Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union

Der fzs wird aus der European Students Union (ESU) austreten, es sei denn, ESU ergeift in Zukunft effektive und kohärente Maßnahmen, Menschenrechte zu achten und zu schützten.

Auf dem letzten Board Meeting (BM) der ESU in Baku, Aserbaidschan zeigten sich große Probleme des Verbandes im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen. Damit sich dies nicht wiederholt, muss ESU sich selbst strenge Regeln für die Durchführung von Veranstaltungen geben und diese auch einhalten. Dies muss so schnell wie möglich, also auf dem nächsten BM, passieren. Weiter hat das Verhalten der aserbaidschanischen Studierendenvertretung gezeigt, dass unter den Mitgliedern der ESU anscheinend auch verlängerte Arme von Regierungen sind. Diese Mitgliedschaften müssen hinterfragt werden und eventuell die betreffenden Mitglieder ausgeschlossen werden.

Wir hoffen, dass ESU es schafft diesen Reformprozess schnell und konstruktiv durchzuführen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so ist für uns deutlich, dass ESU sich nicht aktiv für die Achtung von Menschenrechten einsetzten möchte. In einem solchen Verband wollen wir dann aber nicht mehr Mitglied sein.

ESU muss sich mindestens folgende Regeln geben:

  • Keine Veranstaltung in Staaten durchführen, in denen massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden.
  • Keine Veranstaltungen in Staaten durchführen, in denen bewaffnete Konflikte an der Tagesordnung sind.
  • Keine Veranstaltungen an Orten durchführen, an denen die persönliche Sicherheit von Delegierten, insbesondere aus marginalisierten Gruppen, nicht garantiert ist.
  • Der Missbrauch von ESU Veranstaltungen und Positionen zu Propagandazwecken muss so schwer wie möglich gemacht werden.
  • Die eigenen Mitglieder müssen kontinuierlich auf ihre Unabhängigkeit und ihre demokratische Verfasstheit hin überprüft werden. Evident gegen Verbandskriterien verstoßende Mitglieder sind auszuschließen.

Um die Änderungen überhaupt möglich zu machen, ist das Board Meeting in Jerewan, Armenien, vom 7.-11. Mai 2015 noch nicht an diesen Forderungen zu messen. Die letztendlich Entscheidung über den Austritt fällt der AS nach diesem BM anhand der oben angegeben Kriterien.