Sachzwang schlägt Grundgesetz – Berufswahlfreiheit verkommt zur Utopie

Ende September hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stiftung für Hochschulzulassung verpflichtet, mehrere Studienbewerber zuzulassen, da sie bereits mehr als halbes Jahrzehnt auf einen Studienplatz in den jeweiligen Fächern warten. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Münster gekippt. Es sei hinreichend wahrscheinlich, dass die Studierwilligen in den nächsten Jahren einen Studienplatz bekommen.

Torsten Rekewitz, Vorstandsmitglied des freien Zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) hierzu: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei dieser Entscheidung nicht Gerechtigkeit im Vordergrund steht, sondern schlicht nach einer Begründung zur Einschränkung des Grundrechts auf Berufswahlfreiheit gesucht wurde. Dass hier offensichtlich die Unterfinanzierung von Bildungseinrichtungen als Grund für der Verfassung widersprechende Zustände akzeptiert wird, ist inakzeptabel. Die Studieninteressierten müssen frei entscheiden können, welches Fach sie studieren.“

Bereits 1972 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Berufswahlfreiheit auf freie Wahl des Studienplatzes anwendbar ist. Die Studienplatzproblematik führt momentan jedoch dazu, dass dieses Grundrecht nicht gewährleistet ist. Da die Bildungsausgaben der BRD deutlich unter OECD-Durchschnitt liegen wird sich an diesen Zuständen ohne eine grundsätzliche Prioritätenverschiebung nichts ändern.

Christin Eisenbrandt, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied ergänzt abschließend: „Wir fordern die Politik auf, endlich zu handeln. Grundlegende Veränderungen müssen vorgenommen werden, der Bildungsbereich muss endlich als Säule der Gesellschaft und nicht als Klotz im Haushalt gesehen werden. Dass jährlich zehntausende junge Menschen keine Möglichkeit haben am Bildungssystem zu partizipieren ist nicht hinnehmbar.“