Für eine entfesselte StudentInnenschaft

Demokratische Partizipation und verantwortliche Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens sind notwendige Basis einer demokratischen Gesellschaft, die auf die Teilhabe aller in ihr lebenden Individuen am gemeinsamen Entscheidungsprozess setzt. Die Umsetzung dieser demokratischen Grundprinzipien beginnt vor allem im direkten Lebensumfeld der Menschen als BürgerInnen, die nicht allein auf ihre Pflichten verwiesen werden, sondern auch von ihren Rechten Gebrauch machen können.

An der Hochschule setzt die Verfasste StudentInnenschaft den Rahmen der studentischen Partizipation und Mitgestaltung; sie ermöglicht zugleich die demokratische Organisation der StudentInnen und nimmt wichtige Aufgaben wahr. Indes gestaltet sich die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während in den meisten Bundesländern die Vertretung der StudentInnen in unterschiedlicher Weise gehandhabt wird, gibt es mit Bayern und Baden-Württemberg zwei Bundesländer, in denen Verfasste StudentInnenschaften von dem Landesgestzgeber nicht vorgesehen und somit nicht ermöglicht sind. Zivilgesellschaftliches Engagement von StudentInnen zur Gestaltung der unmittelbaren Lebenswirklichkeit wird anstatt Förderung zu erfahren, in das Schattendasein der Halblegalität gedrängt.

Der rechtliche Status als Teilkörperschaft ist für die StudentInnenschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabdingbar. Sie muss als Körperschaft in der Lage sein, unabhängig von der Hochschule, Verträge abzuschließen sowie gerichtlich und außergerichtlich aufzutreten.

Nur als eine rechtsfähige Teilkörperschaft kann eine StudentInnenschaft sich in allen relevanten Belangen selbst und unabhänig verwalten. Über die Organe der StudentInnenschaft bestimmen die StudentInnen dabei selbst und unmittelbar, ebenso über die demokratische Kontrolle der Wahrnehmung der Aufgaben. Beispiele für den unabhängigen Vertragsabschluss können Anmietungen von Räumen außerhalb der Hochschule, Leasingverträge, Wartungs- und Bereitstellungsverträge als Voraussetzung für die eigene Arbeitsfähigkeit sein.

Satzungsautonomie und Beitragshoheit
Eine Satzungsautonomie der StudentInnenschaft ist erforderlich, damit die StudentInnen die sie betreffenden Belange auch selbst regeln und innerhalb der von Hochschule zu Hochschule unterschiedlichen Gegebenheiten individuell gestalten können. Dies kann bedingt durch demokratische Grundprinzipien nur von den betroffenen StudentInnen selbst vorgenommen werden. Die Struktur muss gerade auch von denen demokratisch legitimiert werden, deren Belange innerhalb dieser vertreten werden sollen. Zudem wird durch Gestaltung von demokratischen Strukturen die Fähigkeit zur Teilhabe der StudentInnen an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen verbessert.

Die finanzielle Unabhängigkeit der StudentInnenschaft kann ausschließlich durch eine Beitragshoheit gewährleistet werden da die studentische Interessenvertretung andernfalls von Dritten beeinflusst werden kann.

Solidargemeinschaft
Die gewählten Organe der StudentInnenschaft nehmen (gesetzliche) Aufgaben wahr und vertreten die Gesamtheit der StudentInnen. Deshalb müssen die Gruppe der StudentInnen und die Mitglieder der StudentInnenschaft identisch sein. Austrittsmöglichkeiten, sind abzulehnen. Mit der Immatrikulation und dem damit verbundenen Status als StudentIn werden StudentInnen Mitglieder der Verfassten StudentInnenschaft. Für die StudentInnenschaften sprechen deren gewählte Organe, was nur durch die zwangsweise Mitgliedschaft in einer Verfassten StudentInnenschaft für eine einheitliche Vertretung aller StudentInnen sorgen kann. Im Gegensatz zu Interessenverbänden, die Partikularinteressen vertreten, sollte sich eine körperschaftlich verfasste StudentInnenschaft gerade dadurch auszeichnen, dass sie die Gesamtheit der an der Hochschule immatrikulierten StudentInnen vertritt. Die Finanzierung der Aufgaben der StudentInnenschaft kann nur durch eine Pflichtmitgliedschaft aller StudentInnen erfolgen.

