschland im OECD-Durchschnitt 0.3 Prozentpunkte des Bruttoinlandsproduktes zu wenig für Hochschulbildung ausgibt. Richtig ist auch, dass die momentane föderale Struktur in der Bildungslandschaft, negative Anreize für Hochschulausgaben bietet. Eben deshalb fordert der fzs seit den Neuregelungen der Gesetzgebungskompetenz in der Bildungspolitik im Rahmen der Föderalsimusreform, in seinem Positionspapier „Für einen Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung“ die Einführung eines bundesweiten föderalen Finanz-Ausgleichssystem für Hochschulausgaben. Diese Modell eines Studienplatzfinanzierungsausgleichs, das der fzs vertritt, unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten von dem Modell des CHE.

Wie funktioniert AktiHF?

AktiHf behält die grundsätzliche Finanzierung der Hochschule durch das Land bei. Aus drei Fonds, deren Gelder bundesweit zwischen den Hochschulen verteilt werden, ist es den Hochschulen möglich zusätzliche Gelder zu erhalten. Zwei dieser bundesweiten Fonds beziehen sich auf Forschung. Zum einen wird das Vergabesystem der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in das Modell integriert. Zum zweiten wird der so genannte Forschungsstrukturfonds eingeführt, was bundesweite Maßnahmen der Forschungsfinanzierung auf Antragsverfahren beinhaltet wie beispielsweise die Exzellenzinitiative. Der dritte Fonds ist der so genannte Lehrpool. Die darin enthaltenen Gelder werden anhand outputorientierter Indikatoren verteilt, beispielsweise anhand in Anspruch genommener ECTS-Punkte. So soll ein bundesweiter hochschulischer Wettbewerb um die Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen entstehen. Dies könne zuerst aufkommensneutral realisiert werden.

Auf dem Weg in die 2-Klassen-Hochschullandschaft

Gewollte strategische Entwicklungziele des neoliberal geprägten CHE für die deutschen Hochschulen ist eine zunehmende Ausdifferenzierung und Profilbildung von Hochschulen. Dies führt zwangsläufig in eine Zweiteilung der Hochschullandschaft in lehrorietierte und forschungsorienterte Hochschulen. Letztere profilieren sich über bessere Betreuungsverhältnisse in der Lehre, mit anderen Worten durch sinkende Studierendenzahlen. Lehrorientierte Hochschulen hingegen müssen folglich durch schlechtere Betreuungsverhältnisse den bildungspolitischen Bedarf ausgleichen.

Outputkriterien fördern Auseinanderdriften der Hochschullandschaft

Wesentlicher Kritikpunkt des fzs sind die wettbewerbsorientierten Outputkritierien von AktiHF bei der Verteilung der Mittel für Hochschulen. Dieser Trend des Auseinanderdriftens der Hochschullandschaft wird durch zunehmende wettbewerbliche Verteilung von hochschulischen Geldern verschärft. Forschungshochschulen, wie sie sich das CHE vorstellt, sind per se besser geeignet outputorientierte Vergabekriterien zu erfüllen. Ihre Studierenden erreichen durch bessere Betreuungsverhältnisse mehr ECTS-Punkte, die AbsolventInnenquote ist höher, die Zahl der Publikationen und Promotionen steigt. Dadurch, dass durch das auf sie zugeschnittene Verteilungsmodell immer mehr Geld zu diesen Hochschulen fließt, wird der Graben zu den auf Lehre ausgerichteten Hochschulen qualitativ verstärkt. Im Wettbewerb bestehen die Lehrhochschulen dann durch niedrige Zulassungsvoraussetzungen und die Aufnahme größerer Mengen von Studierenden, was zu schlechteren Betreuungsverhältnissen führt. Das von AktiHF vorgeschlagene Verteilungsmodell verschärft somit ein Auseinanderdriften der Hochschllandschaft.

