Neue Finanzordnung des fzs in Kraft

Zum 1. Oktober 2007 ist die neue Finanzordnung des fzs in Kraft getreten. Damit werden ab dem Geschäftsjahr 2007/08 zahlreiche Mitglieder des fzs deutlich entlastet und die Mitgliedschaft vor allem für kleinere Hochschulen attraktiver.

Statt des bisher gestaffelten Beitragsmodelles gilt ab sofort für Studierendenschaften mit bis zu 10.000 Studierenden ein progressiver Beitrag. Dazu wird die Formel 0,65 EUR * x – 1000 EUR angewandt, wobei „x” für die Anzahl der Studierenden steht. Damit ist der Beitrag von Hochschulen mit weniger als 1500 Studierenden kostenlos bzw. beträgt einen symbolischen Euro. Eine Studierendenschaft mit beispielsweise 5000 Studierenden zahlt pro Jahr 2.250 Euro, also gerade einmal 1.125 Euro pro Semester.

Für Studierendenschaften mit mehr als 10.000 Studierenden ändert sich nichts. Für sie bleibt der Beitrag i.H.v. 0,55 EUR pro StudentIn und Jahr gleich. Die neue Beitragsordnung wurde durch die 31. Mitgliederversammlung in Marburg beschlossen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft im fzs findet Ihr hier.