Rechtsgutachten: Master-Zulassung darf nicht von Bachelor-Note abhängen

In einem Rechtsgutachten für den AStA der Universität Potsdam hat der renommierte Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler (Münster) die Verfassungswidrigkeit von Zulassungsordnungen, die eine bestimmte Bachelor-Abschlussnote als Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiterführenden Master-Studiengang vorsehen, bestätigt.

Hintergrund des Gutachtens ist die Regelung an der Universität Potsdam, dass Studierende nur dann zu einem Master-Studiengang in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zugelassen werden können, wenn sie eine Bachelor-Abschlussnote von mindestens 2,6 vorweisen können. Eine solche pauschale Zulassungsbeschränkung sei nur dann verfassungskonform, wenn sie „in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet“ würden. Genau dies – die Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten – sei bei der Potsdamer Studienordnung jedoch nicht der Fall. Stattdessen wird pauschal die Bachelor-Note herangezogen.

Eine Einschränkung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf die Berufswahl und die Ausbildungsstätte (vgl. Art. 12 Grundgesetz) ist nur in Extremfällen möglich, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1972 im berühmten „NC-Urteil“ festlegte. „Folglich stellt schon die Beschränkung des Zugangs zu berufsbezogenen Ausbildungsstätten einen echten Grundrechtseingriff dar“, argumentiert Achelpöhler. Ein solcher Eingriff sei nur durch eine gesetzliche Grundlage möglich – nicht aber durch eine pauschale Begrenzung der Master-Studienplätze im Rahme einer Studienordnung. Eine solche gesetzliche Regelung besteht in Brandenburg derzeit nicht.

Brandenburg plant Einschränkungen

Allerdings scheint dies nur eine Frage der Zeit zu sein: Die brandenburgische Landesregierung beabsichtigt eine Änderung des Landeshochschulgesetzes, in der solche Regelungen explizit gestattet werden sollen. Ähnliche Bestimmungen bestehen bereits in mehreren Ländern, so etwa in Niedersachsen. Der Potsdamer AStA-Referent für Hochschulpolitik, Malte Clausen, kritisierte die Pläne der Landesregierung: „Wir appellieren an die Verantwortlichen an der Hochschule und auf Landesebene, die Grundrechte von Studierenden nicht zu untergraben und von diesen Zulassungsbeschränkungen dringend Abstand zu nehmen.“

Das Rechtsgutachten, das in erster Linie die Situation an der Universität Potsdam beleuchtete, dürfte in seiner Aussagekraft für weitere Hochschulen zutreffen. Denn eine pauschale Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte ohne gesetzliche Grundlage ist unzulässig.