Aufkommensneutrale Regelung begünstigt Bildung von Eltiestandorten

Die These des CHE, dass eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen an Hochschulen zuerst aufkommensneutral realisiert werden könne, widerspricht der eigenen Analyse nach der Unterfinanzierung der Hochschulen in der BRD gemessen am OECD-Durchschnitt. Hier wird umso deutlicher, dass das Modell dazu führen wird, Gelder an wenigen Forschungsorientierten Hochschulen zu akkumulieren, und die Unterfinanzierung anderer auf Lehre ausgerichteter Hochschulen zu verschärfen.

Finanzausgleich unter den Ländern statt Wettbewerb unter den Hochschulen

Statt eine auf Hochschulen ausgerichtete Wettbewerbssitation zu schaffen ist es nötig, die im Bildungsföderalismus entstehenden Ungleichheiten in der Hochschulfinanzierung zwichen den Bundesländern auszugleichen. Bundesländer, die über ihren Bedarf Studienplätze zur Verfügung stellen, müssen aus einem bundesweiten Fonds Ausgleichszahlungen erhalten. Finanzschwache Länder brauchen über diesen Länderfinanzausgleich und durch die Ausweitung des grundgesetzlichen Investitionsbegriff auf Bildungsausgaben positive Anreize Bildungsinvestitionen zu tätigen. Dadurch, dass die Ausfinanzierung von Studienplätzen durch die Bundesländer attraktiver wird, als sich auf die Studienplätze der Nachbarländer zu verlassen, wird ein positives Anreizsystem geschaffen. Durch einen Fokus auf ein Wettbewerbssystem für die Hochschulen selbst gerät nicht nur eine einheitliche Bildungsplanug aus dem Blick, sondern eine bundesweite Qualitätssicherung bei der Ausgestaltung von Lehr- und Studienbedingungen wird kaum noch möglich. Die bereits beschriebene negative Ausdifferenzierung der Hochschullandschaft wird voran getrieben.

Alternativen des fzs zur Hochschulfinanzierung

Um eine wirkliche Verbesserung der Finanzierungssituation von Hochschulen im Bildungsföderalismus zu erreichen ist ein Katalog von Maßnahmen erforderlich, die vom fzs bereits mehrfach gefordert worden sind. Hierzu gehören ein Studienplatzfinanzierungsausgleich, der Ausgleichszahlungen für Bundesländer vorsehen, die hohe Ausgaben durch Hochschulinvestitionen vorweisen. Ebenso muss der grundgesetzliche Investitionsbegriff auf Bildungsausgaben ausgeweitet werden, um Bundesländern Spielräume bei Bildungsinvestitionen zu eröffnen. Bundeseinheitliche Regelungen für Hochschulzugang und Hochschulabschlüsse, sowie die Beibehaltung der Kapazitätsverordnung müssen, besonders nach Wegfall des HRG, gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen bilden, um der Bildung eines 2-Klassen-Hochschulsystems entgegen zu wirken.

Solidarische Ausgleichsysteme können somit auch im Bildungsföderalismus eine verhältnismäßig einheitliche Hochschullandschaft gewährleisten. Eine bundeseinheitliche Bildungsplanung ist für die Schaffung und Sicherung von Bildungschancen der Menschen unerlässlich. Den Gefahren eines Auseinanderdriftens der Hochschllandschaft, und die damit verbundene Zweiteilung in Forschungshochschulen mit hohen Zulassungsvorraussetzungen und immer größerer Mittelakkumulation und lehrorierientierte Hochschulen mit Überlast, schlechter Finanzierung, aber niedrigen Zulassungsvoraussetzungen. Wettbewerbsorientierte auf Hochschulen bezogene Mittelverteilungsmodelle, wie AktiHf, konterkarieren eine bundeseinheitliche Bildungsplanung und fördern die beschriebene Zweiteilung der Hochschullandschaft.

(Beschlossen durch den 32. AS im Dezember 2007.)