25. BAföG-Novelle – Zuerst unterlassene, dann zu späte Hilfeleistung

25. BAföG-Novelle – Zuerst unterlassene, dann zu späte Hilfeleistung

Am Donnerstag, den 9. Oktober wird im Bundestag über die 25. BAföG-Novelle verhandeln. Es ist geplant, dass der Bund ab 2015 die Finanzierung des BAföG komplett übernimmt. Zudem sollen im Jahr 2016 die Fördersätze angehoben werden. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion offenbart nun, dass über 60.000 junge Menschen von der Anpassung der Bedarfssätze ausgeschlossen bleiben.

Isabella Albert vom fzs erläutert: „Die Bundesregierung behauptet sie würde die Studierenden mit BAföG finanziell unterstützen. Bei der aktuellen Gesetzes-Novelle hat sie anscheinend nicht bedacht, dass sie sich ab 2015 nicht mehr hinter den Finanzzusagen der Länder verstecken kann. 60.000 Studierende, die 2015 wegen des späten Inkrafttreten des Gesetzes ihr Studium nicht finanzieren können, gehen allein auf den Sparwillen der Bundesregierung zurück. Verlässliche Politik erfordert eine regelmäßige, automatische Erhöhung des BAföG und nicht das Stückwerk der Bundesregierung.“

Sandro Philippi ergänzt: „Ein Studium ohne finanzielle Sicherung ist nicht möglich. Wenn die Förderung durch das BAföG zu gering ist und nicht genug Menschen erreicht, werden sozial benachteiligte Schichten vom Studium ausgeschlossen. Wir brauchen sofort mindestens eine Erhöhung um 10%, um wenigstens den existentiellen Bedarf zu decken. Wer ein Studium beginnt, muss sich darauf verlassen können, hauptsächlich das Studium ins Auge zu nehmen und nicht die meiste Zeit mit der Finanzierung des Studiums zu verbringen. Alles andere hat negative Konsequenzen für den Studienverlauf und führt zum Ausschluss aus der Hochschule. Die Verzögerung in der BAföG-Reform ist ein mutwilliges Spiel mit existentiellen Bedürfnissen der Studierenden.“

„Letztlich muss das BAföG zu einem eltern- und altersunabhängigen Vollzuschuss ausgeweitet werden. Einschränkungen oder Sanktionen sind abzuschaffen!“, deklariert Danielle Lichère und ergänzt: „Weiterhin begrüßen wir die Forderungen aus dem Bundestagsantrag „Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen“. Die sachlich unangemessene Koppelung der 25. BAföG-Novelle und der Änderung des Art. 91b GG aufzuheben.“

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs etwa eine Million Studierende. Der fzs ist Mitglied im BAföG Bündnis: www.bafoegbuendnis.de

Kontakt: Sandro Philippi:
Mobil: 0178 2324494

Isabella Albert:
Mobil: 0151 16807671

Danielle Lichère:
Mobil: 0175 6360769