Brandenburg

Im Januar 2004 ist in Brandenburg ein neues Hochschulgesetz verabschiedet worden. Entgegen dem deutschlandweiten Trend hat die SPD-CDU-Regierung darauf verzichtet, ein Modell von Studiengebühren einzuführen. Es bleibt bei den 51,13 Euro Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren, die seit dem Sommersemester 2001 erhoben werden. Seitdem laufen auch Klagen gegen diese Form von Studiengebühren, die noch bei den Verwaltungsgerichten liegen. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) ist der bislang einzige sozialdemokratische Ministerpräsident, der sich offen für die Einführung eines bundesweiten Studiengebührensystems ausgesprochen hat. Für diese Position findet er auch beim Koalitionspartner CDU und insbesondere Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) ein offenes Ohr. Wanka hatte sich bereits Anfang Januar als neue KMK-Präsidentin für ein bundesweites Gebühren- und Darlehenssystem stark gemacht. Brandenburg, auch da sind sich Platzeck und Wanka einig, solle bei der Einführung von Studiengebühren aber keine Vorreiterrolle einnehmen. Unklar ist, wie sich die brandenburgische SPD zu den Aussagen ihres Ministerpräsidenten stellt. Immerhin hatte die SPD im Rahmen eines Parteitags im Sommer 2004 noch einmal die generelle Ablehnung von Studiengebühren beschlossen. Jetzt aber ist man in einem neueren Beschluss vom Mai 2005 von dieser Position abgerückt und fordert nur noch ein gebührenfreies Erststudium. Insgesamt kann für Brandenburg also keine sichere Prognose abgegeben werden, ob und wann die Landesregierung Studiengebühren einführen möchte.