Überregionale Bildungsplanung unter den Bedingungen der „Hochschulautonomie“

„Hochschulautonomie“ führt nicht zu einem ausgewogenen Studienangebot

Mit der Föderalismusreform ist Bildungsplanung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern weggefallen. Demgegenüber bekommen Hochschulen immer mehr Entscheidungsautonomie. Diese ist jedoch durch neue Steuerungsinstrumente begrenzt und gelenkt. Die Hochschulen finden sich in einem Wettbewerb um Landesmittel wieder, der an die Erfüllung von Zielvorgaben geknüpft und leistungsorientiert ist. Die Entwicklungsplanungen der Hochschulen sind noch nie in so starkem Maße von Kosten-Nutzen-Erwägungen geprägt gewesen, vor allem beim Studienangebot. Hochschulen sind daher gezwungen, abzuwägen, durch welche Studiengänge sie in der leistungsorientierten Mittelvergabe im Rahmen der Zielvereinbarungen am besten abschneiden können. Sie haben also den Anreiz, kurzfristig outputorieniert zu handeln. Wenn Hochschulen unter diesem Wettbewerbsdruck entscheiden, ist nicht gesichert, dass der gesamtgesellschaftliche Bildungsbedarf gedeckt wird.

Vom Zwang „unnütze“ und wenig profitable Studiengänge auszusortieren

Dieses Verfahren fördert ein einseitiges Verständnis vom Nutzen von Studiengängen. Im Vordergrund stehen unmittelbare Verwertungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und kurzfristige Bedürfnisse der Wirtschaft – ein so genanntes „Verfügungswissen“.

Legt man nur mess- oder überprüfbaren Nutzen – beispielsweise einen finanziellen Mehrwert oder die Vermeidung von Kosten – zugrunde, werden viele wertvolle und nachhaltige wissenschaftliche Bereiche benachteiligt. Der Versuch, einen Nutzen bei zahlreichen Fächern zu konstruieren, ist dagegen ein irreführender Ansatz. Wissenschaftliche Autonomie bedarf keiner Rechtfertigung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen, sondern muss auch aus bloßem Erkenntnisinteresse Forschung betreiben dürfen. Auch der Nachwuchs in solchen Fächern und Bereichen der Forschung ist durch ein entsprechendes Studienangebot zu sichern.

Besondere Problemlagen: Geisteswissenschaften und „kleine Fächer“

Probleme ergeben sich insbesondere bei den Geisteswissenschaften und den so genannten „kleinen Fächern“. Den Geisteswissenschaften wird oft vorgeworfen, dass sie praxisfern sind und keinen direkt verwertbaren Nutzen hätten. Kleine Fächer sind aufgrund ihrer Strukturen meist verhältnismäßig kostenintensiv, die geringen Studierendenzahlen oder die tendenziell geringere Vernetzung mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen verleiten zu der Annahme, man könne auf sie am ehesten und schmerzlosesten verzichten. Ferner sind klassische Forschungsdisziplinen, deren AbsolventInnen hauptsächlich für die Wissenschaft ausgebildet werden, dem Vorwurf ausgesetzt, nur der eigenen „Reproduktion“ und dem Selbsterhalt des Faches zu dienen, aber kein weiter reichendes Interesse zu erfüllen. Angesichts des stark geforderten Praxisbezugs ist auch eine Degradierung zu „Hilfswissenschaften“ zu beobachten, denen kein eigenes Erkenntnisinteresse zugestanden wird.

Diese Fächer sehen sich angesichts „autonomer Hochschulen“, welche immer wieder die eigene Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen müssen, einem vorher nicht da gewesenen Legitimationsdruck ausgesetzt und werden lediglich als „wünschenswerte Luxusware“ angesehen, auf die am ehesten verzichtet werden kann. Ein Fächerschwund, und somit ein Verlust von Vielfalt und pluralistischen Ansätzen an Hochschulen ist zu beobachten.

Insbesondere kleine Fächer sind teilweise sehr „forschungsproduktiv“. Durch die aktuellen Entwicklungen sind aber langfristig gewachsene Profile gefährdet. Spezialisierte Fachrichtungen können nicht mehr studiert werden, dies bedeutet für Studierende eine Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Sprach man beim Magister noch von einer „Nebenfachkultur“, so wird diese durch die vielen Bachelor-/Master-Programme zunehmend gefährdet.

