Stellungsnahme zum Entwurf eines 25. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in der BRD. Über seine rund 90 Mitglieder vertritt der fzs etwa eine Million Studierende. Aus dieser Verantwortung heraus nimmt der fzs zum Entwurf eines 25. BAföGÄndG Stellung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt den Forderungen entgegen, die Studierende schon seit langem erheben, bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Studentische Positionen bleiben weitestgehend unberücksichtigt.

Im Oktober 2013 bekräftigte der fzs auf seiner 45. Mitgliederversammlung in Mainz seine Forderungen bzgl. des BaföGs. Dies geschah in Hinblick auf ein 25. BaföGÄndG. Das BAföG wurde im Jahr 1971 als Vollzuschuss eingeführt. Im Moment bedeutet BAföG beziehen: Schulden machen. Das trifft die am härtesten, die sich ohnehin in einer schlechten finanziellen Ausgangslage befinden. Deshalb führt für den fzs an einer mittelfristigen Rückbesinnung auf das Konzept des Vollzuschusses kein Weg vorbei. Der fzs tritt für einen Anspruch auf Förderung durch das BAföG unabhängig von dem Einkommen der Eltern, der Herkunft und dem Alter ein. Um die Bedarfssätze und Freibeträge vom Hazard der Tagespolitik zu lösen, muss schon jetzt ene jährliche, automatische und bedarfsdeckende Anpassung gesetzlich festgeschrieben werden. Im Bewusstsein, dass auch Hochschulpolitik das Bohren von harten Brettern ist, möchten wir trotzdem zu einzelnen Punkten kritisch Stellung nehmen und Ergänzungen vorschlagen.

1. Die Entlastung der Länderhaushalte durch die Übernahme der gesamten Finanzierung des BAföG durch den Bund ist eine notwendige Maßnahme. Diese müsste jedoch konsequent dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit zugutekommen. Eine verpflichtende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern blieb bisher aus. Darüber hinaus muss die Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG dauerhaft sichergestellt werden. Eine entsprechende Verpflichtung fehlt. Diese Versäumnisse sollten unbedingt nachgeholt werden.

2. Mit der Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge wird halbherzig auf eine studentische Forderung eingegangen. Dem Anspruch der Lebenswirklichkeit von Studierenden zu entsprechen, wird die Anhebung der Bedarfssätze um 7 Prozent zum 1. August 2016 nicht gerecht. Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (DSW) betragen die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden 794 Euro im Monat (Rückmeldung zum Studium alle sechs Monate etc. nicht eingerechnet), wobei allein 298 Euro an Miete anfallen. Als erster Schritt sollten die Bedarfssätze noch in diesem Jahr um 10 Prozent und die Wohnpauschale (§13 Abs. 2) auf 300 Euro erhöht werden. Darauf aufbauend sollte eine jährliche, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge gesetzlich festgeschrieben werden. Wenn die Anhebungen tatsächlich erst zum 1. August 2016 erfolgen, hat eine ganze Generation von Studierenden keine Anpassung der Förderung durch das BAföG an den tatsächlichen Bedarf erfahren. Diese Generation wurde im vorliegenden Entwurf des 25. BaföGÄndG schlicht übergangen.

3. Die in §8 Absatz 2 Nummer 2 festgeschriebene Wartefrist sollte nicht nur von vier Jahren auf 15 Monate reduziert werden. Auf dem Weg zu einer Förderung durch das BAföG unabhängig von der Herkunft betrachten wir eine Streichung der in §8 Absatz 2 Nummer 2 festgeschriebenen Wartefrist als ersten Schritt. Darüber hinaus fordern wir die Streichung sämtlicher Leistungsausschlüsse für Menschen, die nicht „Deutsche[n] im Sinne des Grundgesetzes sind“ (§8 Absatz 1 Nummer 1).

4. Die in §46 vorgesehene elektronische Antragstellung begrüßen wir. Um eine reibungslose elektronische Antragstellung bis zum 1. August 2016 zu ermöglichen, sollte die Einführung zeitig und zentral koordiniert erfolgen.

5. Der vorliegende Entwurf des 25. BAföGÄndG suggeriert, dass sämtliche Förderungslücken geschlossen werden. Das ist nicht der Fall. Der im Entwurf in §7 eingefügte Absatz 1b sollte dringend überarbeitet werden. Durch die aktuelle Formulierung werden Förderungslücken nur dort geschlossen, wo die Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengänge vollständig in Staatsexamensstudiengänge integriert sind. Gerade bei einem Wechsel des Studienorts könnte die aktuelle Formulierung zu neuen unbeabsichtigten Förderungslücken führen.

6. Das Studium in Teilzeitstudiengängen muss endlich förderfähig werden.

7. Die angestrebte Aufhebung von §48 Absatz 1 Satz 2 sehen wir als längst überfälligen Schritt an. Weiter wollen wir hier – einer Anmerkung aus der Zwischenbilanz des NationalenNormenkontrollrats vom 11. Juli 2012 folgend – auf die Möglichkeit des kompletten Verzichts auf Leistungsnachweise als bürokratiearme Lösung hinweisen. In jedem Fall sollten Leistungsnachweise auch bei unabgeschlossenen Modulen anerkannt werden. Hier bedarf es entsprechender Nachbesserungen.

8. Die Aufzählung in §44 (2) ist um den freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. zu ergänzen.

9. Dass auf Seite drei des vorliegenden Entwurfes unter dem Punkt C. Alternativen „Keine“ angeführt wird, betrachten wir als politische Bankrotterklärung. Politik kennt immer Alternativen. Für das 25. BAföGÄndG wie das gesamte öffentliche Bildungssystem gilt: Bildungsgerechtigkeit ist nur zusammen mit Steuergerechtigkeit umzusetzen. Durch eine angemessene Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Finanztransaktionen und hohen Einkommen wäre ein weitergehender Entwurf möglich, der studentische Forderungen tatsächlich erfüllt! Wir erwarten von einer Bundesregierung, die sich Bildungsgerechtigkeit auf die Fahnen schreibt, den Mut, diese durch gesellschaftliche Umverteilung herbeizuführen.