Fachgespräch im Bundestag zu Studiengebühren: Stellungnahme des fzs

Die Einführung der allgemeinen Studiengebühren in sieben Bundesländern war und ist von so massiven Protesten und anhaltenden Diskussionen begleitet, dass im Ergebnis die Mehrzahl der Gebührenländer ihre Abschaffung beschlossen hat.
Nur noch zwei Bundesländern stehen vor der Abschaffung von Studiengebühren. Der fzs freut sich daher, dass hierdurch Anteile an Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zurückgewonnen wurden und weiterhin zurückgewonnen werden.
Nicht nur der fzs, sondern auch die Bundesrepublik vertritt bestimmte Grundpfeiler, die den Studiengebühren diametral entgegenstehen. Hier ist beispielsweise der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) zu nennen, den auch Deutschland unterzeichnet hat. Hier fordert u.a. Deutschland den „Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.“ [1]. In der Quintessenz kann das nur bedeuten, dass auch die letzten beiden verbliebenen Bundesländer endlich zur Einsicht kommen müssen. Es kann und darf nicht heißen, dass in Sachzwängen weiterhin schlicht der Weg des geringsten Widerstands, der Weg auf Kosten der Menschen ohne Lobby, der Weg zu Lasten der jungen Generation gegangen wird. Hier muss in allen politischen Spektren ein Konsens zur Wichtigkeit der Bildung in einer wehrhaften Demokratie gefunden werden. Bildung muss als Grundlage der politischen Willensbildung, als Grundlage einer mündigen Gesellschaft und auch als Grundlage einer individuellen Wohlfahrt allen Menschen zugänglich sein. Das ist sie momentan nicht. Daran muss gearbeitet werden. Ein erster Schritt kann hier nur die flächendeckende Gebührenabschaffung sein, um ein sozial gerechtes Bildungssystem aktiv anzustreben und nicht nur in Sonntagsreden zu propagieren.

Aus Sicht des fzs gibt es genug Gründe, um Bildungsgebühren sofort abzuschaffen. Die Argumente für Studiengebühren sind flächendeckend entkräftet, die Nachteile aufgezeigt und die Vorteile nicht sichtbar. Doch genau in dieser Zeit gibt den letzten Gebührenpatrioten eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) scheinbare Hilfestellung und die alte Debatte entbrennt von neuem: Studiengebühren seien sozial gerecht. Der Studienerfolg würde durch Bildungsgebühren gefördert und außerdem seien Studiengebühren die einzige Möglichkeit, um qualifizierte Fachkräfte zu produzieren. Hier ist entschieden zu widersprechen. Diese Studie ist kein Rettungsboot zu einem Land mit flächendeckenden kostenpflichtigen Bildungsangeboten. Sie ist schlicht der letzte Strohhalm, an den sich Gebührenfreude klammern kann. Warum dieser Strohhalm gemeinsam mit den Argumenten für Studiengebühren versinken wird, lässt sich vielfältig darstellen. Wir möchten uns hier jedoch auf einige wenige Punkte bezüglich der Studie konzentrieren: Während schon das discussion paper zur Studie einige Schlussfolgerungen relativiert, die ohne Zweifel durch das einfache Lesen der Studienüberschrift „Studiengebühren mindern Studierneigung nicht“ gezogen werden können, orientierte sich die öffentliche Debatte unter Gebührenbefürworter*innen offenbar hauptsächlich an der Überschrift. So erklärte[2] Albert Rupprecht (CDU) beispielsweise, dass die Abschaffung der „im internationalen Vergleich maßvollen Studiengebühren“ „kurzsichtig und verantwortungslos“ sei. Zudem belege „die aktuelle Studie des WZB aufs Neue: Niemand wird durch Studiengebühren vom Studium ausgeschlossen.“ Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[3] sind Studiengebühren in Höhe von 500 Euro jedoch nicht maßvoll, sondern am Rande zum Verfassungsbruch. Zudem können laut den Autor*innen der Studie „Aussagen darüber, wie sich die Studierneigung verändert, wenn Studiengebühren erhöht würden, aus den Ergebnissen nicht abgeleitet werden “ [4].
Dass „aufs Neue“ belegt worden sei, dass niemand durch Studiengebühren vom Studium ausgeschlossen wird, ist weder nachvollziehbar, noch richtig und widerspricht verschiedenen Studien. Laut HIS sind allein 2006 bis zu 18000 Abiturient*innen durch Studiengebühren vom Studium abgehalten worden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Kollateralschaden, sondern um einen Eingriff in die Grundrechte junger Menschen. Die WZB-Studie basiert auf Zahlen zur Studierneigung, die durch das HIS-Studierendenpanel regelmäßig erhoben werden. Hier wurden die Brutto-Studierneigungswerte herangezogen. Beim genauen Betrachten der Grunddaten ist jedoch ersichtlich, dass die Werte derart große Varianzen aufweisen, dass bereits die Datengrundlage ungeeignet ist, um auf ein solides Ergebnis zu kommen.

