Richtermund tut Wahrheit kund

Bonn. Mit ihrer Äußerung, die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) sei verloren, fällt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihrer Kollegin Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) offen in den Rücken.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) kritisiert dieses Verhalten als „politischen Bankrott“. „Die Studierenden haben durch die Demonstration am vergangenen Dienstag in Karlsruhe, durch das Veranstalten von Vollversammlungen im gesamten Bundesgebiet, an denen mehr als 20.000 Studierende teilnahmen und den Start einer bundesweiten Unterschriftenaktion deutlich gemacht, dass sie Studiengebühren konsequent ablehnen und für die Einführung der Verfassten Studierendenschaft im gesamten Bundesgebiet sind“, meinte Jens Wernicke, Mitglied im Vorstand des fzs.

„Da bisher auch die SPD stets rigoros gegen Studiengebühren auftrat, ist es uns gänzlich unverständlich, wieso Frau Zypries nun die Politik ihrer gesamten Partei mit einem formalistischen und politisch illegitimen Alleingang in Frage zu stellen vermag. Statt also zu äußern, die Entscheidungskompetenzen über Studiengebühren und Verfasste Studierendenschaften wolle man zukünftig den Ländern übergeben, sollte Frau Zypries hinter dem Gebührenverbot und der Einführung bzw. Beibehaltung der Verfassten Studierendenschaft stehen.“

Bei der Anhörung am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machten die Bundesregierung und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) deutlich, dass durch die Einführung von Studiengebühren in einzelnen Bundesländern die nach Artikel 72 des Grundgesetzes eingeforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet nicht mehr gewährleistet sei.

Auch das Festschreiben von Verfassten Studierendenschaften (VS), also einer studentischen Interessensvertretung ist von fundamentaler Bedeutung, da hierdurch den Studierenden ermöglicht wird, in einen bundesweiten politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess einzutreten und zu hochschulpolitischen und gesellschaftlichen Problemen Stellung zu beziehen. Da die Beteiligung der Studierenden konstitutives Element im sogenannten Bologna Prozess zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums ist, ist die Regelung zusätzlich gerechtfertigt. „Wir empfinden es als empörend, dass sich ausgerechnet die Bundesjustizministerin anmaßt, den Ausgang laufender Verfahren vorwegzunehmen“, meint hierzu Nele Hirsch, Mitglied im Vorstand des fzs.

„Es drängt sich die Frage auf, welches Interesse die Bundesjustizministerin mit solchen Äußerungen eigentlich verfolgt. Möchte sie auf formal-juristischem Wege, und damit auf eine zutiefst anti-demokratische Art und Weise, einer unangenehmen Diskussion zum Thema Chancengleichheit im Bildungssystem innerhalb der eigenen Reihen aus dem Wege gehen? Schließlich hat sich die SPD-Basis stets aufs Neue gegen Studiengebühren ausgesprochen.“

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Jens Wernicke: 0176/24357033
Nele Hirsch: 0176/24005790