Allgemeinpolitisches Mandat
Trotz der gesetzlich verankerten Aufgaben der StudentInnenvertretungen, ist es bislang höchst strittig, ob das Mandat der Verfassten StudentInnenschaft auch das Grundrecht zur freien Meinungsäußerung umfasst.

Der alte Streit um das politische Mandat kreist vielmehr um die Frage, ob dieses Mandat uneingeschränkt und somit allgemeinpolitisch oder nur themenbezogen und damit hochschulpolitisch ist.

Deutlich wird die Notwendigkeit eines allgemeinpolitischen Mandat durch die Arbeit, die die StudentInnenvertretungen tagtäglich leisten. So wären Stellungnahmen zu beispielsweise BAföG, Studien- und Hochschulfinanzierung undenkbar, wenn die StudentInnenvertretungen nicht auch die Möglichkeiten hätten, Konzepte und Alternativen anzubieten und in diesem Zusammenhang auch übergreifend Kritik an gesamtgesellschaftlichen Prozessen üben zu können. Deswegen ist den StudentInnenvertretungen das Recht einzuräumen, diese Positionen zu vertreten.

Aus diesem Grund und aufgrund der gesellschaftlichen Rolle der Hochschule kann Hochschulpolitik nicht von anderen politischen Fragestellungen losgelöst betrachtet werden. Im Laufe der 60er und 70er Jahre begann das Auseinanderdriften von Legitimität und Legalität von Äußerungen der StudentInnenschaften. Diese Entwicklung ist politisch begründet. Denn systemstützende Äußerungen wurden begrüßt, (system)kritische Meinungsäußerungen hingegen wurden und werden regelmäßig sanktioniert. Beispiele für diesen Umstand liefert die StudentInnenvertretung der Universität Marburg.

Das Organisieren eines Fackelzuges gegen den Mauerbau 1961 durch den AStA wurde durch die Universitätsleitung unterstützt, wohingegen der Vorschlag des AStAs, das BAföG auszuweiten und mit einer Kürzung des Rüstungsetats zu finanzieren, kriminalisiert wurde.

Die Praxis der Kriminalisierung durch Raumverbote, Ordnungsgelder und Demonstrationsverbote hat zwei konkrete Folgen: zum einen werden politisch missliebige Meinungen unterdrückt – während systemkonforme Äußerungen toleriert werden – und zum anderen wird die Funktion der StudentInnenvertretung als Gruppensprecher faktisch aufgehoben.

Der Vertretungsrahmen der StudentInnenvertretungen wird durch ihr gesetzliches Mandat festgeschrieben, dieses muss dabei unbedingt ein allgemeinpolitisches sein, um eine wirkliche demokratische Vertretung der StudentInnen möglich machen zu können.

Der fzs fordert deshalb die gesetzliche Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats für die demokratisch gewählten und damit legitimierten StudentInnenvertretungen.

Quoren
Häufig argumentieren die Landesregierungen für eine Mindestwahlbeteiligung (Quorum). Sie berufen sich dabei auf die Wahlbeteiligung bei studentischen Wahlen, welche häufig bei 10-20% liegt. Diese Zahl, so die Regierungen, seien nicht ausreichend, um bei der Vertretung der StudentInnen ihr volles Meinungsbild widerzuspiegeln.

Diesem Argument sind verschiedene Punkte entgegen zuhalten.

JedeR StudentIn hat durch die offene Struktur der StudentInnenvertretung die Möglichkeit sich nach den eigenen Wünschen zu engagieren und sich auch selbst zur Wahl zu stellen. Eine Nichtbeteiligung an Wahlen kann deswegen auch als Einverständnis mit der Arbeit der StudentInnenvertretung gewertet werden.

