Charta für geistiges Eigentum

Die deutsche EU Ratspräsidentschaft hat mit der „Initiative zu einer Charta zum Umgang mit geistigem Eigentum an öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen“ Vorschläge zum Umgang mit sogenanntem geistigen Eigentum vorgelegt. Im Rahmen der EU-Bemühungen um einen gemeinsamen europäischen Forschungsraum soll auch die Frage diskutiert werden, wie ForscherInnen und AuftraggeberInnen mit den Ergebnissen von Forschungen umgehen.

Die Eckpunkte der Initiative beziehen sich dabei vor allem auf den Bereich des „public-private Partnership“, also auf die Kooperation von öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen oder Firmen. Kernpunkte der Eckpunkte sind das „gegenseitige Verständnis“, der Schutz des geistigen Eigentums der WissenschaftlerInnen und das Bewusstsein für die Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen. Konkrete Ziele und Anforderungen an eine Charta für den Umgang mit Patenten und UrheberInnenrechten benennt der Entwurf nicht.

Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen wird hingegen kaum erwähnt. Die Frage der Veröffentlichungspflicht bei Kooperationen zwischen Unternehmen und Hochschulen ist allerdings sehr umstritten. Die Berliner Erklärung aus dem Jahre 2003 fordert explizit den freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Erlaubnis zu Verwendung solchen Wissens ein. Die Erklärung wurde von nahezu allen großen Forschungs- und Wissenschaftinstitutionen unterzeichnet. Auch der fzs hat die Erklärung unterzeichnet und fordert den freien Zugang zu Wissen und Informationen.(www.fzs.de/personen/regina_weber[rw])

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