Gutachten: Studiengebühren in Hessen verfassungsgemäß?

Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat heute die Ergebnisse eines Gutachtens zur Einführung von Studiengebühren in Hessen bekannt gegeben. Dieses sagt aus, Studiengebühren seien bei „sozialverträglicher Regelung“ auch in Hessen möglich. Das Gutachten wurde von dem Berliner Hochschulprofessor Dr. Christian Graf Pestalozza erstellt.

Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Hessen steht nun kurz bevor. Im Mai wolle die Landesregierung über die Einführung beraten – und auch gleich entscheiden. Widerstand aus den Reihen der CDU wird es wohl kaum geben. Schon bei der Einführung von Langzeitstudiengebühren handelte die CDU geschlossen, schnell und unnachgiebig.

Bisher hat die CDU-Landesregierung nur der Artikel 59 der hessischen Verfassung an der Einführung gehindert. Dort heißt es, dass in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen der Unterricht unentgeltlich zu sein hat. Das heute veröffentlichte Gutachten befasste sich mit diesem Artikel.

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Das Gutachten ist hier abrufbar.