In Hessen ist derzeit eine Mindestwahlbeteiligung von 25% gesetzlich verankert. Wird diese nicht erreicht, muss der StudentInnenschaftsbeitrag verringert werden. Diese gesetzliche Regelung fördert ein übersteigertes Wettbewerbs- und Konkurrenzgebaren und stellt eine Entdemokratisierung der StudentInnenschaft dar, da sich einzelne StudentInnen aus der Finanzierung der Solidargemeinschaft zurückziehen. Dies ist nicht im Einklang mit unserem Demokratieverständnis und schon gar nicht mit unserem demokratischen System, welches eine Wahlpflicht explizit nicht vorsieht.

Eine hohe Wahlbeteiligung bei den studentischen Wahlen ist insbesondere immer dann zu beobachten, wenn die Hochschule die StudentInnenschaft bei der Durchführung der Wahlen unterstützt. Insofern sind angemessene Werbeflächen und Räume notwendig. Auch die Möglichkeit, die StudentInnen persönlich (postalisch sowie per E-Mail) zu benachrichtigen, sollte durch die Hochschule geschaffen werden.

Dementsprechend sind vielmehr auch die Hochschulen mit in die Pflicht zu nehmen.

Weiterhin müssen StudentInnenschaften von den Hochschulen und Ministerien endlich als die AnsprechpartnerInnen auf Seiten der StudentInnen gesehen werden, die sie sind. Werden studentische Interessen von den Hochschulen übergangen oder ihre Rechte beschnitten, erscheint eine Beteiligung an Wahlen nutzlos.

Erweiterte Kompetenzen sowie eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Hochschulen und den Landesregierungen können also ebenfalls zu einer gesteigerten Wahlbeteiligung beitragen.

Der fzs lehnt Quoren im Allgemeinen ab und fordert die Abschaffung des Quorums für die hessischen StudentInnenschaftswahlen. Der fzs fordert, dass die StudentInnen an allen Hochschulstandorten die Möglichkeit haben, an einer freien, gleichen, unmittelbaren sowie geheimen und damit demokratischen Wahl an ihrer Hochschule teilzunehmen.

Austrittsmöglichkeiten
Im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass StudentInnen nach einem Jahr aus der StudentInnenschaft austreten können. Austritte oder Wiedereintritte sind immer zur Rückmeldung möglich. Dabei ergibt sich eine ähnliche Problematik wie bei Quoren. Die StudentInnenschaft kann bei Austrittsmöglichkeiten ihre (gesetzlichen) Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, oder muss die verbliebenen Mitglieder übermäßig belasten. Es ist für die StudentInnenschaft schwierig, nur für ihre Mitglieder Serviceleistungen anzubieten (was auch nicht wünschenswert ist), wenn dies nur von einem Teil der StudentInnen finanziert wurde. Weiterhin ist eine demokratische Vertretung aller StudentInnen nicht mehr gewährleistet, da nicht mehr alle vertreten werden. Dies schwächt die Position der StudentInnenvertretung gegenüber Hochschule und Regierung und Öffentlichkeit.

Rechtsaufsicht
Die häufig geübte Praxis, in der die Rechtsaufsicht als Fachaufsicht missbraucht wird, ist explizit abzulehnen. Dass die Hochschulleitungen sicherzustellen haben, dass gefasste Beschlüsse nicht gegen geltendes Recht verstoßen und ordnungsgemäß zustande gekommen sind, ist sinnvoll und nötig. Eine inhaltliche, politische Bewertung der Beschlüsse und Vorhaben darf dabei nicht erfolgen, um einer Zensur vorzubeugen.

In diesem Sinne fordert der fzs eine örtlich verfasste StudentInnenschaft, die als Teilkörperschaft der Hochschule eigenständig rechtsfähig ist, ihre Struktur selbst festlegt, finanziell unabhängig ist und sich selbst verwaltet. Quoren und Austrittmöglichkeiten sind nicht vorzusehen. Nachdrücklich setzt sich der fzs für eine Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats ein.