Die generelle Unterfinanzierung der Hochschulen trifft die kleinen Fächer besonders stark. Während große Fächer Auffangmöglichkeiten haben, wenn eine Professur wegfällt, ist dies bei kleinen Fächern existenziell, teils bedeutet es dann die gänzliche Abschaffung. Problematisch ist auch, dass Akkreditierungsagenturen z. B. eine Mindestausstattung an Professuren fordern, jedoch erreichen kleine Fächer die kritische Masse oft nicht.

Neue Ideen für die kleinen Fächer?

Die Perspektive der kleinen Fächer ist bereits oft diskutiert worden. So wurde im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz eine bundesweite Kartierung erarbeitet und eine gezielte Förderung für „Standorte von besonderer Leistungsfähigkeit“ vorgeschlagen, ausgewählt in einem staatlichen Wettbewerb. Parallelen zur Exzellenzinitiative sind augenscheinlich, kritisch ist an diesem Ansatz der Anspruch von Elitenbildung statt einer Gesamtförderung und eine Dominanz der Forschung zu Lasten der Lehre. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Kommissionen eingesetzt worden, um die Probleme der kleinen Fächer in Befragungen und Begehungen zu erheben. Der Kommissionsbericht diente dann als Grundlage für Stellenpläne und Ausstattung.5 Schließlich werden allgemein regionale Cluster diskutiert, auch Verbünde und Netzwerke sind denkbar. Ein weiterer Ansatz, um die Isolierung kleiner Fächer zu verhindern, ist interdisziplinäre Zusammenarbeit. So bilden sich de facto „Sammelstudiengänge“ und interdisziplinäre Programme wie etwa die Sozialwissenschaften oder Kulturwissenschaften, die kleine Disziplinen innerhalb einer großen Fakultät oder in einem großen Studiengang vereinen. Dies schafft ein differenziertes Angebot, das kleine Fächer integriert und Existenzschwierigkeiten als Einzelfach umgeht. Allerdings ist dies nur bei einem schlüssigen Konzept sinnvoll. Zu Kehrschaufelstudiengängen, die unverbunden die unliebsamen Reste aufnehmen, darf es nicht kommen.

Überregionale Bildungsplanung? Fällt aus.

Ansätze, um das Bildungssystem an den Bedürfnissen der Gesellschaft auszurichten sind rar. Der Bund steht hier völlig ohne Kompetenzen da. Auch eine übergreifende Bildungsplanung auf Landesebene ist kaum gegeben. Über die Hochschulebene hinaus ist Bildungsplanung in Deutschland unüblich, lediglich in Brandenburg existiert ein solcher Ansatz durch den Landeshochschulrat, der „Mittler zwischen Staat und Hochschulen sowie zwischen deren zentralen Organen“ sein soll und u. a. Mitwirkungsrechte bei den Entwicklungsplänen der Hochschulen hat. Er soll Empfehlungen für die Gestaltung der Hochschullandschaft des Landes abgeben. In den letzten Jahren schien er jedoch wenig aktiv.

Auch Hochschulräte einzelner Hochschulen sollen vermeintlich zwischen Wissenschaft und Gesellschaft Rückkopplungen schaffen, sie sind jedoch unzureichend demokratisch legitimiert und meist werden Einzelinteressen einiger Akteure repräsentiert. Folglich sind Hochschulräte nicht für die überregionale Bildungsplanung geeignet und sind abzuschaffen.

Daher fordert der fzs: Bund und Länder müssen Bildung für alle Menschen, die im Staatsgebiet der BRD leben, kostenfrei und mit gleichem Zugang dazu barrierefrei gewährleisten. Studienangebote müssen anhand der individuellen Bedürfnisse aller definiert sein. Wie und in welcher Form Individuen zu AbsolventInnen oder Nicht-Absolventinnen werden, liegt im Ermessen jedes Menschen.

Das Bildungsangebot durch Bund und Länder überregional koordinieren! „Autonome“ Hochschulen entscheiden im Sinne des auf sie ausgeübten Leistungsdrucks. Ein überregional ausgewogenes und ortsnahes Studienangebot kann so nicht entstehen. Der Bund muss daher Kompetenzen in der Bildungsplanung zurückerhalten.

Kleine Fächer: Finanzierung sichern und überregionale Kooperationen schaffen! Hochschulen dürfen mit schwierig zu finanzierenden und wenig nachgefragten Fächern nicht alleine gelassen werden, da dies zu einer Verarmung des Fächerspektrums und der Nichterfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben führt. Daher sind eine überregionale Koordinierung und eine staatliche Finanzierung nötig.