Anforderungen an das Promotionsrecht

Am Promotionsrecht beobachten wir viele Schwächen und fordern diese kurzfristig ab zu schwächen und langfristig durch ein neues Hochschulsystem zu lösen: Für Studierende von Fachhochschulen ist es bisher möglich an der FH zu promovieren, wenn es eine*n Professor*in an einer Universität gibt, der*die Arbeit wissenschaftlich betreut. Die Betreuung vor Ort wird von einem*einer Professor*in der FH vor Ort übernommen. Dies nennt sich kooperative Promotion.

Dies funktioniert in der Theorie, praktisch finden sich jedoch zu wenig Uni-Professor*innen, die solche Kooperationen eingehen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel nach dem Master an eine Universität. Hier sehen Promotionsordnungen häufig Regelungen vor, die Studierende der eigenen Fakultät bevorzugen bzw. andere Studierende ausschließen. Dies widerspricht der Gleichwertigkeit der Masterabschlüsse und führt dazu, dass gerade FH Studierende zusätzliche Kurse besuchen müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden.

Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten ein transparentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, welches den Master (oder gleichwertige Qualifikationen) als einzige Zugangshürde zur Promotion zulässt.

Das Promotionssystem ist weiter zu verbessern, indem die Rolle von Prüfer*in und Betreuer*in grundsätzlich getrennt wird. Solange es diese Trennung an Universitäten noch nicht gibt, sind FH Professor*innen bei der Promotionsprüfung als gleichwertige Prüfer*innen zur*zum Uni Professor*in zu zu lassen. Dies würde dazu führen, dass auch Universitätsstudierende eine*n zusätzliche*n Betreuer*in brauchen. Die Rollenverteilung zwischen FH- und Universitätsprofessor*innen muss im neuen Modell beide Möglichkeiten zulassen.

Wir erwarten, dass Kooperationsbestrebungen von Universitätsfakultäten nur in begründeten Ausnahmen abgelehnt werden. Dies sollte von den Ministerien geprüft werden. Die Ministerien sollten kooperative Promotionen finanziell unterstützen und weitere Anreize zur kooperativen Promotion schaffen.

Zur einfacheren Vermittlung dieser Kooperationen fordern wir eine zentrale Anlaufstelle zur Vermittlung von Promotionen an Studierende und Absolvent*innen (bzw. gleichwertig Qualifizierte). Alle willigen Promovierenden können auf diese Weise ein passendes Thema in kooperativer Betreuung finden.

Langfristiges Ziel sollte sein, den Hochschulen grundsätzliches Promotionsrecht zuzusprechen. Denn auch mit den zuvor genannten kurzfristigen Forderungen liegt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, die sich nur auf diese Weise vermeiden lässt. So besteht eine hohe Gefahr, dass Universitäten eine Kooperation mit dem Verweis auf Kapazitäten ablehnen. Ein Promotionsrecht an Hochschulen würde die Universitäten demnach entlasten.

Die Ungleichbehandlung bezieht sich jedoch nicht nur auf die Studierenden und Professor*innen, sondern auch auf die unterschiedlichen Disziplinen. Disziplinen, die nur an Fachhochschulen gelehrt werden und in denen nur dort geforscht wird, werden systematisch von der strukturierten Wissenschaft ausgeschlossen. Die Weiterentwicklung dieser Disziplinen im Rahmen von Promotionen ist dringend notwendig und wird durch Elitedenken verhindert.

Insgesamt würde das Promotionsrecht für Fachhochschulen eine Stärkung der angewandten Forschung bedeuten. Die Forschung an Fachhochschulen gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Die Grenzen zwischen den Hochschultypen verschwimmen zunehmend. Die Studiengänge sind seit der letzten Reform gleichwertig und auch der Zugang zu Universitäten wurde geöffnet. Wesentliche Unterschiede sind noch die unterschiedliche finanzielle Ausstattung und die formale Qualifikation der Professor*innen. Die Benachteiligung der Fachhochschulen in der Hochschulfinanzierung hält diese künstlich klein und verhindert oftmals eine stärkere Forschungsausprägung. Eine Versagung des Promotionsrechts an Fachhochschulen vor dem Hintergrund der geringeren Forschungsaktivitäten ist also vor allem eine Forderung nach mehr Geld für Fachhochschulen.

Die unterschiedliche formale Qualifikation der Professor*innen führt zu keinem Qualitätsunterschied der Forschung sondern ausschließlich zu unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Habilitation als einzigen Weg zum Doktorvater*mutter zu betrachten ist eine gewagte Absage an das Lernen in anderen Strukturen. Wer FH-Professor*innen zur Zeit schon in kooperativen Promotionen die Betreuung der Promovierenden überlässt, erkennt die Forschungsleistung der FHs an.

Zusammenfassend fordern wir, dass kurzfristig die aktuellen Promotionsbedingungen (für Fachhochschulstudierende) verbessert und ausgebaut werden. Diese Forderung beinhaltet einen Appell an das Ministerium, ein Augenmerk auf die Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen zu legen und Anreize für Kooperationen zu schaffen. Um Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken, würde soll eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. Das Verhältnis von Betreuer*in, Prüfer*in und Promovend*in muss ebenfalls neu geklärt werden.

Da diese Regelungen jedoch nicht allen Problemen entgegenwirken, ist langfristig ein gleichwertiges Promotionsrecht von Fachhochschulen notwendig.