Bundesteilhabegesetz – wenn Teilhabe zur Phrase wird

Dazu Marie Dücker, Mitglied im Vorstand des fzs: „Das Bundesteilhabegesetz wird seinem Namen nicht im geringsten Gerecht. So ist es beispielweise möglich, dass Studierende mit Behinderung, die derzeit Leistungen oder Eingliederungshilfe für ihre Ausbildung in Anspruch nehmen, dies zukünftig nicht mehr tun können. Nach dem Entwurf erhalten nur noch jene Menschen Leistungen bzw. Eingliederungshilfen, die diese in min. 5 von 9 Bereichen benötigen. Sollte eine Person also lediglich in ihrer (Aus)bildung durch die Behinderung Hilfe benötigen, wird dies nicht mehr gestattet. Die Folge daraus wird sein, dass noch mehr Menschen mit Behinderung von Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Wir sehen Bildung als Grundrecht an. Solange Schule, Studium und weitere Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung nicht ohne Eingliederungshilfe möglich sind, muss diese jeder Person gewährt werden!“

Ben Seel, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs, ergänzt: „Außerdem schränkt dieses Gesetz die Freizügigkeit von Student*innen mit Behinderung enorm ein. So werden nötige Maßnahmen bei einem Auslandssemester o.ä. nur übernommen, wenn sie die vergleichbaren Kosten in Deutschland nicht übersteigen. So können Student*innen ihren Auslandsaufenthalt gegebenfalls nur unter eigenem finanziellen Risiko in einem Land ihrer Wahl durchführen.“

Abschließend erklärt Marie Dücker: „Natürlich kritisieren wir auch viele weitere Aspekte des Bundesteilhabegesetzes. Daher unterstützen wir die Forderungen der Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz, #nichtmeingesetz.“

Link zu #nichtmeingesetz: nichtmeingesetz.de/

Kontakt: Marie Dücker, 015772532231,

Ben Seel, 015120942563,