Studiengebühren vor Gericht

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) erklärt seine Unterstützung für die Verfassungsklage gegen die hessischen Studiengebühren. Die Klage der Studierendenvertretungen und Gewerkschaften wird von über 70 000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Sie wird heute vor dem hessischen Staatsgerichthof verhandelt.

Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob die Erhebung der Gebühren gegen Artikel 59 der hessischen Landesverfassung verstößt und somit rechtswidrig ist. Dieser Passus sieht vor, dass der Unterricht in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen der Unterricht unentgeltlich ist. „Das Gebührengesetz der Landesregierung verstößt gegen die hessische Verfassung – Studiengebühren hätten nie eingeführt werden dürfen. Die breite Unterstützung der Klage zeigt, dass sowohl die hessischen Bürgerinnen und Bürger als auch zahlreiche bildungspolitische Akteure den Verfassungsbruch nicht hinnehmen“, sagt fzs-Vorstandsmitglied Imke Buß.

Die Argumentation der hessischen Landesregierung ist nach Ansicht des Studierendendachverbands absurd. Angeblich sei man durch den Verfassungsgerichtssentscheidung und die Gebühren in anderen Bundesländern gezwungen worden ebenfalls Studiengebühren einzuführen. „Sich hinter den anderen Bundesländern zu verstecken und die Schuld von sich zu schieben ist Augenwischerei. Die Gebühreneinführung war eine bewusste Entscheidung der Regierungspartei“, erläutert fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber. „Die soziale Situation der Studierenden hat sich durch die Gebühren enorm verschlechtert, zahlreiche junge Menschen können sich ein Studium nun nicht mehr leisten.“

Der Artikel 59 aus der hessischen Verfassung sollte den Bildungszugang unabhängig von der sozialen Situation sicherstellen. Aus Sicht des fzs gibt es deshalb nur eine Lösung: „Das Gebührengesetz muss aufgehoben werden. An der Verfassungswidrigkeit besteht kein Zweifel“, so Weber.