fzs und GEW: „Studiengebühren verletzen UN-Sozialpakt!“

Berlin – Die Einführung von Studiengebühren in Deutschland verletzt das durch den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) gewährleistete Recht auf Bildung. Das ist das Ergebnis eines Berichts des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an die Vereinten Nationen (UN), den beide Organisationen heute in Berlin vorgestellt haben. Entgegen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster bleiben fzs und GEW bei ihrer Auffassung, dass der von der Bundesrepublik ratifizierte UN-Sozialpakt in Deutschland rechtsverbindlich ist.

In ihrem Bericht zeigen der studentische Dachverband fzs und die GEW auf, welche Auswirkungen allgemeine Studiengebühren haben, die bereits in sieben Bundesländern eingeführt worden sind. „Der Hochschulzugang ist in Deutschland schon heute in besonderem Maße von der sozialen Herkunft abhängig. Studiengebühren verstärken die soziale Auslese und halten viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger vom Studium ab. Wir brauchen endlich eine soziale Öffnung der Hochschulen“, erklärte Andreas Keller, im Vorstand der GEW für Hochschule und Forschung verantwortlich. „Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung verringert die soziale Selektion durch die Gebühren nicht – die Aussicht auf einen immer größer werdenden Schuldenberg schreckt insbesondere junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen und aus Nicht-Akademikerhaushalten vom Studium ab“, warnte Keller.

Bundestag und Bundesrat haben den UN-Sozialpakt 1973 ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland sei damit dazu verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich“ zu machen (Artikel 13). „Durch die Einführung von Studiengebühren verstoßen die Länderregierungen gegen Geist und Buchstaben des durch den UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechts auf Bildung“, erklärte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, einer der Verfasser des von fzs und GEW vorgelegten UN-Berichts. „Durch die Umsetzung des UN-Sozialpakts als Bundesgesetz ist das darin verankerte Recht auf Bildung Bestandteil unseres Bundesrechts geworden, das auch für die Länder verbindlich ist“, betonte Achelpöhler.

Die Bundesrepublik war bereits im Zusammenhang mit der Einführung von Verwaltungsgebühren von dem für die Überwachung des UN-Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemahnt worden, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen. Bis zum Sommer 2006 sollte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss über den Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts berichten. fzs und GEW kritisieren, dass die Bundesregierung diesen Staatenbericht bis heute nicht vorgelegt hat.

„Als Nichtregierungsorganisationen (NGO) wenden wir uns daher direkt an die Vereinten Nationen und legen dem zuständigen Ausschuss in Genf einen eigenen Bericht vor. So machen wir auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren aufmerksam“, erklärte Imke Buß, Mitglied des Vorstands des fzs. „Wir ersuchen die UN, sich die Situation in Deutschland genau anzusehen und fordern sie auf, ihre völkerrechtlichen Kontrollrechte auszuschöpfen und die Bundesrepublik Deutschland zu rügen.“ fzs und GEW gehen davon aus, dass sich sowohl Bund und Länder als auch die Rechtsprechung im Falle einer Rüge durch die UN nicht länger über die Verbindlichkeit des im UN-Sozialpakt verankerten Rechts auf Studiengebührenfreiheit hinweg setzen könnten.

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