§219a reicht nicht -Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!

Der fzs fordert die Bundesregierung auf, Schwangerschaftsabbrüche schnellstmöglich vollständig zu legalisieren. Durch die Abschaffung von §219a gibt sich die Regierung derzeit einen feministischen Anstrich, dem sie in Wahrheit nicht genügt. Auch §218, der Schwangerschaftsabbrüche als grundsätzlich rechtswidrig definiert, muss endlich gestrichen werden. Körperliche Selbstbestimmung ist Grundvoraussetzung für Emanzipation. Die Gesetzesgrundlage muss dem Rechnung tragen, indem sie die Selbstbestimmung und den Schutz von Schwangeren ins Zentrum stellt.

Begründung
Bereits seit 1871 besteht §218, in dem es heißt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Noch heute sind
Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei. Bis zu dieser Regelung
war es jedoch ein langer Weg, denn schon in den 1920er Jahren kämpften Frauen gegen die
strenge Regelung an. 1972 kam es zur berühmten Stern-Titelseite „Wir haben abgetrieben!“, durch
die erneut Bewegung in die Debatte kam. Die heutigen Regelungen gelten seit den 1990ern. (1)
Die Einschränkung der Selbstbestimmung der Frau und nicht-binärer oder trans Personen mit
Uterus ist ein Grundprinzip des Patriarchats, dem es von jeher darum geht, die Fähigkeit zur
Reproduktion, die Männern vorenthalten bleibt, zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird auf
verschiedene Weisen umgesetzt, so z.B. rechtlich im Rahmen der Ehe und der Förderung der
Kleinfamilie oder sozial durch die Perpetuierung sexistischer Rollenbilder. Gerade die
Einschränkung der körperlichen Selbstbestimmung ist elementar. Das Patriarchat kann also nicht
bekämpft werden, wenn nicht auch die patriarchale Kontrolle über die Reproduktion bekämpft
wird.
(1) https://wegmit218.de/geschichte-des-widerstands-gegen-%c2%a7-218ff/