Gerichte zwingen Unis zur Aufnahme von Studierenden

Die Martin-Luther-Universität in Halle an der Saale muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle zum kommenden Sommersemester 50 zusätzliche Studienplätze für das Fach Humanmedizin zur Verfügung stellen. In der Begründung heißt es, die Uni Halle verfüge über mehr Ausbildungskapazitäten, als für die bisher im üblichen Zulassungs-Verfahren etwa 200 immatrikulierten Studenten.

Geklagt hatten 219 abgelehnte BewerberInnen, von denen nun 50 innerhalb von einer Woche im Losverfahren ausgesucht und immatrikuliert werden sollen. Sämtliche Kosten, die sich nach Angaben des Sprechers des Verwaltungsgerichtes auf 260.000 Euro belaufen, muss die Uni Halle tragen.

Die Universität hat Revision angekündigt.

In München wurde ebenfalls eine Uni zur Aufnahme von Studierenden gezwungen. Nach den neuen Zulassungsregeln, die für das Wintersemester 2005/2006 das erste Mal galten, können Hochschulen verstärkt ihre BewerberInnen auswählen und Zulassungsregeln selber bestimmen. Der bisher weitgehend zuständigen ZVS (Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen) wurde vorgeworfen, dass sie die Hochschulen in ihrer Selbstbestimmung beschneide.

Außerdem berücksichtigen die Hochschulen häufig nicht die unterschiedliche Wertigkeit der Abiturnoten der verschiedenen Länder, so dass die Ludwig-Maximilians-Universität in München nun gezwungen wurde, acht abgelehnte Studierende zuzulassen.