Seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes gilt der Mutterschutz nun auch für schwangere und stillende Student*innen sowie Wöchner*innen. Dabei darf es zu keinem Nachteil für die betroffenen Student*innen kommen.
Um diesen Schutz aber wirklich garantieren zu können, ist unerlässlich, dass die Hochschulgesetze und Grundordnungen der Hochschulen diesbezüglich angepasst werden.
Es darf durch die Schwangerschaft und das Stillen nicht zu Benachteiligungen im Studienverlauf kommen. Daher müssen in den Landeshochschulgesetzen sowie Grund- und Prüfungsordnungen der Hochschulen Wege gefunden und Möglichkeiten geschaffen werden, die negative Auswirkungen eindämmen.
Denkbar wären hier zum Beispiel Ersatzleistungen, verlängerte Fristen, flexible Möglichkeiten zur Nachprüfung etc.
Dazu fordert der fzs:
1. Verlängerungen im Studium, die durch die Schwangerschaft oder das Stillen entstehen, dürfen in keinem Fall zu Lasten der Studienfinanzierung oder des Studienverlaufes führen. Hierauf ist insbesondere bei Regelungen zu Fristen, Regelstudienzeiten, Langzeitstudiengebühren zu achten. Auf Bundesebene wirkt der fzs weiterhin auf Anpassungen im BAföG hin.
2. Für die Untersuchungen während der Schwangerschaft und das Stillen müssen Student*innen unabhängig von möglichen Fehlterminen von Pflichtveranstaltungen und Studienleistungen befreit werden.
3. An den Hochschulen müssen Ansprechpartner*innen vor Ort sein, die über Rechte und Pflichten informieren. Außerdem müssen gefährdende und potentiell gefährdende Situationen während des Studienverlaufes transparent mitgeteilt werden.
4. Für die Mitteilung der Schwangerschaft müssen Ansprechpartner*innen genannt werden. Weiterhin muss hierbei auf den Datenschutz geachtet werden.
5. Rückzugsräume für schwangere und stillende Student*innen sowie Wöchner*innen müssen zur Verfügung stehen.
Die Ausschüsse Sozialpolitik und frauen* und genderpolitik erarbeiten gemeinsam eine Handreichung zum Mutterschutzgesetz zur Unterstützung der Landesstudierendenvertretungen und lokaler Strukturen bei der Forderung zur Implementierung in Hochschulgesetzen und Grundordnungen. Weiterhin nimmt der fzs Kontakt zu Landesschüler*innenvertretungen auf, um hier Unterstützung anzubieten.