StudentInnen als gleichberechtigte PartnerInnen

fzs (Berlin). In Leipzig tritt die Hochschulrektorenkonferenz zusammen, begleitet von großen Protesten der StudentInnen. Eine Forderung, die insbesondere die Hochschulen betrifft, ist eine Reform des Bologna-Prozesses. Damit die HochschulrektorInnen und PolitikerInnen nicht an den Belangen der StudentInnen vorbeireden, hat der freie zusammenschlus von studentInnenschaften bereits vor Jahren klare Forderungen an die Ausgestaltung der Bologna-Reform gestellt. „Der Bologna-Prozess muss als Anlass für eine qualitative Reform der Hochschulbildung genommen werden, um das bestehende diskriminierende und selektive Hochschulsystem zu wandeln“, fordert Juliane Knörr, Mitglied im Vorstand des freien zusamenschluss von studentInnenschaften (fzs), und erklärt weiter: „Die Verbesserung der Hochschulbildung und der klare Fokus auf die öffentliche Aufgabe der Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft durch emanzipatorische und selbstbestimmte Bildung muss der zentrale Punkt aller Reformen sein.“

Weiter erklärt Thomas Warnau, ebenfalls Vorstandsmitglied im studentischen Dachverband: „In Deutschland ist das Konzept der Lernziele und der Paradigmenwechsel „shift from teaching to learning“ noch nicht hinreichend verstanden worden. Modulbeschreibungen enthalten Inputangaben und verpflichtende Forderungen von Anwesenheit in konkreten Veranstaltungen anstatt kompetenzorientierte Lernziele. Die verantwortlichen Institutionen wie Hochschulen, KMK, Fachgesellschaften und Zusammenschlüsse sind aufgefordert, transparente und konsistente Lernziele in Zusammenarbeit mit den StudentInnen und betroffenen InteressenvetreterInnen zu formulieren.“

Die Bologna-Communiqués weisen StudentInnen zwar als gleichberechtigte PartnerInnen aus, dies ist aber in der Realität noch nicht der Fall. Der fzs wehrt sich gegen eine selektive und Alibi-Beteiligung von Studierenden an Entscheidungsprozessen und fordert einen Abbau der Hierarchien und eine Demokratisierung der Gremienstrukturen. „Im Interesse der internationalen und der innerdeutschen Mobilität der StudentInnen und AbsolventInnen müssen klare Kriterien für die Vergleichbarkeit und Anerkennungsfähigkeit der Studienleistungen und-abschlüsse festgelegt werden. Diese müssen für Hochschulen und Agenturen verbindlich sein, dürfen aber den Gestaltungsspielraum der Hochschulen nicht unzulässig einschränken“, erklärt Knörr abschließend.