Rente klingt zwar wie ein Thema für Rentner*innen, als Arbeitnehmer*innen sind Studierende jedoch Rentenversicherungspflichtig wie jede*r Andere. Insbesondere bei Mini-Jobs stehen Studierende immer wieder vor der Entscheidung, ob sie auf die Einzahlung in die Rentenversicherung verzichten wollen bzw. werden vom Arbeitgeber*innen aufgefordert auf ihre Renteneinzahlung zu verzichten. Der Verzicht auf die Einzahlung in die Rentenkasse wird häufig mit dem Argument getätigt, dass die paar Euro sich nicht lohnen werden. Es handelt sich jedoch bei Mini-Jobs um eine bewusste Schwächung des Sozialversicherungswesens. Die Entscheidung des einzelnen Studierenden ist somit eine politische Frage für Studierende.
Abschlagsfrei in Rente gehen, das geht zurzeit mit 67 oder wenn man 45 Versicherungsjahre eingezahlt hat. Dieser Standardrenter der auch noch immer ein durchschnittliches Einkommen verdient ist schon lange nicht mehr aktuell und zentriert unser Rentensystem auf Männer in Lohnarbeit. Darüber hinaus sind Lebensläufe ohne zeitweise vorliegende Arbeitslosigkeit nicht zu erwarten. In akademischen Berufen sind sowohl Arbeitsunterbrechungen wegen Befristungen, als auch prekäre Bezahlung immer häufiger und in einigen Brachen hauptsächlich, an zu treffen. Selbst unter Bedingungen die unser Rentensystem im Auge hat, sollte Lohnarbeit nicht der lebensbestimmende Inhalt sein.
Im aktuellen Rentensystem und in dem Bewusstsein, dass ununterbrochene Karrieren oder Berufstätigkeit unwahrscheinlich sind, sollte sich also jede*r Studierende überlegen, welche Zeiträume schon im Studium eingebracht werden können. Ein Verzicht von Studierenden auf den Eigenanteil zur Rentenversicherung im Minijob schadet den eigenen Einzahlzeiträumen.
Neben der Altersrente trifft dies die sogenannte Invalidenrente (Rente wegen Erwerbsminderung), die von den Einzahlungen in die Sozialversicherung und Anwartszeiten abhängig ist. Wer beim Minijob auf den Eigenanteil zur Rentenversicherung verzichtet, verlängert auch seine Arbeitszeit bis zum Anspruch auf Invalidenrente. Beim Eintritt in die Invalidenrente müssen 5 Wartejahre vorliegen in denen mind. in 3 Jahren Beiträge gezahlt wurden. Ein Jahr Minijob zählt voll, wenn Beiträge vom Arbeitnehmer*in gezahlt wurden. Zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge wird nur ein Drittel der Zeit angerechnet. Der fzs fordert eine volle Anerkennung von Studienzeiten als Wartezeit zur Invalidenrente. Während des Studiums sollte niemand gezwungen sein zu Arbeiten. Wer arbeitet sollte verpflichtet sein in die Rentenversicherung ein zu zahlen.
Die Annahme, dass es sich lohnt in die Rente einzuzahlen, wird häufig mit der ironischen Antwort kommentiert, dass es in 40 Jahren eh keine Rente mehr für unsere Generation geben wird. Diese Haltung verkennt, dass Politik nicht einfach passiert, sondern von uns gemacht wird. Jede Stärkung der Rente die jetzt vorgenommen wird, ist somit auch nicht ausschließlich ein Geschenk an Rentner*innen, sondern auch unsere Chance, eine funktionierende Sozialversicherung zu erhalten. Alle Einschnitte, die jetzt bei der Rente gemacht werden, werden kaum rückgängig zu machen sein. Das gilt insbesondere für die Absenkung des Rentenniveaus. Das Rentenniveau beschreibt wie viel Prozent des bisherigen Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) als Rente vorliegen werden. Das Rentenniveau wird immer weiter abgesenkt mit dem Argument die Rente nur so finanzierbar halten zu können. Dies führt aber auch zu einer immer größer werdenden Lücke zwischen zur Verfügung stehendem Lohn und Rente. Eine Absenkung des Rentenniveaus auf 40% wird zu einer weiteren Verarmung der Rentner*innen führen. Rentenniveau erhöhen geht nicht auf Kosten der jungen Generation, sondern nimmt Arbeitgeber wieder in die Verantwortung.
