Studiengebührenabschaffung in Bayern: „Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung“

Der bayerische Landtag hat dem Volksbegehren stattgegeben und den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Zusätzlich wurde das Bildungsfinanzierungsgesetz abgestimmt, dass eine Kompensation der ab dem Wintersemester wegfallenden Gebühren durch 219 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2013/14 sicherstellen soll.

Dazu kommentiert Katharina Mahrt, Vorstandsmitglied des fzs: „Die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Bayern ist ein wichtiger Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung. Wir kritisieren aber aufs Schärfste, dass beispielsweise Gebühren für berufsbegleitende Studiengänge nach wie vor erhalten bleiben und die Möglichkeit der Erhebung von Zweitstudiengebühren nicht ausgeschlossen wird. Die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren wird nur einen kleinen Teil der Problematik sozialer Selektion an Hochschulen beheben. Bildung ist ein Grundrecht und muss entsprechend finanziert werden.

Die Kompensationszahlungen werden dazu längst nicht reichen. Einerseits orientiert sich die Höhe der Gelder nicht an den weiter steigenden Studierendenzahlen – andererseits dienten auch Studiengebühren oft unrechtmäßig nur als mangelhafter Ausgleich der dringend benötigten staatlichen Ausfinanzierung.

Der fzs begrüßt allerdings die zusätzlich im Bildungsfinanzierungsgesetz beschlossene Förderung frühkindlicher Bildung sowie (Meister-)Ausbildungen. Wir fordern bereits seit Jahren, die verschiedenen Sektoren des Bildungssystems nicht gegeneinander auszuspielen, sondern in angemessenem Umfang auszufinanzieren und auszubauen.”