Ebenso betrachtet die gewählte Untersuchungsmethode kaum weitere Faktoren, die Einfluss auf die Studierneigung haben. Die öffentlich geführte Debatte zum Fachkräftemangel müsste beispielsweise sehr positive Auswirkungen auf die Studierneigung haben, da Studieninteressierten eine sichere berufliche Perspektive mehr imponiert, als die Aussicht Studiengebühren zahlen zu müssen. Weiterhin bleibt unerforscht, inwiefern Studiengebühren die Abbruchquoten beeinflussen. Es ist durchaus verständlich und löblich, dass Studieninteressierte den Wunsch nach dem Traumstudium nicht unbedingt aufgeben, ob ein Studienabschluss sich dann auch mit Studiengebühren realisieren lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Denen die weiterhin an Studiengebühren glauben, möchten wir noch ein paar Dinge auf den Weg geben: Wenn Sie glauben, dass es reicht, dass die Studierneigung nicht sinkt. Wenn Sie glauben, dass sie mit Studiengebühren eines der sozial selektivstem Bildungssysteme westlicher Industriestaaten[5] beseitigen können und wenn Sie glauben, dass die Unterfinanzierung des Bildungsbereichs durch eine der schwächsten sozialen Gruppen abgewendet werden kann, dann wundern Sie sich nicht, wenn die Öffentlichkeit den Glauben an Sie verliert. Schluss mit den Stellvertreterdebatten, hin zu einer öffentlichen Ausfinanzierung des Bildungssystems.

Aus Sicht des fzs muss aktiv und durch eine grundlegende Umverteilung von Ressourcen maßgeblich in Bildung investiert werden. Dies kann nur durch die öffentliche Hand geschehen, die wir hiermit zum unverzüglichen Handeln auffordern. Die Utopie von sozial gerechten Studiengebühren muss unverzüglich zugunsten von konstruktiven Veränderungsprozessen aufgegeben werden, damit das Bildungssystem den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht werden kann.


[6] Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR), kurz: UN-Sozialpakt, (Artikel 13.2.c)

[7] Pressemitteilung vom 10.10.2011: www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_ohne_studiengebuehren_keine_qualitaet/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__19912/Inhalte.aspx (Zugriff am 16.01.2012)

[8] BVerfG, 2BvF 1/03 vom 26. Januar 2005: www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103.html (Zugriff am 16.01.2012)

[9] WZB Discussion Paper P2011-001, S. 23

[10] Eurostudent Bericht IV: www.his.de/pdf/23//pdf/23/Eurostudent_deutsch_web.pdf (Zugriff am 16.01.2012)


[1] 1 ^

[2] 2 ^

[3] 3 ^

[4] 4 ^

[5] 5 ^

[6] 1 ^

[7] 2 ^

[8] 3 ^

[9] 4 ^

[10] 5 ^