Eine private Vorsorge zum Beispiel in Form von Riesterrente kann die staatliche Rente niemals ersetzen. Aus diesen Gründen fordert der fzs die Abschaffung der Riesterrente. Von ihr profitieren in erster Linie Banken und Versicherungen statt die einzelnen Personen. Zudem zeigt sich, dass erneut Personen mit schwachem Einkommen benachteiligt sind, da eine private Vorsorge für sie durch die Finanzierung nicht in Frage kommt, die Aufwendung ist entweder nicht leistbar oder nicht alterssichernd.
In Anlehnung an das österreichische Rentenmodell fordert der fzs die Einbeziehung von Beamt*innen, Abgeordneten, Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Architekt*innen und allen anderen Berufsgruppen mit eigenem Rentensystem in unser solidarisches Rentensystem. Der Ausschluss dieser gutverdiehnenden, arbeitsrisikoarmen Gruppen schadet dem allgemeinen Rentensystem und verhindert eine gerechte Umverteilung.
Altersarmut trifft häufig Frauen, die in ihrem Leben häufig Carearbeit übernehmen. Das aktuelle Rentensystem verlängert (Macht)strukturen aus der Lohnarbeitswelt in das Alter. Rentenzahlungen basieren weitgehend auf Lohnarbeit. Rentenpunkte auch für Erziehungsarbeit zu vergeben, war ein erster Schritt in die richtige Richtung, Carearbeit anzuerkennen. Erziehungszeiten werden nicht nur als Anwartszeiten sondern auch als Beitragszeiten gewertet. Der Staat zahlt für 36 Monate weiter Beiträge wie in der letzten Beitragszeit. Der fzs fordert allen Erziehenden mind. einen Rentenpunkt pro Jahr gut zu schreiben, damit Geringverdiener *innen ihre Rentenansprüche verbessern und nicht automatisch Frauen in die klassische Mutterrolle gedrängt werden. Nicht nur die Einzahlung sondern auch die entsprechenden Rentenzahlungen müssen aus Steuern bewältigt werden, um die Carearbeit gesellschaftlich zu würdigen und nicht gegen Lohnarbeit aus zu spielen.
Alte Menschen einen aktiven und würdevollen Lohnarbeits-Ruhestand zu ermöglichen erfordert eine von der Mindestsicherung abgegrenzte Alterssicherung. Als erster Schritt dürfen Ansprüche aus der Rentenversicherung nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden. Eine Wahrung des Lebensstandards nach oben abgegrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze muss durch die Alterssicherung gewährleistet sein. Um höheren Ausgaben im Alter zu begegnen und einen Anreiz zur Erhalt des Sozialversicherungssystems zu setzen, muss im zweiten Schritt eine staatlich garantierte Mindestrente ausgezahlt werden. Das Verhältnis Mindestrente zu Mindestsicherung wird der fzs in einem Konzept zum Bedingungslosen Grundeinkommen festhalten.
Das Studium als Bildung und Weiterbildung für einen selbst, sowie wichtige Qualifikation für den Arbeitsmarkt, ist voll als Anrechnungszeitraum für die Rente wieder anzuerkennen.
Grundlegend stellt der fzs fest, dass zu einem solidarischen Miteinander auch die Umverteilung entlang der Generationen gehört. Ebenso wie die Förderung von Kindergärten, Bildung und Weiterbildung und die Beteiligten unterstützt werden müssen, gilt es, im Alter die Pflege und die Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern und den Lebensstandard zu halten. Besonders in Zeiten des demographischen Wandels ist es wichtig, dass neoliberalen Anrufungen, die der jungen Generation Schreckensszenarien zeichnet, auch von jungen Menschen entgegengetreten wird und für eine generationenübergreifende Solidarität plädiert wird.